Was muss ich wann tun?

von
Guido

Guten Tag!Seit Anfang des Jahres beziehe ich eine unbefristete EMR.Es war ein sehr langer Weg bis dahin.Auch bei einer unbefristete EMR
kann immer wieder eine Überprüfung anstehen.Um dem aus dem Weg zu gehen möchte ich in 2014 meine EMR in die Rente für schwerbehinderte Menschen umstellen lassen.Ich habe GdB 50 G und werde im Mai des nächsten Jahres 60 Jahre.Was muss ich wann tun?Gibt es da Fristen?Gibt es Unterschiede in der Höhe der Renten?
Vielen,vielen Dank schon jetzt für Eure Antworten!

von
=//=

1. Da Sie im Mai 1954 geboren sind, kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens mit 60 + 8 Monate ( = 01.02.2015! ) mit 10,8 % Abschlag gezahlt werden (vorausgesetzt, Sie haben vor dem 01.01.2007 keine Altersteilzeit vereinbart und die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt).

2. Die Altersrente wird in den seltensten Fällen höher ausfallen als die volle EM-Rente. Sie wird allerdings auch nicht geringer. Vorteil ist dann tatsächlich nur der Wegfall einer Überprüfung.

3. Stellen Sie ggfls. ca. 3 Monate vor dem Rentenbeginn einen Antrag auf Umwandlung der Rente. Hierfür gibt es einen verkürzten Antrag, den Sie bei der DRV anfordern oder aus dem Internet runterladen können.

Experten-Antwort

Hallo Guido,

wir schließen uns dem Beitrag von =//= an.

Der verkürzte Antrag auf Umwandlung der Rente ist unter folgendem Link zu finden:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/R0110.html

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