Zitiert von: -_-
[quote=141509]
Manche Rententräger zahlen dann erst mal Monat für Monat weiter, wenn die bisherige/alte Aktenlage für eine Weiterbewilligung sprechen könnte (Anrufen und Nachfragen !!!) ...andere wohl nicht, es gibt da leider keine einheitlichen Arbeitsrichtlinien.
Das stimmt so nicht und wird nach meiner Kenntnis auch bei den Regionalträgern nicht praktiziert. Lesen Sie mal den Tätigkeitsbericht 2009 des Bundesversicherungsamtes zu dieser "merkwürdigen" Verfahrensweise. Die der
DRV Bund vom Bundesversicherungsamt "nahegelegte" Änderung der Verfahrensweise wird so bei den Regionalträgern bereits praktiziert, wobei der Wegfall zum Ende der Zeitrente automatisch maschinell erfolgt. In meinen 35 Jahren
DRV habe ich noch keine Weiterzahlung ohne Bescheid "einfach so" vorgenommen, auch nicht für einen Monat.
http://www.bundesversicherungsamt.de/cln_115/nn_1046108/DE/Publikationen/Taetigkeitsbericht/TB__2009,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/TB_2009.pdf
Seite 58/59: "Unter Abwägung der Interessen aller Beitragszahler und des einzelnen Versicherten ist eine vorläufige Weitergewährung von befristeten Erwerbsminderungsrenten (d.h. ohne abschließende medizinische Sachverhaltswürdigung) nur in engen Grenzen zu tolerieren. Bereits im Jahr 2004 hatte das Bundesversicherungsamt diese Verfahrensweise geprüft und eine zu großzügige Praxis beanstandet. In Nachschau zu dieser Prüfung wurden erneut Bearbeitungsmängel festgestellt.
Das Bundesversicherungsamt hat den Rentenversicherungsträger daher aufgefordert die 2004 getroffenen Vereinbarungen einzuhalten. Hierzu gehört, dass die vorläufige Weitergewährung frühestens im Monat des Endes der Befristung erfolgen darf und auf einen Monat beschränkt sein muss.
Zur Beschleunigung des Antragsverfahrens auf Weitergewährung von Erwerbsminderungsrenten wird der Rentenversicherungsträger im Übrigen darauf hinwirken, dass bereits dem Weitergewährungsantrag ein aktueller Befundbericht des behandelnden Arztes beigefügt wird. Entsprechende Formularvordrucke erhalten die Rentner künftig zusammen mit dem sog. „Vorwarnschreiben“, mit dem im fünften Monat vor Ablauf der Befristung auf den zukünftigen Wegfall der Rente hingewiesen und ein frühzeitiger Weitergewährungsantrag empfohlen wird. Ziel bleibt es, die vorläufige Weitergewährung unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren."
Also das kann so gar nicht stimmen. Bei meinen insgesamt 3 Verlängerungen wurde die Rente jedesmal ersteinmal " über den Wegfallmonat 3 Monate weitergezahlt weil die medizischen Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind ".Und das alles trotz rechtzeitigen Verlängerungsantrag ( 5 Monate vor Ablauf ).
Also haben Sie in Ihren 35 Jahren bei der DRV noch nicht alles erlebt .............
MFG