Hallo Günter,
2 Möglichkeiten:
1. Altersrente wegen Schwerbehinderung
2. Erwerbsminderungsrente
1. Für die Altersrente an Schwerbehinderte benötigen Sie aber 50 % GdB. Dafür wäre ein 'Verschlimmerungsantrag' beim Versorgungsamt notwendig (Ausgang ungewiss, Bearbeitungsdauer wohl ca. 6 Monate).
2. EM - eigentlich die größere Hürde. Aber ein Versuch wäre es wert.
Beim Rentenantrag beide Rentenarten ankreuzen (lassen) ...und abwarten.
Ansonsten - wenn Sie weiter Alo gemeldet bleiben - würden Sie wohl mit 48 + xx (Jahrgang 1948) einen Anspruch auf Altersrente haben können, sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Vielleicht auch erst Altersrente an langjährig Versicherte ab 63.
Zu viele wenn und aber dabei. Grundsätzlich von einer Beratungsstelle die Möglichkeiten prüfen lassen.
Gruß
w.