Es gab schon viele gute Antworten, hier nochmal die Zusammenfassung:
- Teil-EM und volle EM gedanklich trennen.
- 3 Mon. vor Ende der Zeitrente Teil-EM den erforderlichen Weitergewährungsantrag stellen,
- daneben weiter das Verfahren bezüglich der vollen EM betreiben.
- Sollte es zur Anerkennung von VEM noch kommen, wird die höhere Rente gezahlt. Hier auch aufpassen: Zeitrente??