Der RV-Träger kann bei einem EMRT auf Dauer in seinem Ermessen irgendwann eine medizinische Überprüfung in Gang setzen. Solange sich Ihr Gesundheitszustand nicht gebessert hat brauchen Sie keine Angst haben, dass die Rente eingestellt wird. Kommen Sie lediglich den Begutachtungsterminen nach.