Hallo,
wenn Sie der Meinung sind, dass Sie nicht korrekt begutachtet wurden und Ihre gesundheitlichen Einschränkungen nicht vollständig erfasst wurden, dann können Sie sich gern mit einer entsprechenden Stellungnahme an Ihren Rententräger wenden. Dass Ihre Ärzte Sie darin unterstützen, dürfte hilfreich sein.
Deshalb von "Gefälligkeitsgutachten" zu sprechen, halte ich aber für nicht angemessen (und bitte beachten Sie, das "üble Nachrede" und "Verleumdung" strafrechtlich belangt werden können). Der Arzt hat keinen Vorteil davon, in welche Richtung das von ihm abgegebene Gutachten geht.
Es ist sicher ärgerlich, wenn man sich nicht optimal behandelt fühlt - das kann ich gut verstehen -, trotzdem sollten Sie mit "Verdächtigungen" vorsichtig sein und auch in Betracht ziehen, dass es sich um ein Versehen handelt oder die von Ihnen genannten Einschränkungen in dem Gutachten schlicht nicht von Bedeutung waren...