Der Abschlag bei einer zum 01.12.2012 beginnenden Altersrente für langjährig Versicherte würde 0,3% betragen. Der Abschlag wäre zu berechnen von dem bis 30.11.2012 rechnerisch erreichten Rentenbetrag, der vermutlich etwas geringer als 2280 € sein dürfte, weil Ihr Partner nicht bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze weiter Beiträge einzahlen würde. Bei Weiterbeschäftigung bis 31.12.2012 ist evtl. der erzielbare Nettoverdienst höher als die mögliche Rentenzahlung. Ein Rentenbezug im Dezember 2012 würde bei der Steuererklärung für 2012 anzugeben sein und kann erst daraufhin vom Finanzamt steuerrechtlich beurteilt werden. Änderungen im Steuerrecht einerseits, Umfang zukünftiger Rentenanpassungen andererseits können nicht vorhergesehen werden. Dies sind nur ein paar Gesichtspunkte, die in Ihre Überlegungen mit einbezogen werden können. Ob die Entscheidung für einen bestimmten Rentenbeginn sich als günstig oder weniger günstig herausstellt, kann somit nicht beurteilt werden.