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Was ist eigentlich eine Teilrente?

von julia20.06.2007 | 12:18
1705 Ansichten
6 Antworten

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Ich werde in 11/2008 60 Jahre alt. Z.Zt. habe ich eine IchAG und würde gern 2009 in Rente gehen. Wenn man eine Teilrente wählt, ist das im Endeffekt gleichzusetzen mit den Abzügen (18%) bei vorzeitiger Rente, oder bekommt man dann mi 65 die volle Rente?

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 20.06.2007 | 13:16

Die Ergänzung von user "M" ist wichtig und zielt konkret auf die "Regelung" der Höhe des Zugangsfaktors bei Folgerenten (e.g. Teil in Vollrente) in § 77 Abs.3 Sozialgesetzbuch VI ab.

Wenn Sie sich dahingehend konkret informieren möchten, empfehle ich ein Gespräch bei einer Auskunfts und Beratungstselle, zumal Teilrente und Nebenverdienst nicht immer nur 100 % Vorteile bietet, sich darüber hinaus gerade hierzu ab 1.7. bzw. 1.1.2008 Änderungen bei der Bestimmung der Hinzuverdienstgrenzen ergeben.

Eben dies sollte man Ihnen vor Ort am Einzelfall erläutern - nicht in einem anonymen Online Forum.

MfG

Moderatoren-Antwortam 21.06.2007 | 17:44

So hatte ich das auch gemeint, konkret also den neuen (erhöhten) aktuellen Rentenwert ab Juli diesen Jahres, der in den alten Bundesländern von 26,13 Euro auf 26,27 Euro ansteigt.

Dieser wiederum ist bis dato ein Faktor für die Bestimmung der monatlichen Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Altersrenten und die Erwerbsminderungsrente.

MfG

4 Antworten

Moonyam 20.06.2007 | 12:23
Wenn Sie die Absicht haben, Ihre IchAG nach dem Rentenbeginn weiterzuführen und daraus ein Gewinn erzielt wird, würde Ihnen die Altersrente nur als Teilrente zustehen. Die Hinzuverdienstgrenze beträgt 1. bei einer Rente wegen Alters als Vollrente ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße (derzeit 350,00 EUR), 2. bei einer Rente wegen Alters als Teilrente von a) einem Drittel der Vollrente das 0,25fache, b) der Hälfte der Vollrente das 0,19fache, c) zwei Dritteln der Vollrente das 0,13fache der monatlichen Bezugsgröße, vervielfältigt mit der Summe der Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1 Nr. 1 bis 3) der letzten drei Kalenderjahre vor Beginn der ersten Rente wegen Alters, mindestens jedoch mit 1,5 Entgeltpunkten. Klingt jetzt ganz schön kompliziert. Sie sollten sich daher bei Interesse bei Ihrer Auskunfts und Beratungsstelle einen Termin geben lassen. Dort wird man Ihnen die individuelle Hinzuverdienstgrenze ermitteln. Sollten Sie unter 350 EUR monatlich bleiben, würde Ihnen die Rente in voller Höhe zustehen. Bei selbständigen zählt das Gesamtjahreseinkommen geteilt durch 12 ergibt das Monatseinkommen. Die Teilrente hat nichts mit den Rentenabschlägen zu tun. Die würden dann trotzdem in der Rente enthalten sein.
Mam 20.06.2007 | 12:42
Stimmt nicht ganz. Die Teilrente hat insofern etwas mit den Rentenabschlägen zu tun, als dass der nicht in Anspruch genommene Rententeil eben nicht durch die Abschläge (hier 18 %) gemindert wird. Sollte also beispiel sweise 1 Jahr lang eine um 18 % gekürzte 2/3-Teilrente bezogen werden, der schädliche Hinzuverdienst jedoch dann wegfallen, so fällt für den bisher nicht in Anspruch genommenen Teil (= 1/3) ein geringerer Abschlag an (hier 14,4 %).
Heinzam 20.06.2007 | 19:35
Welche Änderungen bei der Bestimmung der Hinzuverdienstgrenzen ergeben sich denn zum 01.07.? Mir ist bisher nur die Änderung zum 01.01.2008 bekannt, bei der sich alle Hinzuverdienstgrenzen aus einem Vielfachen der Bezugsgröße errechnen.
lotscheram 21.06.2007 | 10:36
Hallo Heinz, unterstelle, der Experte wollte lediglich auf den Unterschied aufnmerksam machen, der sich ab 01.07.2007 (Anhebung des Rentenwertes) für die Ermittlung der Hinzuverdienste bis 31.12.2007 ergibt, weil man da ja noch den Rentenwert als Rechengröße mit einbezieht, in Gegenüberstellung zur Berechnung ab 01.01.2008, wo man anstelle des Vielfachen des Rentenwertes ein 0,xx faches der monatlichen Bezugsgröße nimmt. sicher nimmt der Experte noch mal Stellung dazu
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