Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Was muss der Arbeitgeber machen, wenn man den Rentenantrag abgibt?

von Maria14.10.2019 | 13:08
1237 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
1. Da meine beiden Arbeitgeber(Ärzte in einer Praxis) noch keinen Mitarbeiter hatten der in den Ruhestand ging meine Frage: Was müssen sie unternehmen, wenn ich Ihnen meine Bestätigung des Rentenantrags aushändige? Abmelden von der Sozialversicherung,etc.? 2. Erfragt die Rentenversicherung von sich aus den Durchschnitt meiner letzten 3 Gehälter um meine Rente zu berechnen? 3. Und kann ich meine Kündigung ruhigen Gewissens schon abgeben, obwohl ich noch keinen Rentenbescheid habe? Laut der Mitarbeiterin bei der DRV geht der Antrag mit Sicherheit zum 01.01.2020 durch; kann man sich darauf verlassen? Vielen Dank im Vorraus für Ihre Mühe!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maria,

Ihre Fragen wurden ja inzwischen beantwortet.

Sie können im Übrigen bestimmen, ob bei der Rentenberechnung die Arbeitsentgelte der letzten drei Monate hochgerechnet werden sollen oder nicht. Wird hochgerechnet und ergeben sich Änderungen durch höhere Verdienste in diesem Zeitraum verbleibt es bei der Hochrechnung für diese Rente. Wenn Sie wissen, dass z.B. noch Urlaubsgeld o.ä. in diesen drei Monaten gezahlt wird, können Sie auch auf die Hochrechnung verzichten. Dann wird die endgültige Meldung des Arbeitgebers abgewartet.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe Kontrahenten,

wir haben hier einige Einträge gelöscht - nicht weil wir ihnen nicht (z. T.) zustimmen, sondern weil wir Diskussionen unterbinden wollen, die sich hochschaukeln.

Klar ist, eine höfliche, sachliche Auseinandersetzung ist immer zielführend. Über die Grenzen von Humor lässt sich streiten. Was der eine gar nicht böse meint, verletzt den anderen. Ein Forum ist so unterschiedlich wie eine Gesellschaft.

MfG

Ihr Admin

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

DRVam 14.10.2019 | 13:25
Ihr Arbeitgeber wird von der Rentenversicherung bezüglich der abzugebenden Entgeltmeldung angeschrieben. Ab wann Sie einen Rentenanspruch haben und ob die Voraussetzungen dafür vorliegen können Sie auch Ihrer Rentenauskunft entnehmen. Wann Sie kündigen müssen, entnehmen Sie bitte Ihrem Arbeitsvertrag (Kündigungsfrist). Den Rentenbescheid müssen Sie nicht extra dafür abwarten, zumal dieser häufig erst zugestellt werden kann, wenn die Kündigungsfrist schon abgelaufen ist.
Schorscham 14.10.2019 | 14:15
Das ist nur bei Beamten so üblich. Für pflichtversicherte Arbeitnehmer zählt die gesamte Erwerbsbiografie inklusive Azubi-Vergütungen und Mindestlöhne. MfG
Mariaam 14.10.2019 | 19:16
Herzlichen Dank für die Auskünfte! Damit ist mir schon sehr geholfen!
W°lfgangam 14.10.2019 | 19:35
2. Erfragt die Rentenversicherung von sich aus den Durchschnitt meiner letzten 3 Gehälter um meine Rente zu berechnen?
Das ist nur bei Beamten so üblich. Für pflichtversicherte Arbeitnehmer zählt die gesamte Erwerbsbiografie inklusive Azubi-Vergütungen und Mindestlöhne. MfG
Hallo Schorsch, ich hoffe, Sie hatten einen schönen Tag, waren aber offensichtlich doch zu lange der Sonne ohne Capi ausgesetzt ;-) Hallo Maria, 1. die Bestätigung hat hier keine Bedeutung. Die dokumentiert nur, dass Sie einen Antrag/Absichtserklärung für einen Rentenantrag zum Tag X abgegeben haben. Die Abmeldung nimmt der AG mit Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses/Kündigung vor. 2. Die DRV rechnet Ihre Rente aus den letzten 12 Monaten vor den letzten 3 Monaten bis Rentenbeginn hoch. Dazu erhält der AG/ggf. involvierter Steuerberater, eine (elektronische) Abfrage in sein Abrechnungsprogramm, um _sofort_ die Entgeltmeldung ab Januar bis Monat 4 vor Rentenbeginn zurückzumelden. 3. Natürlich können Sie sich auf die Aussage verlassen, dass die Rente zum Tag x möglich ist und kein Rentenantrag einfach so ins Blaue hinein aufgenommen wird - das kleine Einmaleins der Rentenansprüche eben, auch wenn Sie ihre ihnen mehrfach erteilte Rentenauskunft nicht selbst nachlesen können - die DRV weiß das Bescheid :-) Gruß w. PS: Daneben noch der Hinweis - falls Ihr AG so spontan keine Ersatzkraft einstellen kann - dass für Sie die Möglichkeit besteht, ggf. überbrückend auch bei voller Weiterbeschäftigung NEBEN der Rente die Rente in voller oder teilweiser Höhe parallel erhalten zu können (Stichwort: 'Flexirente'). Entsprechende Informationen dazu erhalten Sie in der Sie bisher beratenden Rentenstelle.
ADPam 15.10.2019 | 11:39
Danke! Endlich mal jemand der es auf den Punkt bringt. Es wundert immer wieder wie eine Institution wie der DRV das hier in der Form duldet. Sogar auf Facebook und Instagram sind diese Respektlosigkeiten (und das die DRV das unterstützt) dieses "Users" schon umfangreich ein Thema.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026