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Was kommt nach der EM-Rente?

von silence03.03.2010 | 15:10
1256 Ansichten
6 Antworten

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Mein Mann bezieht zur Zeit eine bis Oktober befristete EM-Rente. Grund hierfür war eine Krebs- erkrankung, die nur durch Hoch- dosis-Chemo und allogene Stammzellentransplantation zu bekämpfen war. Von seinem Arbeitgeber hat er eine Beschäftigungsgarantie für die Zeit nach Auslaufen der Rente. Nun sagen die Ärzte, er wird zwar arbeiten können, nicht aber in seinem bisherigen Beruf. Was, wenn der Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann/zur Verfügung hat? Auf dem Arbeitsmarkt ist mein Mann nach dieser Erkrankung im Alter von 45 Jahren doch sicherlich kaum vermittelbar. Gibt es Möglichkeiten zur Umschulung?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Aus den ganzen bis jetzt gegebenen Antworten kann man festhalten, dass tatsächlich mit dem Arbeitgeber ein Gespräch geführt werden sollte, welche Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung innerhalb des Betriebes bestehen. Manchmal hilft es auch weiter, wenn man sich gleichzeitig bereit erklärt beim Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Der Rentenversicherungsträger erklärt sich eventuell aufgrund dieses Antrages bereit einen Einarbeitungszuschuss zu gewähren, was dann für den Arbeitgeber wiederum einen finanziellen Anreiz bedeuten könnte, Ihnen einen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.

5 Antworten

uweam 03.03.2010 | 15:53
Wenn der Arbeitgeber sich schon so entgegenkommend gezeigt hat (ist ja heute etwas Seltenes, Hochachtung!!!) wurde ich mal fragen, ob er die Möglichkeiten sieht, ihrem Mann einen Arbeitsplatz bereitstellt, der seine Einschränkungen berücksichtigt. Ansonsten gibt es die Möglichkeit einer Umschulung.
dirkam 03.03.2010 | 19:46
Ihr Mann sollte einen Antrag auf berufliche Rehabilitation bei der Rentenversicherung stellen. Alles weitere ergibt sich dann!
Renten-Fachmannam 03.03.2010 | 20:18
Bis Oktober 2010 ist noch Zeit. Ein etwa 4 Monate vorher gestellter Antrag auf Weitergewährung der Rente ist immer anzuraten. Es kann höchstens eine Ablehnung erfolgen. Für Umschulungen (bei Arbeitslosigkeit) ist die Agentur für Arbeit zuständig. Aber bis es soweit kommen sollte, erst den Rat von Dirk befolgen.
silenceam 03.03.2010 | 22:12
Das mit der Umschulung ist zwar ein guter Tipp, aber bei der DRV hat man uns bereits gesagt, dass Umschulungen kaum noch gewährt werden und schon gar nicht bei jemandem der schon 45 Jahre alt ist - angeblich lohnt es sich da nicht mehr, noch umzuschulen. Toll, wenn man bedenkt, dass mein Mann ja eigentlich bis 67 arbeiten muss.
???am 04.03.2010 | 08:18
Vielleicht ist ja nicht unbedingt eine Umschulung erforderlich, sondern eine Fortbildung oder Spezialisierung. Die bekommen auch "Ältere" bei entsprechender Eignung bezahlt. Eine Umschulung ist bei über 40jährigen deswegen problematisch, weil diese dann als Berufsneuling mit 20jährigen konkurrieren. Wen da Arbeitgeber bevorzugen, können Sie sich denken. Falls jedoch der bisherige Arbeitgeber Ihren Mann umschulen würde und/oder einen entsprechenden Arbeitsplatz danach zusichert, ist eine Umschulung auch im Alter Ihres Mannes (bei Eignung) unproblematisch.
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