Den Ausführungen von Schlaubi123 und W*lfgang zu den Bezugsmöglichkeiten einer Altersrente und der damit ggf. verbundenen Rentenabschlägen wird zugestimmt.
Nach Ihrer Schilderung ist die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren erfüllt. Sofern es Ihnen finanziell möglich ist, können Sie den Übergang zur Altersrente auch ohne ein Beschäftigungsverhältnis überbrücken. Da zur Inanspruchnahme einer Altersrente verschiedene Möglichkeiten bestehen, empfehlen wir für eine persönliche Beratung einen Beratungstermin in einer unserer Beratungsstellen zu vereinbaren.