Hallo wekaz,
eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird gezahlt, wenn das Leistungsvermögen noch eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zwischen 3 und 6 Stunden täglich zulässt. Falls Sie noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, sollten Sie sich an die Agentur für Arbeit wenden, da Sie beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung grundsätzlich noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und dann Arbeitslosengeld I unter Beachtung der Hinzuverdienstgrenzen der Rentenversicherung gezahlt werden kann.
Sollte allerdings eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten sein, ist es sinnvoll beim Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung zu stellen.
Die Rente wegen voller Erwerbsminderung setzt voraus, dass das Leistungsvermögen so stark eingeschränkt ist, dass der Betreffende nur noch bis zu 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Allerdings würde neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kein Arbeitslosengeld I gezahlt, da man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.