Hallo tan,
es gibt Grundrente nach dem BVG, welche aber nicht von der deutschen Rentenversicherung geleistet wird. Desweiteren gibt es eine Grundsicherung nach dem SGB XII, die von den örtlichen Grundsicherungsämtern gewährt wird. Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und bedürftig sind, können Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz erhalten. Sollte der Antragsteller das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss volle Erwerbsminderung auf Dauer im Sinne des Gesetzes und Bedürftigkeit vorliegen, um Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz zu erhalten.