Zitiert von: Wolfi
Wolfgang sie sind auch so ein Experte wie mein Rentenberater hier im Ort.
Wolfi,
könnte ein guter sein :-) Wenn man jahrzehntelang im Geschäft ist und div. Reformen miterlebt hat, ist aufgrund dieser Erfahrungswerte zu keinem Zeitpunkt eine wirkliche Verbesserung bei Neurenten erfolgt (die KEZ '86/'92 klammer ich mal aus).
Allerdings rät Ihnen kein Rentenberater wirklich gezielt zu einem bestimmten Rententermin - Sie erhalten die zu erwartenden Zahlen präsentiert unter allen un/möglichen Optionen ...entscheiden tun Sie danach selbst.
> Hätte ich das damals unterschrieben hätte ich jetzt die A-Karte.
Wann war das, 2009 ? Krake Paul war leider nur bis 2010 aktiv, allerdings aufs Runde-ins-Eckige spezialisiert. Der Koalitionsvertrag aus Dez. 2013 enthielt erstmals den Plan, das abschlagsfreie Rentenalter runterzusetzen (mit gleichzeitig wieder stufenweiser Anhebung ...hat kein Schwein gelesen, alle Medien 'kreischten' nur von der abschlagsfreier Rente mit 63 _ für alle_). Nebenbei, die AR für Schwerbehinderte war schon damals/wie heute mit 63+7 ohne Abschlag möglich (Vertrauensschutz durch Stichtagsregelung quasi garantiert).
Und von wegen Arschkarte, wenn ich Konditionen freiwillig unterschreibe, weiß ich vorher, was auf mich zukommt/deswegen hole ich doch die Infos ein - was soll denn das Gemaule hinterher. ATZ-Jg. '54 hat in diesem Fall immer noch die Option, _mehr_ draus zu machen, als er vor Jahren erwarten konnte ...er muss nicht mal seine Freistellungsphase zurückgeben ;-) Entsprechende Infos dazu gab es in den letzten 1,5 Jahren hier zuhauf. Und Schwerbehinderte haben in Ihrem Fall die Möglichkeit, noch 5 Monate früher in die abschlagsfrei Rente zu gehen - wenn Sie bereit sind, einen längeren ATZ-Vertrag 'abzubrechen'/wären sie aber schön blöd.
> Wer jetzt immer gearbeitet hat und die 45 J. voll hat wird nicht mehr so bescheuert sein und mit Abschlägen in Rente gehen.
Pauschale Aussage ohne individuellen Wert! Ich kenne genug, den aktuell 200/300 EUR mehr Rente ./. 6 - 16 längere ATZ-Laufzeit (damit auch erst späterer Einstieg in ATZ/Ausstieg aus der aktiven Phase) ziemlich egal sind. Okay, das sind auch Renten + BAV, die gehobene Beamtenpensionen erreichen und vereinzelt das Doppelte ergeben können.
Gruß
w.
PS: Sie müssen einem Rentenberater kein Vertrauen 'schenken'/der darf nichts annehmen, das erarbeitet er sich :-)