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Was tun bei Ablehnung des Verlängerungsantrag auf Erwerbsminderungsrente ?

von Big10.06.2007 | 11:57
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Wie Vorgehen gegen Ablehnung einer Verlängerung der Erwerbsminderungsrente ? 6 Wochen bis auslauf der bewiligteten Rente! Wie soll der Wiederspruch aussehen? kann man ihn auch per Fax Senden? In der Enge der Zeitwird es wohl schwierig sein die Unterlagen anzufordern um dann eine Begründung zum Wiederspruch zu schicken? Bekommt man trotz Wiederspruch und eventuell offener Antwort Trotzdem ABL Geld?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie vor Ablehnung der Verlängerung Ihrer Zeitrente noch einmal ärztlich untersucht worden sind, dann kann davon ausgegangen werden, dass aus der Sicht Ihres Rentenversicherungsträgers Ihr aktueller Gesundheitszustand berücksichtigt wurde.

Ihr Widerspruch gegen die Ablehnung, der fristgemäß eingelegt werden muss, ist an keine bestimmte Form gebunden. Zur Begründung können Sie eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes beifügen, falls dieser Ihren Gesundheitszustand so beurteilt wie Sie selbst. Zwingend ist dies aber nicht. Es reicht auch aus, wenn Sie mit Ihren eigenen Worten darlegen, aus welchen Gründen Sie mit der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden sind und welche Leiden ggf. nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Ob sich der Rentenversicherungsträger aufgrund Ihres Widerspruchs veranlasst sehen muss, von Amts wegen medizinisch weiter zu ermiteln, müssen sie dann abwarten.

Gegen eine evtl. Zurückweisung des Widerspruchs haben sie das Rechtsmittel der Klage.

Hinsichtlich eines evtl. Anspruchs auf Arbeitslosengeld wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Agentur für Arbeit.

6 Antworten

KSCam 10.06.2007 | 14:25
Ob Sie den Widerspruch persönlich, schriftlich oder auch per FAX einlegen, ist sekundär. Bei der Begründung kann Ihnen kaum ein Forumsteilnehmer helfen, weil keiner Ihren Gesundheitszustand und den Grund für die abgelehnte Verlängerung der Rente kennt. Wenn Sie keine Rente mehr bekommen, hält die RV Sie nicht mehr für erwerbsgemindert. Somit können Sie sich natürlich arbeitslos melden. Ob Sie bei der Agentur für Arbeit einen Leistungsanspruch haben, weiß ebenso kein Forumsteilnehmer, weil keiner Ihre Versichertenbiographie kennt - überdies ist das keine Frage des Rentenrechts. Meine Prognose ist allerdings auch die, dass das Widerspruchsverfahren tendetiell länger als 6 Wochen dauern wird.
lotscheram 10.06.2007 | 17:30
hallo Big, die Ihnen zugegangene Ablehnung muss als Bescheid ergangen sein und der muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Die Frist für die Einreichung eines Widerspruchs ist in aller Regel auf "innerhalb eines Monats nach Zustellung" begrenzt. Wenn Sie sich außerstande fühlen in dieser Frist die benötigten Belege, Atteste etc zu beschaffen, empfehle ich Ihnen "vorsorglich Widerspruch einzulegen. ..formlos.. Bsp.: Ihre Kopfangaben, (Anschrift siehe Rechtsbehelf) Ihre Versicherungsnummer, Betreff: Ihr Bescheid über die Ablehnung der Weitergewährung der teilweisen Erwerbsminderungsrente mit Datum xx.xx.2007. Sehr geehrte Damen und Herren, da ich bis Fristablauf für den Widerspruch nicht in der Lage bin notwendige Unterlagen zu beschaffen, lege ich zur Wahrung der Widerspruchsfrist "vorsorglich Widerspruch" ein. Eine ausführliche Begründung reiche ich nach vorliegen der entsprechenden Unterlagen nach. Mit frdl. Grüßen Big ..beispielende.. Sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen für den Erhalt von Arbeitslosengeld erfüllen, bekomen Sie es ab dem Folgetag des Ablaufs der Erwersminderungsrente. Bedingung dafür ist, sich vor Ablauf bei der Arbeitsagentur arbeitslos zu melden. Der eingereichte Widerspruch auch der "vorsorglich eingereichte, haben in Bezug auf den Beginn des Anspruchs für Arbeitslosengeldleistungen keine Wirkung. Sollte sich der Umstand ergeben, dass als Folge des Widerspruchs eine weitere Verlängerung der Bzugszeit für die Erwerbsmindrungsrente eintritt, wird eine Verrechnung zwischen den Beitragsleistenden vorgenommen.
Bigam 11.06.2007 | 07:05
Als Ergänzung,war auf Einladung der DRV B vor Ablehnung beim Gutachter,hab hier meine Zweifel gehabt,ging mir alles zu schnell,er hat an dem Tag nur Gutachten gemacht und war schon ganz schön generft. Unterlagen sollten alle Vorliegen.Reicht hier nicht ein Formloser Widerspruch?sollte ich mir erstmal vor Begründung meines Wiederspruchs die für die Entscheidung der Ablehnung Notwendigen Unterlagen beim Rentenversicherungsträger Anfordern? Neuen Gutachter fordern oder Gegengutachten einreichen? Nach sovielen Gutachter Terminen in den letzten Jahren bin ich fix und foxi .
---am 11.06.2007 | 09:49
Wie lotscher Ihnen schon geschrieben hat, können Sie erstmal ohne Widerspruchsbegründung den Widerspruch einlegen. Dieser muss schriftlich sein, oder in einer Beratungsstelle aufgenommen werden. Sie können Akteneinsciht beantragen. Am besten gehen Sie dann mit dem Gutachten zu Ihrem behandelnden Arzt und begründen mit diesem zusammen Ihren Widerspruch.
LIEam 13.06.2007 | 08:56
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Wiederspruchs wegen voller Erwerbsminderung?
Schadeam 13.06.2007 | 13:18
das ist einzelfallabhängig, insofern nützen Ihnen allgemeine Durchschnittswerte gar nichts. Da ist zwischen 2 Monaten und 2 Jahren alles möglich.
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