Sofern noch ein Arbeitsverhältnis besteht, müssten Sie dann theoretisch wieder arbeiten gehen. Wenn noch ein restlicher Arbeitslosengeldanspruch bestehen sollte, wäre dieses noch zu beziehen. Danach wäre dann Arbeitslosengeld II zu beantragen.
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Sofern noch ein Arbeitsverhältnis besteht, müssten Sie dann theoretisch wieder arbeiten gehen. Wenn noch ein restlicher Arbeitslosengeldanspruch bestehen sollte, wäre dieses noch zu beziehen. Danach wäre dann Arbeitslosengeld II zu beantragen.
Da ist er wieder unser Forumstroll !Es gäbe noch eine weitere Möglichkeit zu Geld zu kommen, falls die Rente nicht verlängert wird: man geht arbeiten. Wenn die Rente nicht mehr gezahlt wird, hieße das nämlich die DRV und deren Ärzte sind der Meinung, dass Sie nicht mehr erwerbsgemindert sind.Besser hätte man es nicht formulieren können! Dass man auf das Naheliegendste nicht von alleine kommt, wundert mich schon ein wenig! Danke für die klaren Worte, User @Schade! Und @Manolo wünsche ich viel Erfolg bei der Jobsuche. Die Arbeitsvermittler des zuständigen Jobcenters sind bestimmt dabei behilflich!
Halloo "Ernstning"..:) Wen meinen Sie denn mit Forumstroll..:).. tztz.. ..doch nicht in etwa den freundlichen Fragenden..:).. ..und die anderen User haben doch -laienmässig- nach bestem Wissen und Gewissen - geantwortet..da gibts doch nu wirklich nix zu bemängeln..da muss man doch nicht gleich soo böse werden..:) MfG.. ---------John..!!-Besser hätte man es nicht formulieren können! Dass man auf das Naheliegendste nicht von alleine kommt, wundert mich schon ein wenig! Danke für die klaren Worte, User @Schade! Und @Manolo wünsche ich viel Erfolg bei der Jobsuche. Die Arbeitsvermittler des zuständigen Jobcenters sind bestimmt dabei behilflich!Da ist er wieder unser Forumstroll !
spaßvogel noch was, haben Sie auch an den Kündigungsschutz von solchen Personen gedacht? Und nun was haben Sie sich bewiesen das Sie einen Trottel sagen was er kann und was nicht! Ich wünsche Ihnen das Sie im wahren Leben nicht auch von anderer Seite solche geistreichen Antworten für Ihre Person bekommen! Sie kleines erbärmliches Spassvögelein!Sind Sie eigentlich zu dämlich für diese Werlt oder warum stellen Sie alle Beiträge facht hier ein ?? Lernen Sie erstmal sich vernünftig im Internet zu bewegen Sie Spacken !
Danke solche Kommentare braucht es!spaßvogel noch was, haben Sie auch an den Kündigungsschutz von solchen Personen gedacht? Und nun was haben Sie sich bewiesen das Sie einen Trottel sagen was er kann und was nicht! Ich wünsche Ihnen das Sie im wahren Leben nicht auch von anderer Seite solche geistreichen Antworten für Ihre Person bekommen! Sie kleines erbärmliches Spassvögelein!Sind Sie eigentlich zu dämlich für diese Werlt oder warum stellen Sie alle Beiträge facht hier ein ?? Lernen Sie erstmal sich vernünftig im Internet zu bewegen Sie Spacken !
Einfach noch einmal nachlesen, was der Gesetzgeber zu dem Thema meint, denn das ist hier maßgeblich: Wer zahlt dann für mich?"Aufgabe der Jobcenter ist, Leistungen nach dem SGB II zu gewähren und durch das Prinzip des Förderns und Forderns den betroffenen Personen die Möglichkeit zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten zu können." http://de.wikipedia.org/wiki/Jobcenter
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