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Experten-Antwort

Was passiert mir ergonomischem Schreibtisch bei Rentenbewillung

von Buffymaus 27.06.2021 | 14:05
565 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, ich habe 2017, von der DRV, einen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch bezahlt bekommen. Jetzt wurde mir eine befristete EMR bewilligt. Meine Frage ist nun, ob ich den Schreibtisch behalten darf, oder was damit jetzt passiert? Im Moment steht er noch beim Arbeitgeber Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Buffymaus,

für eine verlässliche Klärung der Eigentumsverhältnisse empfehle ich Ihnen eine Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber und dem zuständigen Rehabilitationsträger.

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6 Antworten

Verständnisvolleam 27.06.2021 | 15:25
Liebe Buffymaus, selbstverständlich gehört der Schreibtisch Ihnen. Ihr Arbeitgeber kann ihn Ihnen entweder zum Neupreis abkaufen oder muss Ihnen diesen Tisch kostenfrei in Ihre Wohnung transportieren. Sollte Ihre Zeitrente enden und Sie für einen neuen Job wieder so einen Schreibtisch benötigen, wird Ihnen die DRV diesen selbstverständlich erneut beschaffen. Machen Sie sich nicht aus den vorherigen bösen Kommentaren einiger neidischer Zeitgenossen. Schönen Tag und viel Freude mit dem Schreibtisch
Schadeam 27.06.2021 | 14:41
Das sollten Sie in erster Linie mit Ihrem AG besprechen. Wenn der mit einverstanden ist, transportieren Sie ihn halt (auf eigene Kosten) heim und wenn die Befristung endet und Sie dort (oder anderswo) wieder arbeiten sollten, können Sie das Ding ja am ersten Arbeitstag wieder mitbringen. Es gibt schon gravierende Probleme auf dieser Welt.....
Tommiam 27.06.2021 | 16:34
Also ich glaube nicht, dass der AG es kostenfrei liefert. Aber die DRV wird ganz sicher nicht nochmals einen beschaffen. Sie haben vermutlich noch nie eine Leistung von der DRV beantragt/verlangt? Besprechen Sie es mit dem AG, wie es mit dem Tisch weiter geht...
Siehe hieram 27.06.2021 | 17:12
Zitat von Verständnisvolle anzeigen
Hallo Buffymaus, ganz so selbstverständlich wie 'Verständnisvolle' dies darstellt, ist es leider nicht. Für die Ausstattung des Arbeitsplatzes ist grundsätzlich der Arbeitgeber zuständig. Auch für einen 'leidensgerechten' Arbeitsplatz. Hierfür können Zuschüsse von der Krankenkasse oder (wie in Ihrem Fall) von der DRV bewilligt werden, die dann nach Antrag durch den Versicherten an den Arbeitgeber bezahlt werden. Dies bedeutet dennoch nicht automatisch, dass der höhenverstellbare Schreibtisch dann Ihnen gehört, wenn Sie den Arbeitsplatz nicht mehr nutzen. Vielmehr kann Ihr Arbeitgeber diesen während Ihrer Abwesenheit wegen EM-Rente dann ja auch für einen anderen Mitarbeiter verwenden, der entsprechende Leiden hat. Sofern Sie dann später doch wieder in der Lage wären zu arbeiten, aber so einen Tisch weiterhin benötigen, hätten Sie vorrangig Anspruch auf diese (vorhandene) Arbeitsplatzausstattung bzw. können Sie bei einem anderen Arbeitgeber einen neuen Antrag stellen. Wie die Eigentumsverhältnisse dieses höhenverstellbaren Schreibtisches in Ihrem Fall tatsächlich sind, können Sie also entweder bei Ihrem Arbeitgeber erfragen bzw. bei der damals bewilligenden zuständigen DRV. Siehe hierzu auch das Merkblatt zur Kostenübernahme für orthopädische Arbeitsplatzausstattung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Buffymaus am 27.06.2021 | 17:48
Vielen Dank für die freundlichen Antworten.
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