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Experten-Antwort

Was ist Wartezeit ?

von Dagmar09.02.2012 | 16:30
1456 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, mein Vater 01.06.2010 Erwerbsminderungsrente. Nun möcht er die Altersrente wegen Schwerbehinderung beziehen. Jetzt wurde ihm mitgeteilt, dass er die Wartezeit von 420 Monaten nicht erfüllt hätte. Er hat nur 394 Monate. Dabei wurde aber die Zeit von seiner Rente ab 01.06.2010 nicht berücksichtigt. Zählt den diese nicht bei den 35 Jahren Wartezeit? Dann wäre diese nämlich erfüllt. Vielen Dank für eine Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich zählen Monate, in denen Ihr Vater ausschließlich die Erwerbsminderungsrente bezogen hat nicht zur Wartezeit (Mindestversicherungszeit) für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Die Ausnahme bildet jedoch eine Zurechnungszeit, die beim Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung hinzugerechnet wird, wenn der Versicherte das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Diese Zurechnungzeit wird bei der Ermittlung der Wartezeit für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen hinzugerechnet.

Aufgrund der erfolgten Ablehnung gehe ich jedoch davon aus, dass Ihr Vater eine solche Zurechnungszeit nicht zurückgelegt hat (da er während des Erwerbsminderungsrentenbezuges bereits 60 Jahre oder älter war/ist) oder zwar eine Zurechnungszeit berücksichtigt wurde, die Wartezeit jedoch trotz der Zurechnungszeit nicht erfüllt ist.

Ob und inwieweit eine Zurechnungszeit berücksichtigt wurde, können Sie dem Versicherungsverlauf des Bescheides über die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente entnehmen.

Zur Klärung können Sie aber auch ein Beratungsgespräch bei der Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers Ihres Vaters führen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 09.02.2012 | 17:20
Fragen Sie beim Beratungsgespräch auch ob die Altersrente höher wäre als die EM Rente; sind beide Renten gleich hoch, würde die Frage der 35 Jahre überhaupt keine Rolle spielen- es wäre dann völlig egal wie die Rente heißt.
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