Gehört zu der zurechnungszeit nur die Zeit bis zum 62. Lebensjahr?
Oder auch zeiten wo man schon mal rente bekommen hat, z.B. Halbwaisen Rente?
Gehört zu der zurechnungszeit nur die Zeit bis zum 62. Lebensjahr?
Oder auch zeiten wo man schon mal rente bekommen hat, z.B. Halbwaisen Rente?
Hallo Max,
Zeiten des _eigenen_ Rentenbezugs. Nicht die abgeleitete Rentenbezugszeit wegen Todesfall.
Grundsätzlich kann es sich daher im Inland nur eine eine EM-Rente (früher BU/EU-Rente handeln). Auch Zeiten des ausländischen Rentenbezugs können ins Rentenkonto eingebaut werden - aber immer nur eigener Rentenbezug.
Ihre Frage ist eigentlich nicht richtig gestellt, da eine Zurechnungszeit nur während des Rentenbezugs bis 55+/60/62 im Rentenkonto enthalten ist, anschließend/Altersrente wird sie zur Rentenbezugszeit ;-)
Gruß
w.
Zurechnungszeit: § 59 SGB VI, sowie im Übergangsrecht, irgendwo ab § 228ff SGB VI
In einer Waisenrente kann auch eine Zurechnungszeit enthalten sein. Die wäre dann aber im Versicherungskonto des verstorbenen Elternteils.
Hallo Max,
Ihre Frage wurde bereits zutreffend beantwortet. Ergänzend hierzu noch die Definition des Begriffs Zurechnungszeit aus dem Lexikon von ihre-vorsorge.de:
„Zurechnungszeit
Die Zurechnungszeit gehört als beitragsfreie Zeit zu den rentenrechtlichen Zeiten.
Bei Rentenbeginn seit dem 01. Juli 2014 beginnt die Zurechnungszeit mit dem Eintritt der Erwerbsminderung bzw. des Todes und endet mit dem 62. Lebensjahr (vorher 60. Lebensjahr).
Die Zurechnungszeit wird bei
• einer Rente wegen Erwerbsminderung,
• einer Hinterbliebenenrente oder
• einer Erziehungsrente
zu den übrigen vom Versicherten tatsächlich zurückgelegten Zeiten hinzugerechnet. Der Versicherte wird damit so gestellt, als hätte er entsprechend der bisherigen durchschnittlichen Beitragsleistung weiter Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Lücken im Versicherungsverlauf vermindern jedoch ihre Bewertung.“
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