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Zur Moderatoren-Antwort springenDie Ergänzung von user "M" ist wichtig und zielt konkret auf die "Regelung" der Höhe des Zugangsfaktors bei Folgerenten (e.g. Teil in Vollrente) in § 77 Abs.3 Sozialgesetzbuch VI ab.
Wenn Sie sich dahingehend konkret informieren möchten, empfehle ich ein Gespräch bei einer Auskunfts und Beratungstselle, zumal Teilrente und Nebenverdienst nicht immer nur 100 % Vorteile bietet, sich darüber hinaus gerade hierzu ab 1.7. bzw. 1.1.2008 Änderungen bei der Bestimmung der Hinzuverdienstgrenzen ergeben.
Eben dies sollte man Ihnen vor Ort am Einzelfall erläutern - nicht in einem anonymen Online Forum.
MfG
So hatte ich das auch gemeint, konkret also den neuen (erhöhten) aktuellen Rentenwert ab Juli diesen Jahres, der in den alten Bundesländern von 26,13 Euro auf 26,27 Euro ansteigt.
Dieser wiederum ist bis dato ein Faktor für die Bestimmung der monatlichen Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Altersrenten und die Erwerbsminderungsrente.
MfG
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