Hmm... Sie sind dafür offensichtlich ja bereits sehr früh auf den realen Boden geplumpst – das Verständnis für das Grundproblem ist scheinbar nicht mit erwacht ;-)
Vielleicht ein Beispiel, dem auch Sie + @Heinz folgen können:
Versicherter *15.06.1960, hat das Mindestalter für den Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte zum 01.11.2024 erreicht, die Regelaltersgrenze wird am 14.10.2026 erreicht. Stand erfasster/geklärter Versicherungszeiten bis 31.12.2018.
Rentenauskunft - bezüglich der 45 Jahre/dieser Rentenart - 'erklärt' dem Versicherten, dass er zum 01.11.2024 diese Altersrente auch erhalten kann, sofern alle (3) Voraussetzungen erfüllt sind. Von den 540 erforderlichen Monaten sind 446 vorhanden, es fehlen noch 94.
Nun fangen Sie an zu rechnen, wann wohl die fehlenden 94 Monate tatsächlich erreicht werden können ...genau! Und wie steht es nun mit dem in der Rentenauskunft dargestellten/frühestmöglichen Rentenbeginndatum 01.11.2024 unter dem Hinweis "wenn Sie die Bedingungen dafür erfüllen, dann..."? Häh? die können objektiv zum 01.11.2024 gar nicht mehr erfüllt werden ...
Ok, ich kann/muss 'Fehler' erkennen + nachrechnen, was tatsächlich die Rentenauskunft aussagt - Forrest Gump verlässt sich auf die Daten und kündigt zum 31.10.2024, vielleicht sogar auf Hinweis eines unerfahrenen Beraters/steht doch in der Rentenauskunft so drin/lesen können'se doch wohl selbst.
Wie gesagt, es war schon in früheren Rentenauskünften _richtig_ enthalten/'passende' Restlaufzeit aufs Datum genau des danach wirklich frühestmöglichen Rentenbeginns dargestellt ...offensichtlich hatte das die AI damals selbst im Programm implementiert – bis Programmierer @Heinz kam und befand, das sei viel zu einfach, den Versicherten ein eindeutiges Datum zu nennen und hat das Backup aus 2013 wieder eingespielt ;-)
Gruß
w.
PS: Nebenbei, die *-Zeit ist real schon lange Geschichte ;-)