Aus den ganzen bis jetzt gegebenen Antworten kann man festhalten, dass tatsächlich mit dem Arbeitgeber ein Gespräch geführt werden sollte, welche Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung innerhalb des Betriebes bestehen. Manchmal hilft es auch weiter, wenn man sich gleichzeitig bereit erklärt beim Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Der Rentenversicherungsträger erklärt sich eventuell aufgrund dieses Antrages bereit einen Einarbeitungszuschuss zu gewähren, was dann für den Arbeitgeber wiederum einen finanziellen Anreiz bedeuten könnte, Ihnen einen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.