Hallo Paulheinz,
H4 gibt es, so lange man im erwerbsfähigen Alter ist - das endet für Jahrgang 64 ff. aktuell mit 67, dann endet auch H4. Ein Rentenanspruch ab 67 besteht nur dann, wenn mind. 5 Jahre Beiträge gezahlt worden sind. 2005 - 2010 hat das JC Rentenbeiträge gezahlt (Rentenanspruch daraus keine 20 EUR mtl.), seit 2011 nicht mehr. Für Rente ab 63 werden 35 Jahre benötigt, wobei hier neben Beitragszeiten alle Arten von Rentenzeiten mitzählen, z. B. auch reine Ausbildungszeiten oder eben auch H4 ab 2011 - von Besonderheiten mal abgesehen.
Reicht die Rente nicht aus, oder gibt es keine ab 67, geht es nahtlos in die Grundsicherung/Sozialamt über - die Leistungshöhe ist identisch. Ist Ihr Beispielfall vorher schon voll erwerbsgemindert, schmeißt den das JC auch raus, dann heißt es vorher schon: Sozialamt.
Das schafft der 18-Jährige nicht bis 67 nüchtern durchzuhalten, da entlastet seine Leber schon vorzeitig die Sozialsysteme/reißt ihn ins Grab ;-)
> Ab welchem Alter muss man keine Maßnahmen, 1€ Job oder Bewerbungen mehr machen?
Solange er diese Leistung/ALG2 einfordert, wird er auch gefordert - dann kann er im Extremfall nicht vor 67 aufs Schaukelpferdchen und sich einen gemütlichen Tag machen. Ansonsten soll er seine Vermittlungsersuchen für Arbeit einstellen, das JC muss sich nicht mehr um ihn kümmern und keine Leistungen mehr zahlen.
Okay, die Realität sieht schon mal anders aus ...
Gruß
w.