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Experten-Antwort

was tun

von Tigerfrosch04.01.2015 | 10:40
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17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Expertenteam und andere Wissende. Ich habe eine Teilerwerbsminderungsrente bis 09/2015 laufen. Seit Juni 2014 habe ich aber auch den Antrag auf volle Erwerbsminderungrente laufen, da meine Gesundheit sich erheblich verschlechtert hat und es kommt dabei jetzt zur Klage vor dem Sozialgericht. Angeblich (?) soll es dabei 1-2 Jahre dauern können, bis es zu einer Entscheidung kommt. Wie ist hier eure Erfahrung? Und jetzt die eigentliche Frage: Was muss oder soll ich jetzt tun, die Teilerwerbsminderungsrente weiter beantragen oder auslaufen lassen, weil ich ja einen Antrag auf volle Ewerbsminderungsrente gestellt habe? Wäre nett, wenn man mir hier qualifizierte Antworten machen könnte. Lieben Dank der Tigerfrosch

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es gab schon viele gute Antworten, hier nochmal die Zusammenfassung:

- Teil-EM und volle EM gedanklich trennen.

- 3 Mon. vor Ende der Zeitrente Teil-EM den erforderlichen Weitergewährungsantrag stellen,

- daneben weiter das Verfahren bezüglich der vollen EM betreiben.

- Sollte es zur Anerkennung von VEM noch kommen, wird die höhere Rente gezahlt. Hier auch aufpassen: Zeitrente??

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

16 Antworten

ottonormalVerbraucheram 04.01.2015 | 10:58
Hallo Die Ablehnung einer Vollen EM ist keine Ablehnung einer Teil EM! Sie müssen aber Prüfen ob der Antrag auf volle EM nicht Abgearbeitet sein muss, damit Antrag auf Teil EM gestellt werden kann. Weil z.b eine Teil EM ein Kompromiss vorm Gericht sein kann..
Tigerfroscham 04.01.2015 | 11:25
Hallo ottonormalVerbraucher, Danke für deine Antwort. Es ist so, das mein Antrag auf volle EM-Rente abgelehnt wurde, weil ich bereits eine Teil EM Rente bekomme und 3 - 6 Stunden arbeiten könnte. Ich gehe auch davon aus, das man mir eine Verlängerung der Teil EM Rente bewilligt, aber die hilft mir nicht weiter, weil mein Gesundheitszustand weiterhin schlechter wurde. Wie kann ich feststellen, wie ich hier nun handeln muss? Einen Kompromiss gibt es bei mir nicht, den habe ich doch hinter mir mit einer Teil EM Rente. Das Arbeiten hat ein halbes Jahr nur sehr kläglich geklappt und dann gar nicht mehr. Und nun bin ich schon über 1,5 Jahr krankgeschrieben. Da mir die Teil EM Rente nicht hilft, brauche ich die doch auch nicht zu verlängern und der Antrag auf volle EM Rente läuft doch. Der VDK meint, ich soll die Teil EM Rente verlängern lassen, obwohl ich nicht so ganz den Sinn sehe darin. VG der Tigerfrosch
Kurtam 04.01.2015 | 12:32
Die VDK hat schon genügend Erfahrung und weiß, was sie empfiehlt. Also darauf vertrauen. Ich persönlich würde zweigleisig fahren. Teilrente beantragen, aber dennoch den Weg der vollen EM Rente weiterverfolgen.
Tigerfroscham 04.01.2015 | 14:39
Hallo Kurt, leider hat mich der VDK bei zwei Beratungsterminen 3 x schlecht beraten. Z.B. hat der VDK mir im Juni gesagt, ich solle die Rente jetzt beantragen gehen, anstatt zu sagen, waren sie bis Anfang Juli 2014, dann gibt es eine neue Rentenberechnung. Ist doch Schei ... Ja, ja, so isser der VDK. Er mag an sch gut sein, nimmt sich aber nicht die Zeit und macht alles nur hopplahopp. Weil ich schlechte Erfahrungen mit dem VDK gemacht habe, stelle ich nun vorab meine Frage hier, um Anregungen oder Tipps zu bekommen, bevor ich wieder falsch handel durch schlechte Beratung. Es ist schade, das ich solche Erfahrungen machen musste und es kostet mich nun viel Geld. Das ist ein Beispiel und dabei belasse ich es auch erst einnmal hier. Ich würde hier gerne weitere Antworten auf meine o. g. Frage haben. Dankeschön. VG der Tigerfrosch
KSCam 04.01.2015 | 15:55
Wo ist denn das Problem? Sollte im Sommer 2015 - also ca 3 Monate vor Auslaufen der befristeten teilweisen EM Rente - noch nicht über den Antrag auf volle EM vom SG entschieden sein, richten Sie einen "Dreizeiler" an die DRV, indem Sie "zumindest die Verlängerung der Teilrente begehren, sofern keine volle EM vorliegt". Und dann warten Sie ab..... Schöner Restsonntag.
Sozialröchler?am 04.01.2015 | 16:13
Welche Alternative haben Sie? Wollen Sie ohne Rente 2 oder 3 Jahre warten, bis das Sozialgericht entschieden hat? Wie geht es weiter, wenn Sie den Antrag auf Weiterzahlung nicht gestellt haben und das Sozialgericht Ihre Klage zurückweisen wird? Für diese Überlegungen braucht man keinen VdK. Wenn Sie bei einem Regionalträger der DRV versichert sind, erhalten Sie per Post 3 - 5 Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums die erforderlichen Formulare zur Beantragung der Weiterzahlung Ihrer befristeten Rente. Ansonsten müssen Sie selbst 3 bis 5 Monate vorher aktiv werden. Wenn Sie den Antrag nicht stellen, endet Ihre Rente automatisch zum Ende des Bewilligungszeitraums.
Tigerfroscham 04.01.2015 | 16:37
Da es nur die volle EM Rente bei mir als Lösung gibt, brauche ich doch nicht noch die Teil EM weiter beantragen. Und Harzt IV oder was weiß ich, muss ich eh dann beantragen, bis die volle EM Rente durch ist. ottonormalverbraucher schrieb: mir hilft kein Kompromiss VG Tigerfrosch
???am 04.01.2015 | 18:01
Warum fragen Sie hier überhaupt nach, wenn Sie beratungsresistent sind? Das Jobcenter wird Sie dann schon recht bald anders belehren. Ihnen wird vermutlich die (fiktive) Rente angerechnet, auch wenn Sie die Weiterzahlung der Rente nicht beantragt haben.
Falke63am 04.01.2015 | 18:13
Natürlich muss für die Weitergewährung der Teilrente ein Weitergewährungsantrag gestellt werden. Und das ca. 4 Monate vor Rentenende, da die ganzen Akten beim Sozialgericht liegen. Bis diese zurück sind und über die Weitergewährung entschieden werden kann, werden einige Monate vergehen!! Ohne weiteren Antrag läuft die Teilrente sang und klanglos aus!
Tigerfroscham 04.01.2015 | 18:22
Da es nur die volle EM-Rente bei mir als Lösung gibt, brauche ich doch nicht noch die Teil-EM weiter beantragen. Und Harzt IV, muss ich eh dann beantragen, bis die volle EM Rente durch ist. Mir hilft kein Kompromiss.
Warum fragen Sie hier überhaupt nach, wenn Sie beratungsresistent sind? Das Jobcenter wird Sie dann schon recht bald anders belehren. Ihnen wird vermutlich die (fiktive) Rente angerechnet, auch wenn Sie die Weiterzahlung der Rente nicht beantragt haben.
was sollte denn das Joncenter sagen, die volle Rente ist doch beantragt? Ich lasse mich gerne beraten und dafür muss ich meine Bedenken ggf. kund tun. Da ich keine Ahnung habe was richtig ist, frage ich hier. Zum Glück hatte ich bis jetzt nie solche Sorgen, bin immer fleissig arbeiten gegangen, aber ich möchte schon wissen was gut und richtig ist.
Tigerfroscham 04.01.2015 | 18:18
aber ich habe doch die volle Erwerbsminderngsrente beantragt und dann kann die andere doch auslaufen. Das ist doch gar nicht meine Frage.
KSCam 04.01.2015 | 19:24
Ja die volle Rente war zwar beantragt, wurde aber abgelehnt - deswegen klagen Sie doch. Ich glaube Sie verstehen einfach die Systematik nicht. Wenn Sie sich verweigern (und es blöd läuft) wird das Jobcenter die teilweise Rente so anrechnen als ob Sie diese bekommen würden und dann haben Sie mit Ihrer Eigensinnigkeit / Sturheit / Beratungsresistenz (oder wie immer man das nennen will) ein echtes Eigentor geschossen. Wie oben gesagt: ein kurzes Schreiben reicht doch zunächst. Das können Sie doch schaffen auch wenn Sie im Endeffekt nicht verstehen warum.
Falke63am 04.01.2015 | 22:40
Sie haben die volle Em beantragt und diese wurde abgelehnt. Das schließt nicht automatisch eine Verlängerung der teilweisen EM-Rente ein! Wenn Sie jetzt nichts machen, läuft zwar ihr Klageverfahren weiter, aber die teilweise EM-Rente wird dann eingestellt.
Falke63am 04.01.2015 | 22:40
Sie haben die volle Em beantragt und diese wurde abgelehnt. Das schließt nicht automatisch eine Verlängerung der teilweisen EM-Rente ein! Wenn Sie jetzt nichts machen, läuft zwar ihr Klageverfahren weiter, aber die teilweise EM-Rente wird dann eingestellt.
Tigerfroscham 04.01.2015 | 23:19
vielen Dank erst einmal für die vielen Beiträge. "Angela" gibt mir hier jetzt das erste Mal etwas zum Nachdenken, was ich noch nicht wusste. "Versicherungsleistung verzichten und stattdessen eine Sozialleistung einfordern". Die Teil EM Rente wäre aber bis zu dem Zeitpunkt, wenn ich dann ggf. ALG2 bekommen müsste, bereits ausgelaufen. z. B. hat "ottonormalVerbraucher" in seinem ersten Beitrag erwähnt: "Sie müssen aber Prüfen ob der Antrag auf volle EM nicht Abgearbeitet sein muss, damit Antrag auf Teil EM gestellt werden kann". So was wollte ich wissen, alles andere was hier geschrieben wurde, versteht sich von alleine und war nicht wirklich meine Frage. VG der Tigerfrosch
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