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Experten-Antwort

Was passiert wenn EMR trotz Beschwerden nicht verlängert?

von Peter P.21.08.2019 | 07:38
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5 Antworten

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Hallo zusammen, Wie geht es weiter wenn volle, befristete EMR nicht verlängert werden würde? Szenario: -59 Jahre -40 Dienstjahre - unbefristet 50% -ruhender Arbeitsvertrag mit Arbeitgeber -mein Arzt sagt er will mich in solch einem Fall wieder krank schreiben Frage: 1. beziehe ich dann wieder Lohnfortzahlung 6 Wochen? 2. anschl. Wieder Krankengeld und wovon würde dies berechnet ( Lohn oder Rente)? 3. oder muss ich mich beim Arbeitsamt melden, da der Arbeitgeber sagt, dass er mit mir nix anfangen kann? Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen Peter P.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter P.,

sollten Sie nach dem Wegfall der befristeten Erwerbsminderungsrente erneut arbeitsunfähig sein, wird regelmäßig kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeld entstehen. Zum einen wird es sich nicht um eine neue Erkrankung handeln und zum anderen wird der Krankengeldanspruch von maximal 78 Wochen regelmäßig erschöpft sein (§ 48 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V). Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis nicht wieder aufnehmen können, empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu melden. Bei der Wiederaufnahme einer Tätigkeit kann Ihr Rentenversicherungsträger Sie und Ihren Arbeitgeber im Übrigen auch durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unterstützen.

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4 Antworten

Karl Dallam 21.08.2019 | 09:22
Ja!
Peter P.am 21.08.2019 | 18:15
Vielen Dank lieber Experte, Krankengeldbezug hatte ich vor der Verrentung grade einmal knapp 23 Wochen in Anspruch genommen. Besteht da nicht „Restguthaben“? Ich war ja durchgängig arbeiten bis zum Antritt Reha und wurde dort als unter 3h arbeitsfähig entlassen, daraus resultierte der EMR Antrag der auch ab Antritt Reha natürlich plus 7 Monate sofort ohne weitere Gutachter genehmigt wurde. Mit freundlichen Grüßen Peter P.
KSCam 21.08.2019 | 18:25
Das mögliche "Restguthaben" an Krankengeld erfragen Sie doch besser bei Ihrer Krankenkasse, meinen Sie nicht? DRV Mitarbeiter werden sich da nicht aus dem fenster lehnen, im Ernstfall muss eh die Kasse prüfen ob und wie lange.
von kk bestätigtam 06.09.2019 | 03:42
in eigener Sache hatte ich aufgrund der gefundenen Informationen im Internet "Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgericht Urteil vom 29.09.1998 Az: B 1 KR 5/97 lebt ein nicht ausgeschöpfter Anspruch auf Krankengeld nach zwischenzeitlichem Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung wieder auf. siehe hierzu unter http://lexetius.com/1998,155 Das gilt auch in den Fällen, wo zwar eine Aussteuerung vom Krankengeld erfolgt ist, rückwirkend aber Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit bewilligt wurde und dadurch die Bezugszeit von 78 Wochen nicht erreicht wurde. Urteil des Bundesgerichtshof vom 08.12.1992 Az: 1 RK 9/92) siehe hierzu unter http://drsp.net" bei meiner Krankenkasse angefragt, ob dem so sei. Es wurde mir schriftlich bestätigt, dass dies noch die aktuelle Rechtslage ist. Dies gilt aber NUR, wenn es sich um die Arbeitsunfähigkeit aufgrund der "alten" Krankheit handelt, nicht wegen einer neuen Krankheit, die erst während des Bezuges der EM-Rente aufgetreten ist. Ich nehme an, dass eine (erneute Lohnfortzahlung des Arbeitgebers (6 Wochen entfällt), da es sich auf den Gesamtzeitraum von 78 bezieht, von denen im aktuellen Fall 23 "verbraucht" sind. Ob das neue/alte Krankengeld in gleicher Höhe wie vor EM-Rente bezahlt wird oder die Beitragszahlungen aus der EM-Rente mit einfließen, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse.
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