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Experten-Antwort

Was tun gegen Gefälligkeitsgutachten?

von Gefälligkeitsgutachten06.07.2013 | 10:02
6005 Ansichten
19 Antworten

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Hallo, die DRV hat mir das letzte Gutachten für eine Stellungnahme zugesendet. Wenn man es genau liest fällt eindeutig auf das es sich dabei um ein Gefälligkeitsgutachten im Sinne der DRV handelt. So werden Beispielsweise alle berufsbezogenen Tätigkeiten komplett ausgeschlossen aber meinen Beruf kann ich laut Gutachter dennoch weiter ausüben. Wie das funktionieren soll weiß scheinbar nur der liebe Gott. Erkrankungen die bereits vor Jahren von einer Uniklinik festgestellt wurden und dauerhaft sind, z.B. Hüftdysplasie, habe ich jetzt auf einmal nicht mehr. Auch meine Kniearthrose wurde per Wunder geheilt. Ok, ich kann jetzt eine Stellungnahme dazu schreiben, was auch meine behandelnden Ärzte machen, aber wie wird diese von der DRV bewertet? Es geht dabei um meine Berufliche Existenz aber das scheint der DRV völlig egal zu sein. Hilfreiche Antworten sind willkommen. DANKE

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

wenn Sie der Meinung sind, dass Sie nicht korrekt begutachtet wurden und Ihre gesundheitlichen Einschränkungen nicht vollständig erfasst wurden, dann können Sie sich gern mit einer entsprechenden Stellungnahme an Ihren Rententräger wenden. Dass Ihre Ärzte Sie darin unterstützen, dürfte hilfreich sein.

Deshalb von "Gefälligkeitsgutachten" zu sprechen, halte ich aber für nicht angemessen (und bitte beachten Sie, das "üble Nachrede" und "Verleumdung" strafrechtlich belangt werden können). Der Arzt hat keinen Vorteil davon, in welche Richtung das von ihm abgegebene Gutachten geht.

Es ist sicher ärgerlich, wenn man sich nicht optimal behandelt fühlt - das kann ich gut verstehen -, trotzdem sollten Sie mit "Verdächtigungen" vorsichtig sein und auch in Betracht ziehen, dass es sich um ein Versehen handelt oder die von Ihnen genannten Einschränkungen in dem Gutachten schlicht nicht von Bedeutung waren...

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18 Antworten

Fritzam 06.07.2013 | 11:07
Hallo Naja was soll zum Gutachterunwesen noch gesagt werden? Lesen sie Hier! http://berufserkrankungen-siegerland.de/ Was sagt die DRV zu dem Gutachten? Das ding ist jetzt erstmal das maß aller Dinge. Wiederspruch/Klage Anders wollen die das nicht. MfG
weekndam 06.07.2013 | 11:49
Ja ist denn schon wieder Wochenende. Vor freilaufenden Forentrollen wird gewarnt.
Erwins Kremersam 06.07.2013 | 11:48
Es gibt keine Gefälligkeitsgutachten. Nur Leute die keine Ahnung von der Materie und sozial-.med. Dingen haben behaupten dies .
Gefälligkeitsgutachtenam 06.07.2013 | 12:59
Es geht nicht um Rente. Ich habe einen Beruf in dem ich ständig in die Knie, Treppenlaufen und zum Teil schwer heben muss. Wie soll ich das bitte schön machen wenn ich das nicht mehr kann? Im übrigen schloss dieser Gutachter diese Tätigkeiten aus die ja nur 98% meines Berufes ausmachen.
Gefälligkeitsgutachtenam 06.07.2013 | 12:48
Mein Facharzt (Schmerztherapeut ) ist selber auch als Gutachter der DRV tätig. Nach dem Termin habe ich natürlich gleich mit dem gesprochen und ihm mitgeteilt wie das angelaufen ist. Er war genauso fassungslos wie ich. Vor allem weil der Gutachter bereits während des Gutachtens abfällig gesprochen hat. Ich hatte von anfang an das Gefühl das er sich seine Meinung bereits gestellt hatte bevor er mich nicht mal gründlich untersucht hatte. Das Gutachten dauerte keine 15 min. Ganz schlimm fand ich den Spruch das man eine Umschulung jawohl auch selber zahlen kann. Von Unabhängigkeit kann gar nicht die Rede bei solchen Gutachtern sein. Den Eid den die mal geleistet haben, haben diese Leute schnell wieder vergessen. Egal wie das jetzt auch ausgeht ich kämpfe weiter. Wo zu hat man eine Rechtschutzversicherung?
Schulteam 06.07.2013 | 12:37
Ob Hüftdysplasie und Knieartrohe im Gutachten steht oder nicht ist doch völlig egal. Wegen diesen 2 Krankheiten gibts doch keine EM-Rente. Ich bitte Sie. Das ist absolut lächerlich. Das haben sehr viele Menschen und arbeiten damit Vollzeit.
Gefälligkeitsgutachtenam 06.07.2013 | 13:01
ach so, es sind auch nicht nur die beiden Erkrankungen die mich belasten.
Gefälligkeitsgutachtenam 06.07.2013 | 14:24
ja ja wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich hoffe das Sie auch mal in diese Situation kommen und sich zum Teil kaum noch bewegen können. Viel Spass beim Sozialen Abstieg.
Schulteam 06.07.2013 | 13:30
Es kommt NIE auf die Diagnosen/Erkrankungen an sich oder auch auf deren Anzahl an , sondern NUR auf deren Ausiwrkungen auf die Erwerbsfähigkeit an. Insofern kann nur ein Gutachter dieses beurteilen der sozial.-med. Fachkenntnisse auf diesem Gebiet besitzt. Das der behandelnde Arzt (auch und gerade wenn er nebenher als Gutachter arbeitet ) den Patienten anders ( also besser ) behandelt und sich gegenüber ihm verhält als dann als Gutachter ist fakt und kommt oft vor. Sollte so nicht sein - ist aber so ! Er ist in dem Moment eben nicht Heiler und um ihre Gesundheit " besorgt " , sondern Gutachter. Das ist ein ganz gravierender Unterschied. Wenn Sie sagen das ihr Facharzt auch als Gutachter für die DRV tätig ist ,werden sich mit 100% Sicherheit auch genügend Leute finden die von ihrem ach so tollen Arzt begutachtet wurden und ähnlich wie Sie ihren Gutachter jetzt beurtielen - also sehr negativ. Das sollte man nun wirklich nicht auf die Goldwaage legen. Das ist leider nun mal oft so, da die Ärzte wenn Sie als Gutachter tätig sind ihr zweites Gesicht ( so eine Arzt Dr. Jekyll / Mr. Hyde ) zeigen. Auch das Sie jetzt den Eindruck haben er würde ihr Amnliegen ( z.b. Umschulung ) nicht unterstützern kann so sein - muss es aber nicht. Warten Sie das schriftliche Gutachten erstmal ab. Oft steht dann nämlich was anderes drin als mündlich während der Untersuchung gesagt wurde. Diese Erfahrung haben schon viele gemacht.
Schulteam 06.07.2013 | 15:50
Schade das Sie es nicht verstehen ( wollen ). Alles Gute für Sie.
Otto N.am 06.07.2013 | 20:16
Dabei sind Ihre Ausführungen gar nicht so schwer zu verstehen, sondern sachlich korrekt und plausibel! MfG
XYam 07.07.2013 | 00:12
Gefälligkeitsgutachten gibt es genug in dieser Republik. Gehen Sie gegen diese Gutachten an mit eigenen Gutachtern. Kostet aber erstmal Ihr Geld! Siehe den Fall Steuerfahnder Hessen (kaltgestellt, Gutachter Dr, H.) und den Fall Mollath (Psychiatrie Bayreuth, Gutachter Dr. L.). Wenn Sie sich diese Fälle zu Gemüte führen, glauben Sie an keinen unabhängigen Gutachter mehr.
Snoam 07.07.2013 | 02:30
Werden Gutachten als falsch empfunden muss man sie "zerpflücken" und eine Gegendarstellung schreiben. Kann man damit nichts ausrichten ist der Gang zum Gericht nötig. Das Gericht muss der schlüssigeren Beweisführung folgen und im Zweifelsfall selbst noch ein Gutachten beauftragen. Falschgutachten sind nicht selten und haben wirklich dramatische Auswirkungen. Ohne Beistand sollte man da nicht hingehen. Bekanntes Beispiel: http://www.petra-heller.com/fileadmin/user_upload/petra-heller/B… Für ein Sozialmedizinisches Gutachten sind andere Aspekte wichtig als für ein fachärztliches Gutachten. Hat der Gutachter die Dauer der Untersuchung korrekt notiert? Ohne Fachanwalt und Klageweg kommt man meines Erachtens gegen die DRV nicht an.
Sachverständigeram 07.07.2013 | 10:39
Von der Dauer einer Begutachutung kann man doch nicht auf die Qualität des Gutachters schliessen. Das ist doch totaler Quatsch. . Es gibt glaslklare Sachverhalte wo bereits nach 5 Minuten für den Gutachter der Fall so eindeutig klar ist, ob z.b. jemand EM ist oder ebn nicht. Da braucht es dann keine stundenlange Begutachtung mehr. Der Gutachter hat ja schließlich auch die ärztlichen Unterlagen der RV vorliegen und sich in den Fall vor der Begutachtung bereits eingelesen.
Werner K.am 07.07.2013 | 13:41
Vor ehemaligen Beamten aus dem Dunstkreis der DRV, die ihrem ehemaligen Arbeitgeber auch hier weiterhin treu und ehrergiebig die Stange halten, sei ebenfalls gewarnt.
??am 07.07.2013 | 13:55
Ja ist denn schon wieder Wochenende. Vor freilaufenden Forentrollen wird gewarnt.
Vor ehemaligen Beamten aus dem Dunstkreis der DRV, die ihrem ehemaligen Arbeitgeber auch hier weiterhin treu und ehrergiebig die Stange halten, sei ebenfalls gewarnt.
Glaskugelbesitzer oder Wahrsager oder einfach nur Neid.
Gefälligkeitsgutachtenam 08.07.2013 | 17:04
Habe mich jetzt mit meinem Anwalt kurzgeschlossen. Ein Gedächnisprotokoll hatte ich bereits direkt nach dem Gutachten angefertigt und nur habe ich direkt Bezug auf dieses Gutachten genommen.
Michlam 09.07.2013 | 08:29
Hallo, Ihre Beiträge habe ich mit großem Interesse gelesen und muss Ihnen mitteilen das mit diesen Erkrankungen eine Rente so gut wie ausgeschlossen ist und um eine Berufskrankheit anerkannt zu bekommen brauchen Sie sehr gute Nerven. Selbst habe ich vor einigen Jahren auch eine Rente beantragt und diese wurde abgelehnt, obwohl ich schwer arbeiten muss, auf dem Bau denn ich habe ebenfalls Kniearthrose und mehrere Bandscheibenvorfälle und wurde mehrfach operiert und die Rente wurde mit der Begründung abgelehnt, dass ich noch 6 Stunden arbeiten könnte und jetzt habe ich die Quittung dafür erhalten, dass ich nunmehr zwei neue Kniegelenke benötige. Wenn man heute eine Rente möchte, muss man den Kopf unter den Armen tragen, um diese bewilligt zu bekommen oder wie ich einfach die Gesundheit opfern!
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