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Experten-Antwort

Was ist nach der Erwerbsminderungsrente zu tun

von Basti28.06.2020 | 10:56
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 57 Jahre und war 8 Jahre zuhause, zunächst bezog ich jahrelang im Wechsel Krankengeld und Alg1, dann bekam ich auf Erstantrag völlig überraschend sofort Erwerbsminderungsrente. Ohne Gutachter, Widerspruchsverfahren oä.. deshalb überraschend. Genauso Überraschend endete die Erwerbsminderungsrente jetzt. Verlängerungsantrag, ärztliche Befunde, trotzdem abgelehnt obwohl Gesundheitsergebnisse die selben, hat sich nichts verbessert. Stand auch so in den Befunden. Nachdem ich dann 2 Monate Alg1 bezog, hat mich meine Ärztin wieder krankgeschrieben. Mir stehen noch 8 Monate Krankengeld zu, den Rest hatte ich vor der Erwerbsminderungsrente verbraucht. Allerdings hätte ich nach dem Krankengeldbezug wieder 24 Monate Alg1 Anspruch und dann wieder Krankengeld Anspruch usw. Dh ich würde bis zur Altersrente für Schwerbehinderte auch so finanziell abgesichert sein. Aber ich weiß nicht, soll ich noch wieder arbeiten gehen? Oder eine Reha beantragen? Oder eine LTA beantragen? Ich bin jetzt etwas verwirrt wegen der Ablehnung, hab aber auch keine Lust, jetzt unbedingt noch um die Erwerbsminderungsrente zu kämpfen. Aber ich bin etwas ratlos, da mir niemand sagt, was zu tun ist.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aufgrund Ihres Antrages auf Weiterzahlung der befristeten Rente wegen Erwerbsminderung wurden Ihre gesundheitlichen Einschränkungen zum aktuellen Zeitpunkt geprüft. Ob eine Erwerbsminderung weiterhin vorliegt, wird nach heutigen Maßstäben beurteilt. Sollten Sie mit der Ablehnung Ihres Antrages nicht einverstanden sein, steht Ihnen die Möglichkeit des Widerspruchs zu. Sollte die Widerspruchsfrist abgelaufen sein, können Sie einen Antrag auf Überprüfung stellen. Hinsichtlich der Ansprüche bei anderen Trägern bitten wir Sie, sich bei diesen beraten zu lassen.

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit zukünftig jederzeit einen neuen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

MannOMannam 28.06.2020 | 17:00
Soll Ihnen jetzt hier jemand sagen was Sie tun sollen? OK, dann suchen Sie sich einen Anwalt und klagen einfach.
Ähnlicham 28.06.2020 | 19:50
Lassen Sie sich beraten. Eine sehr verwegene Idee hätte ich allerdings. Lebensunterhalt selbst bestreiten.
Loniam 28.06.2020 | 18:31
Sie denken an eine Reha? Könnte kontraproduktiv sein. Wenn sie als erwerbsfähig entlassen werden, hat sich das mit der EMR erledigt. Und ihre Krankenkasse kann bezahlen, muss aber nicht. Sie könnte sie zu einer Reha auffordern, kommen sie der Forderung nicht nach, kann die KK das Krankengeld einstellen. Der Rest siehe oben. Eine ungute Situation.
Sonjaam 28.06.2020 | 22:26
Immer ALG1 und Krankengeld ist doch keine Alternative. Ich würde eine Reha beantragen und versuchen wiedee ins Berufsleben zu starten. Wenn es nicht klappt, greift immer noch die Krankschreibung. Wobei ich nicht verstehe, wie man das macht. ALG1 geht doch nicht unendlich.
Emilam 29.06.2020 | 12:05
Man soll sich ja nicht an bestehende Beiträge hängen, aber mich interessiert eine Frage zu dem Thema :bekommt man nach etlichen Jahren EMR tatsächlich Alg 1? Ich dachte, nur wenn ein bestimmter Zeitrahmen besteht und /oder Restanspruch besteht? Rutscht man da nicht sofort in Alg 2?
Deutsche Rentenversicherung
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