Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Was tun?Eu-Antrag stellen oder nicht?Aussteuerung! §125 Nahtlosigkeitsregelung

von helloboy07.07.2009 | 21:01
1128 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo Ihr Lieben, ich war heute das erstemal in meinem Leben im Amt. Und das mit 38. Ich habe folgendes Problem: -Werde in 5 Wochen ausgesteuert -Kündige von mir aus wg. gesundheitlichen Gründen mit Attest -Möchte natürlich arbeiten, doch klappt es nicht -Weiß nicht, ob ich EU-Rentenantrag stellen soll! -Mein Attest vom Arzt sagt, ich packe zur Zeit nicht mehr als 4h/pro Tag Er empfiehlt einen EU-Antrag auf Zeit. -Die jetzige Arbeit packe ich nicht (2x Wiedereingl. abgebrochen).Deshalb die Eigenkündigung. Dame vom Amt sagt "keine Sperre!" da Attest. -Ich bin bereits Kaufmann und habe wenig Chancen für eine Umschulung Nun meine Frage: Was ist sinnvoller? a) Rentenantrag stellen (Chance lt. MDK gering)? Amt würde dann das ALG1 bis zur Entscheidung zahlen. Soll der §125 sein. Doch möchte ich ja schnell einen geeigneten Job finden! b) Keinen Rentenantrag stellen, und nach der Aussteuerung "normales ALG1" beantragen, da ich ja 4h pro Tag arbeiten könnte. Dann wäre ich zumindest ja vermittelbar und mir würde bei der Jobsuche/evtl. Umschulung geholfen. Dann dürfte mich aber mein Arzt nicht mehr (nach der Aussteuerung) krankschreiben? oder??? c) Ich habe Angst, dass ich was falsch mache, und überhaupt keine Leistung erhalte! (Meine nicht die ALG1-Sperre wg. Eigenkündigung). d) was sollte ich überhaupt nicht machen (Bitte nicht "ja nicht selbst kündigen". Dieses Thema habe ich bereits durch) Ich bedanke mich recht herzlich bei euch! Schöne Grüße helloboy

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo helloboy,

wie Corletto schon schrieb, können letztlich nur Sie selbst die Entscheidung treffen, welche der von Ihnen genannten Möglichkeiten sie nutzen.

Ohne Kenntnis der genauen Umstände Ihres Einzelfalls würde ich jedoch grundsätzlich dem Beitrag von -_- zustimmen. Im Zweifel sollten Sie vielleicht auch die Möglichkeit einer persönlichen Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger in Anspruch nehmen. In einem 4-Augen-Gespräch lässt sich vieles einfacher klären und besser auf Ihre individuelle Situation eingehen als dies im Rahmen dieses Forums möglich wäre.

2 Antworten

-_-am 07.07.2009 | 21:39
"Kündige von mir aus wg. gesundheitlichen Gründen mit Attest." Auch wenn Sie es nicht lesen wollen: Das sollten Sie auf keinen Fall tun! Anspruch auf Rente und ALG besteht auch dann, wenn Sie ausgesteuert sind, das Beschäftigungsverhältnis formal noch besteht, Sie die Beschäftigung jedoch nicht ausüben können. "Rentenantrag stellen (Chance lt. MDK gering)? Amt würde dann das ALG1 bis zur Entscheidung zahlen." Ja, den Rentenantrag sollten Sie umgehend stellen. Ob ein Anspruch besteht, kann der MDK überhaupt nicht wissen. Günstig wäre es, wenn Ihr Arzt im Befundbericht schreiben würde: "Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt derzeit weniger als 3 Stunden." Bei einem Leistungsvermögen von unter drei Stunden erhält ein Versicherter volle Erwerbsminderungsrente, bei drei bis unter sechs Stunden, halbe Erwerbsminderungsrente, bei sechs und mehr Stunden, keine Erwerbsminderungsrente. Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann und keinen Teilzeitarbeitsplatz findet, bekommt jedoch auch die volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit (sogenannte "Arbeitsmarktrente", immer befristet). Ja, ALG sollten Sie beziehen, bis über den Rentenantrag entschieden ist, falls die Rente abgelehnt wird, auch darüber hinaus noch.
Corlettoam 08.07.2009 | 07:49
Letztlich können nur SIE die Entscheidung treffen, welche dieser Möglichkeiten sie jetzt angehen. Diese Entschediung wird ihnen auch niemand abnehmen können. Auch Ratschläge hier im Forum sind insofern unangebracht, da nur SIE ihren aktuellen Gesundheitszustand kennen und und nur dieser sollte für Ihr Entscheidung massgebend sein. Ein EM-Antrag hätte - bei aller Zurückhaltung und in Unkenntnis ihrer genauen Erkrankungen - sicherlich nach den von ihnen geschilderten Umständen recht gute Chancen auf eine Genehmigung.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026