Zitiert von: Verständnisvolle
Liebe Buffymaus,
selbstverständlich gehört der Schreibtisch Ihnen.
Ihr Arbeitgeber kann ihn Ihnen entweder zum Neupreis abkaufen oder muss Ihnen diesen Tisch kostenfrei in Ihre Wohnung transportieren.
Sollte Ihre Zeitrente enden und Sie für einen neuen Job wieder so einen Schreibtisch benötigen, wird Ihnen die DRV diesen selbstverständlich erneut beschaffen.
Machen Sie sich nicht aus den vorherigen bösen Kommentaren einiger neidischer Zeitgenossen.
Schönen Tag und viel Freude mit dem Schreibtisch
Hallo Buffymaus,
ganz so selbstverständlich wie 'Verständnisvolle' dies darstellt, ist es leider nicht.
Für die Ausstattung des Arbeitsplatzes ist grundsätzlich der Arbeitgeber zuständig. Auch für einen 'leidensgerechten' Arbeitsplatz. Hierfür können Zuschüsse von der Krankenkasse oder (wie in Ihrem Fall) von der DRV bewilligt werden, die dann nach Antrag durch den Versicherten an den Arbeitgeber bezahlt werden.
Dies bedeutet dennoch nicht automatisch, dass der höhenverstellbare Schreibtisch dann Ihnen gehört, wenn Sie den Arbeitsplatz nicht mehr nutzen. Vielmehr kann Ihr Arbeitgeber diesen während Ihrer Abwesenheit wegen EM-Rente dann ja auch für einen anderen Mitarbeiter verwenden, der entsprechende Leiden hat.
Sofern Sie dann später doch wieder in der Lage wären zu arbeiten, aber so einen Tisch weiterhin benötigen, hätten Sie vorrangig Anspruch auf diese (vorhandene) Arbeitsplatzausstattung bzw. können Sie bei einem anderen Arbeitgeber einen neuen Antrag stellen.
Wie die Eigentumsverhältnisse dieses höhenverstellbaren Schreibtisches in Ihrem Fall tatsächlich sind, können Sie also entweder bei Ihrem Arbeitgeber erfragen bzw. bei der damals bewilligenden zuständigen DRV.
Siehe hierzu auch das Merkblatt zur Kostenübernahme für orthopädische Arbeitsplatzausstattung:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Traeger/Rheinland/g4171-13_informationen_arbeitsplatzausstattung_arbeitsstuhl_arbeitstisch.html