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Experten-Antwort

Was passiert über Beitragsbemessungsgrenze?

von Thomas7614.06.2016 | 23:25
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9 Antworten

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Tut mir Leid für die vielleicht blöde Frage, aber: In der Krankenversicherung ist man ja, wenn man mit seinem Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, nicht mehr pflichtversichert, sprich, man kann sich freiwillig versichern lassen. Was passiert, wenn man die Bemessungsgrenze für die Beiträge zur Rentenversicherung überschreitet? Ist man dann ebenfalls nicht mehr pflichtversichert und muss den kompletten Beitrag zahlen oder bleibt es dann dabei, dass man pflichtversichert ist und Arbeitgeber/Arbeitnehmer sich den Beitrag teilen? (Es geht um einen normalen Angestellten, kein Selbstständiger oder ähnliches)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag „Thomas76“!

Hier noch ein Link auf eine Beschreibung der BBG:

https://www.ihre-vorsor-ge.de/index.php?id=61&type=0&uid=78&cHash=f9d77c9143e2435f867a4d1710b99a89

Mit freundlichen Grüßen

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8 Antworten

Nachtmenscham 14.06.2016 | 23:48
Guckst du hier: Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags berücksichtigt werden. Für darüber hinausgehendes Einkommen sind keine Beiträge zu zahlen. Das ist nachzulesen unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Das hat mit Pflichtversicherung in dem Sinne nichts zu tun. AG und AN teilen sich bis zur BBG die Beiträge. Gute Nacht
R. Meyam 15.06.2016 | 10:11
Über der Beitragsgemessungsgrenze muß die Freiheit wohl grenzenlos sein. Alle Ängste, alle Sorgen, sagt man, Blieben darunter verborgen und dann.....
Thomas76am 15.06.2016 | 10:41
Vielen Dank für die Antworten. Das heißt, wenn ich bspw. 80.000 Euro jährlich verdiene, wird nur das Einkommen bis 74.400 Euro berücksichtigt und mein Arbeitgeber und ich teilen uns die Beiträge, die auf die 74.400 Euro erhoben werden?
_icham 15.06.2016 | 10:48
Richtig
Schießl Konradam 15.06.2016 | 15:21
Da passiert gar nichts. Bei 74400 Jahresverdienst ergeben sich 74400 : 36267 Durchschnittsverdienst 2,0515 Entgeltpunkte und ab 1.7.2016 in West bei 30,45 Rentenwert x 2.0515 62,53 Rente statt 30,45 Rentenwert. Rechne ich bei derzeit 18,70% Gesamtbeitrag in die Rentenversicherng ergibt dies eine Beitrags- zahlung ( 74400 x 18,7%) von 13.912,80 Euro. MfG.
Radi R.am 15.06.2016 | 21:29
Bei dir passiert eh und jeh nicht mir viel, weder vorne noch hinten noch links noch rechts.
Radi R.am 15.06.2016 | 21:29
Bei dir passiert eh und jeh nicht mir viel, weder vorne noch hinten noch links noch rechts.
Schießl Konradam 16.06.2016 | 09:33
Was soll das heißen? Da könnte Sie auch schreiben, der Schnee ist weiß. MfG.
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