Was habe ich für eine Wahl? 45 Jahre voll und erst 61 Jahre alt

von
Karl Ahlen

Hallo!
Ich bin im September 1954 geboren, trat am 1.August 1970 mit gerade noch 15 Jahen mein Arbeitsleben an. Muß ich nun mt gewalt 47,5 Jahr arbeiten um mit 63 Jahen und 4 Monaten abschlagsfrei in Rente zu gehen? Ich habe keinerlei Fehlzeiten etc. also immer ian Arbeit und Brot gestanden.

Gruß
Karl-H.

von
Schlaubi123

Sie können auch mit 63 Jahren und 9,6% Abschlag in Rente gehen.
Sofern Sie schwerbehindert sind, könnten Sie auch vor 63 (mit Abschlägen) gehen.

von
Wolfi

Ähnlich wie bei mir, sie haben doch die 45 J. voll, also kann nicht mehr viel passieren. Nur jetzt keinen hohen Abschlag mehr, Krank schreiben lassen, Arbeitslos melden,usw. viele Wege führen nach Rom.

von
W*lfgang

Hallo Karl Ahlem,

Altersrenten werden altersabhängig gezahlt und nicht nach Erreichen einer dafür erforderlichen Mindestversicherungsdauer (Wartezeit).

Es sind nicht wenige, die - wie Ihr Jahrgang - bereits recht früh die 45 Jahre erreicht haben. Vorteil durch das 'Rentenpaket 2014', Sie müssen nun nicht mehr bis 65 auf die abschlagsfreie Renten warten, sondern sind bereits mit 63 + 4 dran. Wenn das keinen Zufriedenheitsbonus' bei Ihnen auslöst, kann Ihnen die Nahles auch nicht weiterhelfen ;-) ...wo andere bei vorzeitigem Rentenbeginn vor Regelaltersrente hohe Abschläge haben.

Dass hier für einen begrenzen Personenkreis/Facharbeiter Ausnahmen von den Ausnahmen zur abschlagsfreien Rente mit 'eigentlich' 65 geschaffen worden sind, sollte auch mal honoriert werden - auch wenn das finanziell aus DRV und vieler anderer Sicht vollkommener Blödsinn/Bedienung der Wählerschaft 2014 zu Lasten der nächsten Rentengeneration gewesen ist!

Und ja, Sie können jetzt kündigen, die Zeit abwarten bis 63+4 und dann abschlagsfrei Ihre Rente genießen. Was Sie allerdings schon mit 63 und 9,6 % Abschlag in den 4 Monaten ohne Rente verschenken/und draufzahlen, ehe Sie finanziell dann wieder auf Null-Linie sind ...aber, das wollten Sie ja nicht wissen.

Mönsch Karl, die 4 Monate mehr über 63 - nach Jahrzehnten Arbeit ...die halten Sie auch noch durch.

Tipp: Beratungsstelle aufsuchen und sich an den aktuell realen Zahlen 'was wäre wenn' orientieren, wie Sie die kurze Restlaufzeit bis zur Rente 63/63+4 gestalten wollen.

Gruß
w.

von
Wolfi

Kein normaler Mensch will mit Abschläge in Rente, viele wollen schnell in Rente um dann zu jammern.

von
W*lfgang

Zitiert von: Wolfi
Kein normaler Mensch will mit Abschläge in Rente,
...noch so ein 'Auskenner', der alle Individualitäten 'normaler Menschen' zum persönlichen Renteneintrittsalter beurteilen kann - haben Sie dafür einen 'Plan'/Rat für jeden? Bitte mal Beispiele dafür/in Zahlen wiedergeben – auwah, wird wohl mangels Kenntnis der Materie schwierig – lassen Sie sich Zeit, das rentenmathematisch zu ergründen ;-) ...oder - 'Prusten' Sie da nur like Hotrot atem- und ideenlos in der Nacht? / verbünden Sie sich, wenn es um rentenrechtlichen Noncens geht ;-)

Gruß
w.

von
Wolfi

Wolfgang sie sind auch so ein Experte wie mein Rentenberater hier im Ort. Er wollte mich damals in die Rente befördern, Schwerbeh., 10,8% Abschlag, es wird alles schlechter die nächsten Jahre. Dann kam das neue Gesetz, gehe mit 63 u 2 Monate in Rente ohne Abschlag. Mir würden für immer fast 300 Euro im Monat fehlen. Hätte ich das damals unterschrieben hätte ich jetzt die A-Karte. So war ich auch mit 59 J. in ATZ- Blockmodell nur ein paar Euro weniger betr. Rente. Wer jetzt immer gearbeitet hat und die 45 J. voll hat wird nicht mehr so bescheuert sein und mit Abschlägen in Rente gehen. Die Pensionen sind oft doppelt so hoch und mehr, die kleinen Leute sollen noch weniger bekommen.

Experten-Antwort

Den Ausführungen von Schlaubi123 und W*lfgang zu den Bezugsmöglichkeiten einer Altersrente und der damit ggf. verbundenen Rentenabschlägen wird zugestimmt.
Nach Ihrer Schilderung ist die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren erfüllt. Sofern es Ihnen finanziell möglich ist, können Sie den Übergang zur Altersrente auch ohne ein Beschäftigungsverhältnis überbrücken. Da zur Inanspruchnahme einer Altersrente verschiedene Möglichkeiten bestehen, empfehlen wir für eine persönliche Beratung einen Beratungstermin in einer unserer Beratungsstellen zu vereinbaren.

von
=//=

Zitiert von: Wolfi

Wolfgang sie sind auch so ein Experte wie mein Rentenberater hier im Ort. Er wollte mich damals in die Rente befördern, Schwerbeh., 10,8% Abschlag, es wird alles schlechter die nächsten Jahre. Dann kam das neue Gesetz, gehe mit 63 u 2 Monate in Rente ohne Abschlag. Mir würden für immer fast 300 Euro im Monat fehlen. Hätte ich das damals unterschrieben hätte ich jetzt die A-Karte. So war ich auch mit 59 J. in ATZ- Blockmodell nur ein paar Euro weniger betr. Rente. Wer jetzt immer gearbeitet hat und die 45 J. voll hat wird nicht mehr so bescheuert sein und mit Abschlägen in Rente gehen. Die Pensionen sind oft doppelt so hoch und mehr, die kleinen Leute sollen noch weniger bekommen.

Also 1. kann ein Rentenberater nicht in die Zukunft sehen. Wenn damals vor 2014 bedeutet, konnte kein Mensch wissen, dass es ab 01.07.2014 ein neues Gesetz gibt.

Und 2. übertreiben Sie nicht ein bißchen mit dem Abschlag von 300 Euro mtl.? Das würde ja bedeuten, dass Sie einen mtl. Rentenanspruch zwischen 2.700 und 2.800 Euro brutto hätten!?

Und zuletzt 3. : Selbst wenn Sie das belegen können, dass die Pensionen oft doppelt so hoch sind (wie was eigentlich?), betrifft das mit Sicherheit nur hohe Beamte und ist kein Maßstab.

von
W*lfgang

Zitiert von: Wolfi
Wolfgang sie sind auch so ein Experte wie mein Rentenberater hier im Ort.
Wolfi,

könnte ein guter sein :-) Wenn man jahrzehntelang im Geschäft ist und div. Reformen miterlebt hat, ist aufgrund dieser Erfahrungswerte zu keinem Zeitpunkt eine wirkliche Verbesserung bei Neurenten erfolgt (die KEZ '86/'92 klammer ich mal aus).

Allerdings rät Ihnen kein Rentenberater wirklich gezielt zu einem bestimmten Rententermin - Sie erhalten die zu erwartenden Zahlen präsentiert unter allen un/möglichen Optionen ...entscheiden tun Sie danach selbst.

> Hätte ich das damals unterschrieben hätte ich jetzt die A-Karte.

Wann war das, 2009 ? Krake Paul war leider nur bis 2010 aktiv, allerdings aufs Runde-ins-Eckige spezialisiert. Der Koalitionsvertrag aus Dez. 2013 enthielt erstmals den Plan, das abschlagsfreie Rentenalter runterzusetzen (mit gleichzeitig wieder stufenweiser Anhebung ...hat kein Schwein gelesen, alle Medien 'kreischten' nur von der abschlagsfreier Rente mit 63 _ für alle_). Nebenbei, die AR für Schwerbehinderte war schon damals/wie heute mit 63+7 ohne Abschlag möglich (Vertrauensschutz durch Stichtagsregelung quasi garantiert).

Und von wegen Arschkarte, wenn ich Konditionen freiwillig unterschreibe, weiß ich vorher, was auf mich zukommt/deswegen hole ich doch die Infos ein - was soll denn das Gemaule hinterher. ATZ-Jg. '54 hat in diesem Fall immer noch die Option, _mehr_ draus zu machen, als er vor Jahren erwarten konnte ...er muss nicht mal seine Freistellungsphase zurückgeben ;-) Entsprechende Infos dazu gab es in den letzten 1,5 Jahren hier zuhauf. Und Schwerbehinderte haben in Ihrem Fall die Möglichkeit, noch 5 Monate früher in die abschlagsfrei Rente zu gehen - wenn Sie bereit sind, einen längeren ATZ-Vertrag 'abzubrechen'/wären sie aber schön blöd.

> Wer jetzt immer gearbeitet hat und die 45 J. voll hat wird nicht mehr so bescheuert sein und mit Abschlägen in Rente gehen.

Pauschale Aussage ohne individuellen Wert! Ich kenne genug, den aktuell 200/300 EUR mehr Rente ./. 6 - 16 längere ATZ-Laufzeit (damit auch erst späterer Einstieg in ATZ/Ausstieg aus der aktiven Phase) ziemlich egal sind. Okay, das sind auch Renten + BAV, die gehobene Beamtenpensionen erreichen und vereinzelt das Doppelte ergeben können.

Gruß
w.
PS: Sie müssen einem Rentenberater kein Vertrauen 'schenken'/der darf nichts annehmen, das erarbeitet er sich :-)

von
Lis

Kann mich Schlaubi123, W*lfgang und =//= nur anschließen.
Allein der 45 Jahre wegen, haben Sie noch keinen Anspruch auf Rente, es gibt mehr als diese Voraussetzung.
Sie müssen es mal so betrachten, Sie haben die Voraussetzung erfüllt um am 01.02.2018 statt am 01.06.2020 in Rente gehen zu können.
Was Sie bis dahin machen, bleibt Ihnen überlassen. Kündigen und von Luft und Liebe leben, krankschreiben lassen oder ALG I beziehen. Ich würde mit dem ALGI aber aufpassen in wie weit Anspruch darauf besteht, da Sie bereits ab 01.10.2017 mit 9,6 % Abschlag einen Rentenanspruch haben und die AfA Sie ggf. dazu drängelt einen Rentenantrag zu stellen oder sogar dann die Leistung verwehrt. (Ahnung von ALGI oder ALGII habe ich nicht, daher kann es sein, dass nur das Jobcenter Sie zur Rente mit Abschlag zwingen kann. Daher vorher beraten lassen.)

@Wolfi
Fast 300 EUR mtl. Abschlag nur in der ges. RV ist dann doch etwas überzogen.
Hat der böse Rentenberater etwa die Kristallkugel nicht benutzt um Ihnen allein zu orakeln, dass die Regierung mal eben über Nacht eine vorgezogene Altersrente beschließt? Da wurden mehr als nur 3 Leute in den A gekniffen, vor allem die in ATZ. Da hilft nur die paar Monate zu überbrücken mit anderer Arbeit oder ohne Gehalt. Ja ist mies, war aber nicht vorauszusehen.

Mit Abschlag in Rente zu gehen ist natürlich nicht schön, aber man erkundigt sich ja vorher wie wo wann was und wenn man damit Leben kann, oder nicht mehr arbeiten kann, nimmt man es eben in kauf.

MfG Lis

von
W*lfgang

Zitiert von: Lis
Ahnung von ALGI oder ALGII habe ich nicht
änzend:

Hallo Lis,

der ALG 1 Anspruch besteht - kraft eigener Versicherung/Beitragszahlung - für max. 2 Jahre *), die können einen bei Vermittlungsfähigkeit (mind. 3 Std. tgl. möglich) nicht zur vorzeitigen Altersrente zwingen - spätestens mit Regelaltersgrenze endet allerdings die Leistung. Die AfA drängelt nur in Richtung 'Mitwirkung' / Nachweis von Eigenbemühungen, die Alo aktiv zu beenden / Bewerbungsnachweise ...und Qualifizierungskurse, um sich z. B. 'richtig' bewerben zu können ;-) Bei (hoch)qualifizierten Arbeitslosen eine LachNr ...

ALG 2 ist zunächst von der 'Bedürftigkeit' abhängig, in der Einzelperson oder der sogenannten Bedarfsgemeinschaft/gemeinsam gelebte Rudelbildung. Ab Alter 63 hat das Jobcenter zu prüfen, ob ein vorrangiger Leistungsanspruch/Rente besteht und diesen - unter Berücksichtigung bestimmter Ausnahmen - auch einzufordern:

https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk3/~edisp/l6019022dstbai383311.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI383314

*) https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosengeld/DauerdesAnspruchs/index.htm

Nun sind Sie etwas schlauer :-)

Gruß
w.

von
Karl Ahlen

Vielen Dank für die netten Antworten.
Also kann die motivation für die letzten Jahre nur eine steigerung Rentenhöhe sein.
Solange es eben noch ohne "Rollstuhl" geht.
Also sollten ich Abschläge nach möglichkeit vermeiden, und durchhalten.
Habe mal mit dem Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner den Ernstfall durchgerechnet,
knapp 250 Euro pro Monat mehr haben und nicht mehr haben waren möglich.
Wenn ich dann die Rente mit 63J +4M nicht beantragen wüde können es mit 64J + noch bis knapp 300 Euro mehr werden.
Gruß
Karl-H.

von
W*lfgang

Zitiert von: Karl Ahlen
(...)
Karl Ahlen,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Ihre Rentenunterschiede via Rentenrechner könnten durchaus real sein. Zur Absicherung empfehle ich aber doch noch mal den Gang in die nächste Beratungsstelle ...2 gleiche Meinungen/Ergebnisse sind besser als eine + Forenmeinungen, na, da kann dann nichts mehr schiefgehen :-)

Alles Gute für Sie/Ihre Entscheidungen

Gruß
w.

von
Karl Ahlen

Hallo W*lfgang!
Das ist doch selbstverständlich, ich bin doch noch recht neu hier.
Zudem war ich auch noch nie ein Rentner ;-)

Ich kann ja mal die Fiktiven Zahlen vom Rentenrechner die bei meiner Abfrage kamen grob zeigen.

Vorgaben gem. meiner Renteninformation vom 03.09.2015 mit Versicherungszeiten bis 31.12.2014:

Höhe der Regelaltersrente: 1.161,93 EUR
Fiktive Höhe der Regelaltersrente: 1.310,45 EUR

Gewünschter Rentenbeginn: 01.10.2016 62 Jahre und 0 Monate ergibt 1.079,24 EUR -10,8%
Gewünschter Rentenbeginn: 01.02.2018 63 Jahre und 4 Monate ergibt 1.246,47 EUR
Gewünschter Rentenbeginn: 01.01.2019 64 Jahre und 3 Monate ergibt 1.271,61 EUR
Gewünschter Rentenbeginn: 01.10.2019 65 Jahre und 0 Monate ergibt 1.292,17 EUR
Gewünschter Rentenbeginn: 01.06.2020 65 Jahre und 9 Monate ergibt 1.310,45 EUR

Also dann mal frei nach Gorbatschow: dawai dawei rabotti, los los arbeiten.

Gruß
Karl-H.

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