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Experten-Antwort

Was heißt -Nach Eintritt der Regelaltersgrenze weiterarbeiten ohne Beiträge

von Michael02.03.2019 | 08:57
101 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich habe gehört, dass man nachdem ich die Regelaltersrente beziehe weiterarbeiten kann und zwar entweder ohne Beiträge zu zahlen oder mit Beiträgen zu zahlen. Welche Beiträge sind damit gemeint? Zahle ich von meinem Einkommen weiterhin Kranken-und Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung? VG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael,

dem Beitrag von Modi1969 kann ich mich anschließen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Modi1969am 02.03.2019 | 09:27
Hallo, wenn Sie eine Beschäftigung oberhalb 450 Euro ausüben, fallen grds. auch für Sie KV-/PV-Beiträge an. Ab Regelalter und Altersrentenbezug sind Sie dann beitragsfrei in RV. Der Arbeitgeber muss immer seinen Anteil zahlen, Sie aber können wählen, ob Sie weiterhin zur RV Beitragsanteile zahlen wollen (Verzicht auf Versicherungsfreiheit wegen Altersvollrentenbezugs) mit der Folge jährlicher Zuschlagsberechnungen oder ob Sie lieber mehr Netto vom Brutto haben wollen. Da die Verzichtserklärung UNWIDERRUFLICH ist, sollten Sie sich in der Beratungsstelle der RV gezielt zu diesem Thema beraten lassen...
Michaelam 02.03.2019 | 11:12
Danke für die schnelle und verständliche Antwort. VG
senf-dazuam 04.03.2019 | 08:56
... und ab der Regelaltersgrenze ist das Risiko Abeitslosigkeit ja nicht mehr wirklich vorhanden ... daher werden auch keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung einbehalten.
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