Eine Verfahrensverbesserung muss möglich sein, eine Einladung des/der Betroffeneren könnte dazu dienen, fehlerhafte Auslegungen durch einen Mediziner der DRV aufzuzeigen.
Zumindest wenn dieser eine "Krankheit" diagnostiziert (!) die durch mehrere Gutachten nicht bestätigt werden konnte. Sehr wohl aber, nicht berücksichtigte schwere Erkrankungen.
Das ganze gipfelt darin, dass eine Arbeitserprobung, von einem Gutachter angeregt, als nicht Notwendig erachtet und durch diesen internen Mediziner abgelehnt wird, also Arbeitsfähigkeit konstruiert wird, Da er sich die Folgen der Erkrankung "nicht vorstellen kann". Muss er auch nicht, aber deshalb Schmerzen und Bewegungsunfähigkeit.
Eine Arbeitserprobung wurde aber am Anfang des Verfahrens seitens der Mediziner wegen starker Gefährdung ausgeschlossen!
Die Teilnahme eines Juristen der DRV, der dann medizinisch falsche und unhaltbare Aussagen eines Mitarbeiters vertreten muss kann der Wahrheitsfindung nicht dienen!
Was ist, wenn dieser Mediziner nur deshalb so handelt, weil eine erste Rente gegen seinen Willen, nach drei Gutachten und der Aussage dreier behandelnder Fachmediziner (arbeitsfähigkeit unter 3 Std) bewilligt wurde??
Der Widerspruchsausschuss hätte, nach Aufzeigen einiger Unrichtigkeiten und Einflussnahme dieses einen Mediziners der DRV, ( zum Beispiel durch Weglassen von Unterlagen bei Konsultation interner Fachärzte) eine Klärung herbeiführen können.
(bevor jemand mahnt, jede meiner Angaben ist durch Unterlagen belegbar)
Eine Stellungnahme des Betroffenen, mündlich oder schriftlich, würde manch Streiterei vorm Sozialgerich ersparen und den wirklich schwer Erkrankten mehr Würde lassen.
Es ist Unwürdig, Schwerkranke, denen die Medizin nicht mehr helfen kann (die Ärzte versuchen nur noch, eine weitere Verschlechterung zu verlangsamen), die arbeitsunfahig für jede Tätigkeit sind, mittels Verfahrentricks einzelner zu Harz 4 zu verurteilen !!
Der betroffene Mediziner entblödet sich sogar, eine 8jährig durch "Krankenscheine" belegte Erkrankung als Arbeitslosigkeit darzustellen.
Natürlich wurde das Dienstverhältnis nach damals dreijähriger Arbeitsunfähigkeit beendet.
Ja, es war meinerseits naiv, diesem Widerspruchsausschuss eine Rolle zur Warheitsfindung beizumessen.
Er könnte aber leicht zu einem derartigem gemacht werden.
Vieleicht kommt hier meine Naivität in Bezug zu Gerechtigkeit im Handeln der DRV zum tragen
MfG