Was muss ich beachten ???

von
Erich

Hallo,

ich hatte letzte Woche eine Begutachtung durch den med. Dienst der DRV.

Nach Einschätzung der Ärztin werd ich wohl noch für 3 bis unter 6 Stunden für bestimmte Tätigkeiten einsetzbar sein.

Gestern wurde mir eine "leichte" Beschäftigung ab 21.12 angeboten, die nach 6 bis 8 Wochen wieder enden würde, allerdings wär die wöchendliche arbeitszeit 38 Std. (Montag bis Samstag)

Ob ich die 38 Std/ Wo. überhaupt schaffe kann ich noch nicht sagen.

Meine Frage:

Darf ich diesen Arbeitsplatz annehmen bis über meinen EM Rentenantrag entschieden ist ?

Da die Entscheidung ja noch einige Wochen dauern kann und ich zur Zeit ohne Einkünfte bin, kann ich auf das Geld fast nicht verzichten.

Wie soll ich mich verhalten, was darf ich und was darf ich nicht ?

von
-_-

Sie müssen die Aufnahme einer Beschäftigung nach Rentenantragstellung dem Rentenversicherungsträger mitteilen. Das haben Sie bei der Antragstellung mit unterschrieben. Die wöchentliche Arbeitszeit von 38 Std. spricht gegen den Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung, darüber sollten Sie sich klar sein. Insofern müsste man Ihnen abraten, die Beschäftigung aufzunehmen. Ob Sie aber überhaupt einen Rentenanspruch realisieren können, erfahren Sie erst mit dem Rentenbescheid.

von
Schade

Es kann und wird Ihnen keiner verbieten den Job anzunehmen.

Nur wenn Sie das tun, beweisen Sie, dass Sie in Vollzeit leichte Arbeit erledigen können und wenn das so ist, sind Sie weder voll noch teilweise erwerbsgemindert......

Experten-Antwort

Jede anderweitige Tätigkeit nach Rentenantrag ist dem RV-Träger mitzuteilen. Inwieweit dann noch Erwerbsminderung, und ob überhaupt, entscheiden die Ärzte des med. Dienstes des RV-Trägers.

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