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Experten-Antwort

was soll ich tuen, weiß nicht weiter

von Mari112.11.2010 | 16:37
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an alle, ich wende mich mit einem für mich großem Problem an Sie.Vorab, bitte um entschuldigung wenn der Text zu lang ist! Ich leide an mehreren Erkrankungen, durch diese fühle ich mich auch sehr eingeschränkt.Morbus Basedow.Morbus Meniere,chronischer Tinnitus(gemesssen 60 db),Schwerhörigkeit rechts(bekomme nun Hörgerät), grüner Star beide Augen mit Gesichtsfeldeinschränkungen, und nervliche Probleme. da ich mich nicht mehr leistungsfähig fühlte bat ich um Begutachtung durch den Amtarzt der AfA, dies ist auch erfolgt.Seine Feststellung: "Fr.***ist vollschichtig für leichte Tätigkeiten unter Berücksichtigung deutlicher qualitativer Einschränkungen belastbar. Auszuschließen sind erhöhte Anforderungen an die nervlich-seelische belastbarkeit,an das Hörvermögen,an das Sehvermögen mit Orientierung im raum,Tätigkeiten über Kopf oder längerer Armvorhalte sowie schwerere körperlichen tätigkeiten.Auszuschließen sind Fahr-Steuer-Überwachungstätigkeiten,längere Anfahrtswege mit KFZ.!" Ein Antrag an das versorgungsamt wurde abgelehnt,nun nach widerspruch bekam ich 30 Gdb für die nervl.sache. Meine Augenerkrankung wurde nicht erwähnt oder begutachtet.Ich habe nachgefragt und man sagte mir ich hätte ja jetzt eine Brille. Morbus Meniere wurde nicht berücksichtigt oder erwähnt, man sagte mir dazu nichts.Für die Ohrgeräusche bekam ich 10 GdB. Das Arbeitsamt schickte mich zum computerkurs,durch meine Augenerkrankung habe ich es nicht ausgehalten.Es wurde ein Stellengesuch für mich als Telefonistin geschaltet(ich höre aber nicht gut und sehe schlecht), man sagte mir man müsse halt was tuen.Vor lauter Panik habe ich mir selber was gesucht, als Spülerin in einem Hotel. Ich schaffe es aber nicht, ich kann nicht mehr im Akkord arbeiten, hinzu kommt für mich das ich nun bis 23.00 Uhr arbeiten muss, ich habe aber Probleme im Dunkeln Auto zu fahren.Die Folge, ich bin schon wieder krank, ich habe wieder nervliche Probleme und bin am Ende. Ich habe Angst davor eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen.Wenn ich schon so ein theater habe um ein paar Gdb oder um eine faire bewertung meiner Einschränkungen, was soll mich denn dann bei der rentenstelle erwarten?Ich bin 52 Jahre alt. Würden Sie mir raten erneut in Widerspruch zu gehen und erneut um eine begutachtung beim versorgungsamt zu bitten? Mein Augenarzt sagte mir ich solle mir einen Anwalt nehmen! Was würden Sie mir raten? Sorry für den langen Text! Danke im vorraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Beitrag von "-_-".

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5 Antworten

-_-am 12.11.2010 | 17:29
Da Sie die Teilnehmer im Forum schlecht untersuchen können, kann man Ihnen nur raten, einen Rentenantrag zu stellen. Der Grad der Behinderung, der durch das Versorgungsamt festgestellt worden ist, hat mit der Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung nichts zu tun. Die Rentenversicherung berücksichtigt bei der Beurteilung auch besondere Einschränkungen bei der Wegefähigkeit. Einen Termin zur Antragsaufnahme können Sie selbst buchen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_4668589316166FD7FB… Wenn Sie vorher telefonisch kontaktiert werden möchten, können Sie das unter "Bemerkungen" eintragen. Sie können die Auskunfts- und Beratungsstelle auch aufsuchen. Adressen und Telefonnummern nach Eingabe Ihrer Postleitzahl unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati…
Mari1am 12.11.2010 | 18:09
Hallo -_-, vielen Dank für die schnelle Hilfe! Ich nehme sie gerne an! Viele Grüße
Klemensam 13.11.2010 | 10:55
Wenn Sie 30% GdB haben können Sie bei ihrer Agentur für Arbeit erstmal einen Gleichstellungsantrag stellen und bekommen dann 50% und haben damit zumindest einen gewissen Kündigungsschutz. Mich wundert , das ihnen die AfA nicht von sich aus dies schon mal vorgeschlagen hat....oder weiß die AfA nichts von den ihnen zuerkannten 30 % GdB? Mit der Gleichstellung wären Sie zumindest in ihrer derzeitgen Arbeitsstelle etwas besser gechützt, wobei natürlich auch dann eine Kündigung seitens des AG durchaus möglich ist. Aber eben nicht so einfach. Hier alles dazu zum Nachlesen : http://www.arbeitsagentur.de/nn_26182/Navigation/zentral/Buerger… Natürlich ist diese Gleichstellung auf 50% nicht mit einem GdB von 50% welcher direkt vom Versorgungsamt aus rein med. Gründen zuerkannt wird vergleichbar. Die Unterschiede können Sie ja dem Link entnehmen. Gegen den Bescheid des Versorgungsamtes an sich , können Sie nur per Widerspruch und bei Ablehnung mit anschließender Klage vor dem Sozialgericht vorgehen. Andere Möglichkeiten haben Sie da nicht. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist und wenn der Bescheid dann schon Rechtskraft erlangt hat, können Sie aber jederzeit einen sog. Verschlechterungsantrag stellen. Dazu müssen Sie natürlich neue aktuelle ärztliche Unterlagen einreichen die ihren Anspruch untermauern. Leider kann man aufgrund der Erkrankungen alleine nicht sagen ob der GdB von 30% bei ihnen gerechtfergitgt ist oder nicht. Es kommt ja nicht auf die Erkrankung an sich oder deren Anzahl an, sondern nur auf deren Auswirkungen. Außerdem ist das ganze immer Einzelabhängig. Beachten Sie auch immer dies : " Liegen mehrere Funktionsstörungen vor, so werden die einzelnen Werte nicht zusammengerechnet, sondern es werden die einzelnen Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit betrachtet und daraus ein Gesamtgrad der Behinderung festgelegt, der der Behinderung insgesamt gerecht wird. " Morbus Meniere, Tinnitus etc. ergeben nur in aller schwersten Fällen einen hohen GdB, wir Sie hier nachlesen können : http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Tinnitus---Schwerbe… Dasselbe trifft auch auf ein Glaukom ( grüner Star ) zu. http://www.h-baer.de/anhalt-sehorgan.htm Bei aller gebotenen Zurückhaltung und ohne genaue Kenntnis ihres Falles, halte ich aber persönlich die zuerkannten 30% für ihre Erkrankungen als zu wenig. Mit professioneller Hilfe des VdK/SovD oder einem Fachanwalt für Sozialrecht sowie einer Verschlechterung der Erkrankungen sollte hier eine Schwerbehinderung von 50% ( sicher nicht mehr ) gegenüber dem Versorgungsamt durchzusetzen sein. Ob Sie einen EM-Antrag jetzt stellen oder nicht können nur Sie entscheiden. Schwerbehindertenverfaheren und EM-Rentenverfahren sind völlig verschieden und werden ja von 2 verschiedenen Behörden durchgeführt. Auch hat ein Schwerbehindertenverfahren oder der Grad der Behinderung an sich keinerlei Einfluß oder Ausiwirkungen auf ein EM-Verfaheen. Konkret heisst das für Sie, das auch mit " nur " 30% GdB durchaus die Chance besteht eine EM-Rente zu erhalten, weil das eine mit dem anderen nichst zu tun. Antragstellung in beiden Fällen empfehle ich ihnen dringend durch den Vdk/SovD oder einen Anwalt durchzuführen. Das erhöht ihre Chancen ungemein und verhindert Fehler im Verfahren . Viel Erfolg und alles Gute für Sie.
Mari1am 13.11.2010 | 17:06
Hallo Klemens, an dieser Stelle herzlichen Dank für die Mühe! Ich muss etwas richtig stellen-oder besser gesagt genauer mitteilen. Die AfA wußte nichts von den 30 % , zu dieser Zeit war der bescheid noch nicht da.Man wußte lediglich das ich eben doch anscheinend erhebliche Einschränkungen habe, man kannte nur das Ergebnis vom med.Dienst der Befund lag vor. Ich kann die Entscheidung des Versorgungsamtes nicht verstehen, ebenso wenig wie ich verstehen kann das manche Befunde eben einfach garnicht beachtet werden.Z.B. meine Augenerkrankung, mein Augenarzt war derjenige welcher mich ansprach und mir sagte ich solle einen GdB -Antrag stellen!Das versorgungsamt meinte ich hätte ja jetzt eine Brille und könne wieder gut sehen.meine Augenerkrankung wäre dann so gering das es unter 10 fällt und dann würde man es nicht erwähnen müssen.Rücksprache mit meinem Augenarzt ergab das es eine frechheit sei und ich solle mir einen Anwalt nehmen.Aus den befunden geht eindeutig hervor inwieweit meine Sehnerven bereits unwiderruflich geschädigt sind und wie stark meine Gesichtsfeldausfälle vorhanden sind. Ich möchte nicht mehr als mir zusteht, würde lieber garnichts brauchen und arbeiten gehen,ich habe immer gearbeitet.ich finde es aber schade wenn man dann eben krank ist, chronisch krank, das man dann darum kämpfen muss! Man hat doch eh schon genug zu tragen! Naja, ich werde kämpfen, mir bleibt ja wohl nichts anderes übrig.Jedenfalls nehme ich das so nicht hin. Jetzt habe ich wieder etwas mehr Mut, ich fühlte mich total alleine gelassen und wie eine Maus im Laufrad! Ich wollte schon aufgeben und habe gedacht es sei wohl besser ich wache garnicht erst morgens auf, dann muß man mir garnichts geben und alle sind zufrieden. Ich gehe jetzt zu einem Anwalt und kämpfe um mein Recht. Ich sehe und höre zwar sehr schlecht, bin nervlich sehr angegriffen, habe ein chronisches Schmerzsyndrom -aber mein Hirn funktioniert noch ! Danke , habt mir Mut gemacht und sehr geholfen! Viele Grüße
Mari1am 18.11.2010 | 09:50
Nun melde ich mich noch einmal,bin mir aber nicht sicher ob es noch jemand liest. Ich hatte am Montag einen Arztbesuch und bin im dunkeln zurückgefahren. Ca 30 Min. nachdem ich zuhause war stand die polizei in der Tür, ein Autofahrer hatte mich angezeigt ich sei wohl betrunken.Da ich nachts schlecht sehe , hatte ich ohnehin einen Termin beim Augenarzt am nächsten Tag. ich wollte auch eine zweite meinung wegen der Augenerkrankung.Die Augenärztin hat mich nun an die Uniklinik überwiesen wegen einem Gutachten, bestärkte mich in Widerspruch zu gehen, das versorgungsamt hat eine falsche Entscheidung getroffen meinte sie.Ich darf nun auch kein Auto mehr fahren,(sehe ich ein, ich will doch niemanden gefärden)! In der Uniklinik sagte man mir die Kosten müsse ich tragen wenn das versorgungsamt das nicht übernimmt.Kann mir jemand sagen ob ich Anspruch darauf habe das das versorgungsamt das übernimmt ? Mir bleibt doch nichts übrig wenn ich mein Recht bekommen will. Danke
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