Tut mir Leid für die vielleicht blöde Frage, aber:
In der Krankenversicherung ist man ja, wenn man mit seinem Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, nicht mehr pflichtversichert, sprich, man kann sich freiwillig versichern lassen.
Was passiert, wenn man die Bemessungsgrenze für die Beiträge zur Rentenversicherung überschreitet? Ist man dann ebenfalls nicht mehr pflichtversichert und muss den kompletten Beitrag zahlen oder bleibt es dann dabei, dass man pflichtversichert ist und Arbeitgeber/Arbeitnehmer sich den Beitrag teilen? (Es geht um einen normalen Angestellten, kein Selbstständiger oder ähnliches)