Auf den Seiten der DRV steht es so : "Sie können bei gesundheitlichen Einschränkungen allein in Ihrem bisherigen Beruf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit bekommen. Diese Rente wird an Versicherte gezahlt, die ihren bisherigen qualifizierten Beruf nicht mehr oder nur noch weniger als sechs Stunden täglich ausüben können, in einem anderen Beruf aber noch mindestens sechs Stunden täglich einsetzbar sind."
In §240 SGB VI ist es aber nicht klar definiert das ein Rentner wegen teilweiser EM bei Berufsunfähigkeit AUCH in seinem bisherigen Beruf noch weiter arbeiten kann (wenn auch stark eingeschränkt )
Was nun? Darf ich als Bezieher solche Rente (seit 2009 unbefristet) in meinem Beruf halbtags arbeiten? Natürlich unter Bericksichtigung meines Restleistungsvermögens und Hinzuverdienstgrenze? Oder kann mir daraus ein Strick gedreht werden?
MfG