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Experten-Antwort

Was kommt nach der Rente?

von Manolo16.03.2012 | 17:51
2709 Ansichten
27 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe bis zum 30.06.12 eine volle Erwerbsminderungsrente.Der Antrag auf Weitergewährung läuft.Ich habe vor der Rente die vollen 78 Wochen Krankengeld und danach 12 Monate ALG 1 bezogen.Was passiert wenn meinem neuen Rentenantrag nicht stattgegeben wird.Wer zahlt dann für mich?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sofern noch ein Arbeitsverhältnis besteht, müssten Sie dann theoretisch wieder arbeiten gehen. Wenn noch ein restlicher Arbeitslosengeldanspruch bestehen sollte, wäre dieses noch zu beziehen. Danach wäre dann Arbeitslosengeld II zu beantragen.

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26 Antworten

HXRT29040am 16.03.2012 | 18:07
Das JC zahlt dann Alg II,auch als Hartz IV bekannt.
Schadeam 16.03.2012 | 19:44
Es gäbe noch eine weitere Möglichkeit zu Geld zu kommen, falls die Rente nicht verlängert wird: man geht arbeiten. Wenn die Rente nicht mehr gezahlt wird, hieße das nämlich die DRV und deren Ärzte sind der Meinung, dass Sie nicht mehr erwerbsgemindert sind.
Krämersam 16.03.2012 | 18:14
Die Zeit des Bezugs einer Rente wegen voller Erwerbsminderung gilt nach § 26 Abs. 2 Nr. 3 des dritten Sozialgesetzbuchs als versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung. Dazu werden Pauschalbeiträge zur Arbeitslosenversicherung von der RV für Sie abgeführt. Das trifft allerdings nur dann zu, wenn die Betroffenen u n m i t t e l b a r vor dem Bezug der Rente als Arbeitnehmer versicherungspflichtig waren oder Arbeitslosengeld I erhalten hatten. http://dejure.org/gesetze/SGB_III/26.html Über die geaue Länge/Bezugsdauer des ALG I nach einer befristeten EM-Rente sollten Sie sich bei ihrer Agentur für Arbeit rechtzeitig informieren. Nur die kann ihnen dazu rechtsverbiindliche Auskünfte erteilen. Einen neuen Anspruch auf KK-Geld hat man aber nach einer EM-Rente NICHT. Einen neuen Ansrpuch auf Krankengeld müssen Sie sich erst wieder " erarbeiten " und dazu müssen Sie mind. nach der Rente 6 Monate Versicherungspflichtig beschäftigt sein !
Ernstingam 16.03.2012 | 20:57
Zitat von Arbeitnehmer anzeigenausblenden
Es gäbe noch eine weitere Möglichkeit zu Geld zu kommen, falls die Rente nicht verlängert wird: man geht arbeiten. Wenn die Rente nicht mehr gezahlt wird, hieße das nämlich die DRV und deren Ärzte sind der Meinung, dass Sie nicht mehr erwerbsgemindert sind.
Besser hätte man es nicht formulieren können! Dass man auf das Naheliegendste nicht von alleine kommt, wundert mich schon ein wenig! Danke für die klaren Worte, User @Schade! Und @Manolo wünsche ich viel Erfolg bei der Jobsuche. Die Arbeitsvermittler des zuständigen Jobcenters sind bestimmt dabei behilflich!
Da ist er wieder unser Forumstroll !
Arbeitnehmeram 16.03.2012 | 20:30
Besser hätte man es nicht formulieren können! Dass man auf das Naheliegendste nicht von alleine kommt, wundert mich schon ein wenig! Danke für die klaren Worte, User @Schade! Und @Manolo wünsche ich viel Erfolg bei der Jobsuche. Die Arbeitsvermittler des zuständigen Jobcenters sind bestimmt dabei behilflich!
Johnam 16.03.2012 | 21:06
Zitat von Ernsting anzeigenausblenden
Besser hätte man es nicht formulieren können! Dass man auf das Naheliegendste nicht von alleine kommt, wundert mich schon ein wenig! Danke für die klaren Worte, User @Schade! Und @Manolo wünsche ich viel Erfolg bei der Jobsuche. Die Arbeitsvermittler des zuständigen Jobcenters sind bestimmt dabei behilflich!
Da ist er wieder unser Forumstroll !
Halloo "Ernstning"..:) Wen meinen Sie denn mit Forumstroll..:).. tztz.. ..doch nicht in etwa den freundlichen Fragenden..:).. ..und die anderen User haben doch -laienmässig- nach bestem Wissen und Gewissen - geantwortet..da gibts doch nu wirklich nix zu bemängeln..da muss man doch nicht gleich soo böse werden..:) MfG.. ---------John..!!-
Pfostenpflegeram 16.03.2012 | 23:00
Dann gehen Sie arbeiten und verdienen Ihren Lebensunterhalt. Alternativ beziehen Sie bei Arbeitslosigkeit ALG nach dem SGB III oder ALG II nach dem SGB II. Wegen dieses Anspruchs wenden Sie sich an Ihren "Jobcenter". "Aufgabe der Jobcenter ist, Leistungen nach dem SGB II zu gewähren und durch das Prinzip des Förderns und Forderns den betroffenen Personen die Möglichkeit zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten zu können." http://de.wikipedia.org/wiki/Jobcenter
Fassungslosam 17.03.2012 | 15:31
Also Wierklich, Muss den hier wierklich so mit Fragenden umgegangen werden. Der TE hat seine EMR sicherlich nicht im Lotto gewonnen und musste so wie jeder andere Auch dafür Arbeiten den die EM Rente ist genau genommen keine Sozialleistung sonder eine Versicherung. Es ist schon Schlimm genug wenn man schwer Erkrankt ist und/oder Behindert und darf dann noch im Forum erfahren wie Rücksichtslos weiterhin die Gesselchaft mit Kranken verfährt. Ich finde die Frage vom TE sehr legitim den in so einer Situation hat man auch Zwangsläufig Existenzängste. Seit ihr wierklich so Weltfremd das ihr meint die Arbeitgeber würden mit großer Begeisterung ehemalige verrentet einstellen und würden nur auf solche Arbeitnehmer warten.
maxundmoritzam 17.03.2012 | 17:14
Hier gibt es viele Schreiberlinge die aus sicheren Verhältnissen heraus Ihren Dünnpfiff absondern! Fassungslos hat vollkommen recht! Ja die Wirtschaft brummt aber welches Unternehmen nimmt einen wenn der Lebenslauf so aussieht! Außerdem wieder erwerbsfähig heißt ja nicht das er nach wie vor Einschränkungen mitbringt z.b. das er eben Schwer behindert ist welche Fa. stellt einen da ein! Also erst denken und dann schreiben!
FRITZam 17.03.2012 | 14:15
Hallo So ganz unrecht haben schade und andere von der drv natürlich nicht. Doch bevor fragende diskriminiert werden solte weiter gedacht werden. 1. Der fragende muss vor seiner Rente Gearbeitet haben, sonst wäre kein krankengeld und auch kein Arbeitslosengeld geflossen. Und nach einer Rente Arbeit zubekommen ist in deutschland praktisch unmöglich. Zumal in der freien wirtschaft täglich 100% leistung gebracht werdenwerden muss, meistens in der saison 150%, das ist täglicher überlebenskampf. Und das ist was anderes wie unkündbarkeit im ÖD. Wer vor diesen tatsachen die augen verschliest ist weltfremt.
maxundmoritzam 17.03.2012 | 17:14
Hier gibt es viele Schreiberlinge die aus sicheren Verhältnissen heraus Ihren Dünnpfiff absondern! Fassungslos hat vollkommen recht! Ja die Wirtschaft brummt aber welches Unternehmen nimmt einen wenn der Lebenslauf so aussieht! Außerdem wieder erwerbsfähig heißt ja nicht das er nach wie vor Einschränkungen mitbringt z.b. das er eben Schwer behindert ist welche Fa. stellt einen da ein! Also erst denken und dann schreiben!
DUDENam 17.03.2012 | 22:53
Hallo DUDEN! SORGEN SIE MAL DAFÜR DAS DIE LEHRER BEAMTEN NICHT WEGEN JEDEN DÜPFIFF ZU HAUSE BLEIBEN DANN ABER AUCH NUR DANN WIRD ES MIT DER RECHTSCHREIBUNG IN 20 JAHREN ETWAS BESSER!
maxundmoritzam 18.03.2012 | 08:11
spaßvogel noch was, haben Sie auch an den Kündigungsschutz von solchen Personen gedacht?
Kleiner Spaßvogel, was?am 18.03.2012 | 00:06
Hier gibt es Schreiberlinge, die Ihren Dünnpfiff absondern! Fassungslos hat vollkommen Unrecht! Die Wirtschaft brummt und viele Unternehmen nehmen gerne einen Arbeitswilligen! Viele Menschen mit Einschränkungen genießen bei ihrer Firma hohes Ansehen, trotz Schwerbehinderung, auch in öffentlichen Verwaltungen! Wer aber nichts Besseres zu fragen hat, als "Wer zahlt dann für mich?", lässt Arbeitsunwilligkeit erkennen und muss sich über entsprechende Reaktionen nicht wundern. Also, erst denken und dann schreiben!
maxundmoritzam 18.03.2012 | 08:07
spaßvogel sicherlich haben Sie recht nur die Medaille hat zwei Seiten! Aber da Sie die scheinbar nicht kennen ist es sinnlos mit Ihnen darüber zu schreiben! Warum wohl sind schwerbehinderte so schwer zu vermitteln! Anders gefragt kennen Sie den solche Personen in öffentlichen Verwaltungen? Außerdem kommt es dann immer noch auf die Einschränkung an haben das auch bedacht?
maxundmoritzam 18.03.2012 | 08:07
spaßvogel sicherlich haben Sie recht nur die Medaille hat zwei Seiten! Aber da Sie die scheinbar nicht kennen ist es sinnlos mit Ihnen darüber zu schreiben! Warum wohl sind schwerbehinderte so schwer zu vermitteln! Anders gefragt kennen Sie den solche Personen in öffentlichen Verwaltungen? Außerdem kommt es dann immer noch auf die Einschränkung an haben das auch bedacht?
maxundmoritzam 18.03.2012 | 08:11
spaßvogel noch was, haben Sie auch an den Kündigungsschutz von solchen Personen gedacht?
almaam 18.03.2012 | 12:43
Hallo es ist sehr traurig das man hier von einigen so fertig gemacht wird man fragt hier nicht nach einem rat weil es einem ja so gut geht auch ich warte auf weiterbewilligung und auch bei mir ist die panik groß denn ich brauche das geld zum leben habe 33 jahre gearbeitet und kann auf solche tollen ratschläge verzichten was glaubt ihr den wie man sich fühlt wenn man das liest auch ich habe sollchentolle antworten bekommen traue mich schon nicht mehr hier nach einen rat zu fragen was seid ihr für helden
Aufpasseram 18.03.2012 | 10:05
Sind Sie eigentlich zu dämlich für diese Werlt oder warum stellen Sie alle Beiträge facht hier ein ?? Lernen Sie erstmal sich vernünftig im Internet zu bewegen Sie Spacken !
maxundmoritzam 18.03.2012 | 13:28
spaßvogel noch was, haben Sie auch an den Kündigungsschutz von solchen Personen gedacht? Und nun was haben Sie sich bewiesen das Sie einen Trottel sagen was er kann und was nicht! Ich wünsche Ihnen das Sie im wahren Leben nicht auch von anderer Seite solche geistreichen Antworten für Ihre Person bekommen! Sie kleines erbärmliches Spassvögelein!
Sind Sie eigentlich zu dämlich für diese Werlt oder warum stellen Sie alle Beiträge facht hier ein ?? Lernen Sie erstmal sich vernünftig im Internet zu bewegen Sie Spacken !
maxundmoritzam 18.03.2012 | 13:30
spaßvogel noch was, haben Sie auch an den Kündigungsschutz von solchen Personen gedacht? Und nun was haben Sie sich bewiesen das Sie einen Trottel sagen was er kann und was nicht! Ich wünsche Ihnen das Sie im wahren Leben nicht auch von anderer Seite solche geistreichen Antworten für Ihre Person bekommen! Sie kleines erbärmliches Spassvögelein!
Sind Sie eigentlich zu dämlich für diese Werlt oder warum stellen Sie alle Beiträge facht hier ein ?? Lernen Sie erstmal sich vernünftig im Internet zu bewegen Sie Spacken !
Danke solche Kommentare braucht es!
maxundmoritzam 18.03.2012 | 13:45
Zurück zur Frage von Manolo! Wenden Sie sich am Besten an einen Sozialverband z.b. Vdk und lassen Sie sich dort beraten! Dort bekommen Sie eine sachkundige Antwort! Auch im Bezug auf einen Widerspruch bei einer evt. Ablehnung der Weitergewährung Ihrer Rente! MfG Max
Sozialröchler?am 18.03.2012 | 18:28
Zitat von Pfostenpfleger anzeigenausblenden
Einfach noch einmal nachlesen, was der Gesetzgeber zu dem Thema meint, denn das ist hier maßgeblich: Wer zahlt dann für mich?
"Aufgabe der Jobcenter ist, Leistungen nach dem SGB II zu gewähren und durch das Prinzip des Förderns und Forderns den betroffenen Personen die Möglichkeit zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten zu können." http://de.wikipedia.org/wiki/Jobcenter
....am 19.03.2012 | 14:01
Schreien sie doch nicht so rum... In angehängter Grammatik-, Rechtschreib- und Satzzeichensammlung dürfen sie sich für Ihren nächsten Beitrag übrigens gerne bedienen : ,,,,,, dass jedem n verbeamtete Lehrer
Wolfgang Aam 22.03.2012 | 16:55
DIE ARMUT, wie so vielen Arbeitnehmer
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