Hallo Peter P.,
sollten Sie nach dem Wegfall der befristeten Erwerbsminderungsrente erneut arbeitsunfähig sein, wird regelmäßig kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeld entstehen. Zum einen wird es sich nicht um eine neue Erkrankung handeln und zum anderen wird der Krankengeldanspruch von maximal 78 Wochen regelmäßig erschöpft sein (§ 48 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V). Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis nicht wieder aufnehmen können, empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu melden. Bei der Wiederaufnahme einer Tätigkeit kann Ihr Rentenversicherungsträger Sie und Ihren Arbeitgeber im Übrigen auch durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unterstützen.