Wird die befristete Rente nicht weitergewährt, liegt ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei mindestens 6 Stunden täglich. Wenn Sie keinen Arbeitsplatz haben, müssten Sie sich arbeitslos melden. Um evtl. Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden, sollten Sie sich bereits 3 Monate vor Ablauf der Befristung arbeitslos melden.
Ob Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und ggfs. in welcher Höhe, kann von dieser Stelle nicht gesagt werden.