Hi.
Ich (55)weiß, was ich beachten muß, wenn ich einen Minijob während einer Arbeistmarktrente ausüben möchte.
Doch soweit bringe ich es gar nicht.
Finde einfach keinen passenden Minijob, welcher zeitlich und gesundheitlich paßt.
Aber ich brauche neben meiner AMR ein Hinzuverdienst.
Ohne, dass mir diese entzogen wird.
Nun überlege ich, ob ich es mit einer selbstständigen Arbeit
probiere.
Könnte mir die Zeit selbst einteilen.
Der Verdienst würde nicht über der Grenze liegen.
Gesundheitlich würde ich das auch passen.
Möchte einfach nur etwas vermieten (Wohnmobil, Anhänger, Partyzelte).
Ich muß das Kleingewerbe ja der DRV melden.
Auf was muß ich sonst noch achten?
Gibt es hier tips?
Merci
Hallo,
die gesetzliche Rentenversicherung hat u.a. bei Beziehers einer Erwerbsminderungsrente zu prüfen, ob und in welchem Umfang der erzielte Hinzuverdienst anzurechnen ist. Hierzu zählt auch Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit. Sie sind daher verpflichtet Ihrem Rentenversicherungsträger die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit und das voraussichtliche Arbeitseinkommen mitzuteilen.
Welche Anmelde- und Mitteilungspflichten Sie darüber hinaus – ggf. auch bei anderen Sozialleistungsträgern wie Jobcenter, wenn Sie Leistungen von dort erhalten - haben, kann Ihnen die Rentenversicherung nicht mitteilen.
Weitere Informationen erhalten Sie vermutlich im Rahmen der Gewerbeanmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung