Lieber User,
welcher Weg für Sie letztlich der Richtige ist, können Sie nur selbst entscheiden. Alle angedachten Vorgehensweisen sind grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie für einen weiteren Sozialrechtsweg die im Widerspruchsbescheid genannten Fristen.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam