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Experten-Antwort

Was ist gemeint?

von LSch14.12.2020 | 23:41
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im Versicherungsverlauf vom Dezember 2020 steht im Vorspann des Versicherungsverlaufes der folgende Text: . Wir haben den Versicherungsverlauf um eine "Zurechnungszeit" ergänzt. Für die Zurechnungszeit wurden keine Beiträge gezahlt. Dies wird mit der Zurechnungszeit ausgeglichen. Wie ist das zu interpretieren? . . Seit wann kann man für Zurechnungszeiten auch Beiträge bezahlen? Sie können doch höchstens durch Beitragszeiten überlagert sein, aber für Zurechnungszeiten zahlt man doch keine Beiträge Oder? Was hat der Umstand, dass für etwas nichts bezahlt wird damit zu tun, dass es damit ausgeglichen wird.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo LSch,

die Zurechnungszeit (beitragsfreie Zeit) wird nur bei einer Rente wegen Erwerbsminderung, einer Hinterbliebenenrente oder einer Erziehungsrente hinzugerechnet. Sie soll ausgleichen, dass aufgrund von Krankheit oder Tod keine Beitragszahlung bis zum Altersrenteneintritt möglich war. Die bis zum Eintritt der Krankheit oder des Todes eingezahlten Beiträge werden um die Zurechnungszeit aufgestockt/erhöht.

Am besten wenden Sie sich direkt an Ihren Rentenversicherungsträger und fügen die Unterlage bei, in der die von Ihnen zitierte Passage steht.

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5 Antworten

Peteram 15.12.2020 | 00:20
Jonnyam 15.12.2020 | 08:27
Solch Formulierungen muss man mit den Erfindern in der Zentrale der DRV bzw. den Sprachwissenschaftlern diskutieren. Alles soll ja verständlicher werden.
LScham 15.12.2020 | 10:01
Hat leider nicht geholfen. Einen Bezug zur Textformulierung kann ich nicht herleiten. Trotzdem, danke für Antwort.
W°lfgangam 15.12.2020 | 20:50
Hallo LSch, eigentlich ganz einfach, im übertragenen Sinne: als hätten Sie für diese Zurechnungszeit tatsächlich Beiträge gezahlt/quasi weiter gearbeitet. Der Durchschnittswert aller Ihrer davor liegenden Versicherungszeiten wird dafür angesetzt = dieser Wert/Durchschnittswert wird in sogenannten Entgeltpunkten (EP) ermittelt und steckt dann in der Gesamtsumme aller EP für Ihre Rente als 'Zuschlag für beitragsfreie Versicherungszeiten' in der Rente drin, so es die betrifft. Gruß w. PS: @Experten-Antwort:"Am besten wenden Sie sich direkt an Ihren Rentenversicherungsträger und fügen die Unterlage bei, in der die von Ihnen zitierte Passage steht." ...hmm, ist doch schon 'ernüchternd', wenn bereits unter Hinweis @Jonny auf eine Kontaktaufnahmen zur DRV-Zentrale verwiesen, weil die 'Simple-Versicherten' mit den Textbausteinen der DRV keinen Bezug zum Text/Inhalt/eigenes Versicherungsleben _einfach_ verstehen können - oder es hier erläutert werden kann ;-)
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