Wenn Sie 30% GdB haben können Sie bei ihrer Agentur für Arbeit erstmal einen Gleichstellungsantrag stellen und bekommen dann 50% und haben damit zumindest einen gewissen Kündigungsschutz.
Mich wundert , das ihnen die AfA nicht von sich aus dies schon mal vorgeschlagen hat....oder weiß die AfA nichts von den ihnen zuerkannten 30 % GdB?
Mit der Gleichstellung wären Sie zumindest in ihrer derzeitgen Arbeitsstelle etwas besser gechützt, wobei natürlich auch dann eine Kündigung seitens des AG durchaus möglich ist. Aber eben nicht so einfach.
Hier alles dazu zum Nachlesen :
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26182/Navigation/zentral/Buerger…
Natürlich ist diese Gleichstellung auf 50% nicht mit einem GdB von 50% welcher direkt vom Versorgungsamt aus rein med. Gründen zuerkannt wird vergleichbar. Die Unterschiede können Sie ja dem Link entnehmen.
Gegen den Bescheid des Versorgungsamtes an sich , können Sie nur per Widerspruch und bei Ablehnung mit anschließender Klage vor dem Sozialgericht vorgehen. Andere Möglichkeiten haben Sie da nicht.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist und wenn der Bescheid dann schon Rechtskraft erlangt hat, können Sie aber jederzeit einen sog. Verschlechterungsantrag stellen.
Dazu müssen Sie natürlich neue aktuelle ärztliche Unterlagen einreichen die ihren Anspruch untermauern.
Leider kann man aufgrund der Erkrankungen alleine nicht sagen ob der GdB von 30% bei ihnen gerechtfergitgt ist oder nicht. Es kommt ja nicht auf die Erkrankung an sich oder deren Anzahl an, sondern nur auf deren Auswirkungen. Außerdem ist das ganze immer Einzelabhängig.
Beachten Sie auch immer dies :
" Liegen mehrere Funktionsstörungen vor, so werden die einzelnen Werte nicht zusammengerechnet, sondern es werden die einzelnen Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit betrachtet und daraus ein Gesamtgrad der Behinderung festgelegt, der der Behinderung insgesamt gerecht wird. "
Morbus Meniere, Tinnitus etc. ergeben nur in aller schwersten Fällen einen hohen GdB, wir Sie hier nachlesen können :
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Tinnitus---Schwerbe…
Dasselbe trifft auch auf ein Glaukom ( grüner Star ) zu.
http://www.h-baer.de/anhalt-sehorgan.htm
Bei aller gebotenen Zurückhaltung und ohne genaue Kenntnis ihres Falles, halte ich aber persönlich die zuerkannten 30% für ihre Erkrankungen als zu wenig.
Mit professioneller Hilfe des VdK/SovD oder einem Fachanwalt für Sozialrecht sowie einer Verschlechterung der Erkrankungen sollte hier eine Schwerbehinderung von 50% ( sicher nicht mehr ) gegenüber dem Versorgungsamt durchzusetzen sein.
Ob Sie einen EM-Antrag jetzt stellen oder nicht können nur Sie entscheiden.
Schwerbehindertenverfaheren und EM-Rentenverfahren sind völlig verschieden und werden ja von 2 verschiedenen Behörden durchgeführt. Auch hat ein Schwerbehindertenverfahren oder der Grad der Behinderung an sich keinerlei Einfluß oder Ausiwirkungen auf ein EM-Verfaheen.
Konkret heisst das für Sie, das auch mit " nur " 30% GdB durchaus die Chance besteht eine EM-Rente zu erhalten, weil das eine mit dem anderen nichst zu tun.
Antragstellung in beiden Fällen empfehle ich ihnen dringend durch den Vdk/SovD oder einen Anwalt durchzuführen. Das erhöht ihre Chancen ungemein und verhindert Fehler im Verfahren .
Viel Erfolg und alles Gute für Sie.