Aufgrund Ihres Antrages auf Weiterzahlung der befristeten Rente wegen Erwerbsminderung wurden Ihre gesundheitlichen Einschränkungen zum aktuellen Zeitpunkt geprüft. Ob eine Erwerbsminderung weiterhin vorliegt, wird nach heutigen Maßstäben beurteilt. Sollten Sie mit der Ablehnung Ihres Antrages nicht einverstanden sein, steht Ihnen die Möglichkeit des Widerspruchs zu. Sollte die Widerspruchsfrist abgelaufen sein, können Sie einen Antrag auf Überprüfung stellen. Hinsichtlich der Ansprüche bei anderen Trägern bitten wir Sie, sich bei diesen beraten zu lassen.
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit zukünftig jederzeit einen neuen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen.