Hallo,
ich habe nach einer von der Krankenkasse finanzierten Reha und einer von der DRV durchgeführten Reha dem Grundsatz "Reha vor Rente" folgend einen vollständigen Antrag auf eine EM-Rente gestellt.
Das war im Februar 2020.
Seit dem März 2020 bekomme ich ALG I im Sinne der "Nahtlosigkeitsregelung". Es hat sich halt "alles hingezogen" bis die Rehas genehmigt wurden - an mir lag es nicht.
Letzte Reaktion seitens der DRV war eine Begutachtung in einer Fachklinik. Dort wurde mir vorab mitgeteilt, dass mein Antrag von deren Seite aus unterstützt wird. Das war "Ende September".
Kurz vorher habe ich noch ein Gutachten des MDK eingereicht, welches ebenfalls auf eine volle Erwerbsminderung lautet (genau so, wie die Entlassungsberichte der beiden Rehas).
Mittlerweile geht es auf Weihnachten zu und ich warte, warte, warte...
Was passiert eigentlich, wenn das bis März 2021, also bis zum Ende der Nahtlosigkeitsregelung, immer noch nicht fallabschließend bearbeitet wird?
Zum Einen benötige ich ein gewisses Einkommen (Darlehen wäre O.K. da die DRV die EM-Rente ja rückwirkend zahlt), zum Anderen wäre ich natürlich auch gerne weiterhin (gesetzlich) krankenversichert...
Liebe Grüße,
Joe Lischka