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Experten-Antwort

Was wenn EMR nicht verlängert wird? Wie geht's weiter?

von Helga21.06.2022 | 20:42
1789 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag. Viele Fragen sich bestimmt (wie ich) wie es weiter geht, sollte mal eine EMR nicht verlängert werden. Ich (52) erhalte eine volle EMR als Arbeitsmarktrente. Diese wurde schon 3x je 3 Jahre verlängert. Jeweils ohne Gutachter. Trotzdem fragt man sich immer, was wäre, wenn diese mal nicht verlängert wird. Und wie es dann weiter geht. Mein Lebens /Arbeitslauf haben sicher einige. Bis zur EMR vollzeit gearbeitet. Ohne Unterbrechung. Nur vor der Rente in Krankengeld,2 Monate Alg1 mit Gutachterempfehlung rentenantrag stellen... Dann nahtlos in die EMR. Teilt einem der rententräger bei negativen verlängerungsantrag nur mit "ihre Rente wird nicht verlängert, und endet bis Ablauf am xxx Bitte wenden Sie sich an Ihre arbeitsagentur oder Krankenkasse"? Oder wie läuft das ab? Habe mal interessehalber beim Arbeitsamt angerufen. Die haben mich nicht mehr im System. War kurz bei denen für 2 Monate geführt. Haben mir dann rentenantrag empfohlen, was ich auch getan habe. Klar kann ich Einspruch einlegen. Aber muß man sich dann bei der arbeitsagentur arbeitslos melden wegen Alg1? Müßte mir ja zustehen. Möchte schon wissen, wie es bei einem solchen Fall weitergeht. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Helga,

das Renten, die von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig sind, stets auf Zeit zu leisten sind, können Sie im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung § 102 Sechstes Sozialgesetzbuch

(SGB VI) nachlesen:

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0101_125/gra_sgb006_p_0102.html#doc1575146bodyText4.

Ob Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder Krankengeld nach Wegfall des Rentenanspruches bestehen, müssten Sie bitte direkt mit den jeweiligen Leistungsträgern klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Jan Kocham 21.06.2022 | 20:56
Soweit ich weiß, kann die Rente max. 9 Jahre befristet werden, danach würde dann bei einem neuerlichen Antrag auf Weitergewährung eine unbefristete Rente gewährt. Laut meinem Arzt müsste die DRV bei Ablehnung gutachterlich nachweisen, dass ihre Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt, bzw. müsste eine Reha und Wiedereingliederung bezahlen, was ja vermutlich aber sinnlos wäre, wenn die Erwerbsminderung noch vorliegt. Sollte die Rente dennoch wirklich wegfallen, würde man sich ja dann umgehend krankschrieben lassen, da man ja arbeitsunfähig ist. Das Ganze würde also wieder von vorne anfangen. Problematisch wäre es, wenn ja mit dem Wegfall der Rente auch die Krankenversicherung wegfällt. Dann müsste man die Beiträge selbst bezahlen, würde aber kein Krankengeld bekommen, soweit ich weiß. Vermutlich würde man dann in Hatz 4 gehen und wäre dann auch wieder Krankenversichert. Kann mir aber nicht vorstellen, dass dieser Fall bei jemandem eintritt, der dreimal drei Jahre befristet hatte ohne je zum Gutachter zu müssen. Ich selbst musste dreimal zum Gutachter! Grüße
Abschlägeam 21.06.2022 | 21:43
Hallo Helga, die Vermutungen von 'Jan Koch' sind nicht ganz richtig, denn Sie erhalten eine 'Arbeitsmarktrente' und diese wird immer befristet bewilligt (die Lage auf dem Arbeitsmarkt, wegen dem Sie die gesundheitlich halbe als 'volle' EM-Rente erhalten, könnte sich ja mal ändern...) Bevor Ihre EM-Rente ausläuft, erhalten Sie ca. 5-6 Monate vorher die Unterlagen, mit dem Hinweis, dass die laufende Rente zum xxx ausläuft. Damit haben Sie zunächst genügend Zeit, den entsprechenden Weiterbewilligungsantrag mit den neuesten ärztlichen Befunden (seit letzter Antragstellung) einzureichen. Dieses Procedere sollte Ihnen bereits bekannt sein. Sollte nun tatsächlich der Arbeitsmarkt sich verändert haben (es gibt wieder ausreichend Teilzeitarbeit in Ihrer Region), wäre zunächst zu prüfen, ob die halbe EM-Rente aus gesundheitlichen Gründen weiter zu bewilligen ist. Sofern die DRV auch dies ablehnt, müsste dies begründet werden und Sie haben die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen (Widerspruch). Wenn Sie 'einfach' nur nicht rechtzeitig vor Ablauf der Bewilligungsfrist einen neuen Bescheid erhalten, sollten Sie sich spätestens am Tag nach Ablauf der Bewilligung bei der Agentur für Arbeit im Rahmen Ihrer Leistungsfähigkeit arbeitsuchend melden. Auch wenn Sie dort nicht mehr im System sind (von damals), haben Sie dennoch einen (neuen) Anspruch aufgrund Ihrer EM-Rente. Warten Sie also nicht, bis Ihre 'nächste' (noch nicht bewilligte) Rente zum Monatsende eingeht und melden sich dann, sondern bereits spätestens am Monatsersten des Folgemonats nach Ablauf der Bewilligung (denn ALG I wird nicht für diesen Monat rückwirkend bezahlt, sondern erst ab Antragstellung),eher auch ein paar Tage früher. Also haben Sie noch etwas Geduld und machen Sie sich nicht zu viele Gedanken! Alles Gute!
Valzuunam 22.06.2022 | 06:59
Zitat von Jan Koch anzeigenausblenden
Nein, dass gilt nur wenn die Rente unabhängig von der Arbeitsmarktlage gewährt wird. Also hier für die teilweise Erwerbsminderung. Eventuell ist die bei Ihnen sogar schon auf Dauer festgestellt. Das geht schnell unter, wenn die teilweise Rente zwar bewilligt, aber wegen der vollen Rente nicht gezahlt, wird. Am besten die alten Bescheide nochmal genau ansehen. Auch der Arzt liegt falsch. Denjenigen der einen Anspruch geltend macht (also hier die Rente (weiter) begehrt) trifft die objektive Beweislast. Also Sie müssen beweisen dass dieser Anspruch auch besteht. Allerdings muss die DRV und später ggf. das Gericht Sie dabei unterstützen, z.B. durch die Einholung von Gutachten (Amtsermittlungspflicht). Eine Reha kommt -auf Antrag- nur in Frage, wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist, zumindest letzteres kann aber nicht sein, dann wäre die Rente weitergewährt worden. Die Wiedereingliederung ist eine Leistung der Krankenkasse, nur ausnahmsweise kann die Rentenversicherung diese erbringen, und zwar nur dann wenn diese im Anschluss an eine Reha erforderlich ist. Wenn die Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt kann es durchaus sein, dass auch keine Arbeitsunfähigkeit mehr vorliegt. Was die Ausgangsfrage betrifft: Die DRV schickt einen Ablehnungsbescheid. Da steht letztlich nicht viel mehr drin, als dass es keine Rente mehr gibt, weil Sie nicht (mehr) krank genug sind. Das war’s. Welchen Weg Sie damit in der Hand einschlagen müssen Sie ganz allein entscheiden.
Abschlägeam 22.06.2022 | 07:29
@Jan Koch: Sie sollten vielleicht während der 'Drehpausen' bei Ihrer geplanten Komparsentätigkeit die (kostenlos verfügbare) online-Version des Sozialgesetzbuches, insbesondere SGB VI (Rente etc), als fortbildenden Lesestoff mitnehmen? Wenngleich natürlich Ihre vielen 'Falschaussagen' dazu geführt haben, dass nun auch 'Helga' ein paar aufschlussreiche Sätze mehr zu Ihrer eigentlichen Fragestellung erhalten hat :-) Allen einen sonnigen Tag!
Paulam 22.06.2022 | 08:33
Hallo Helga, ich bin gerade in der selben Situation. Du erhältst nach der Erwerbsminderungsrente Alg1 ( nicht 2, wie manche schreiben) das verfällt nicht. Ich hatte jetzt 7 Jahre EMR und war gerade zur Beratung beim Arbeitsamt. Das einzige was sich ändert ist die Höhe des Alg1, das sind nämlich nicht wie sonst die Prozente von deinem letzten Job sondern wird prozentual gerechnet was du verdienen würdest, wenn du jetzt im selben Job wärest. Das hat sich bei mir in 7 Jahren mal eben um 1000€ nach oben korrigiert, dh ich bekomme tatsächlich Alg1 in Höhe in etwa meines letzten Gehaltes. Sobald du Alg1 bekommst, kannst du dich wieder krankschreiben lassen, das allerdings nur die Monate die vor der EMR übrig waren. Allerdings und das ist nun etwas komplizierter, setzt diese Regelung aus mit den neuanspruch nach 36 Monaten, da es nach der EMR ja schon länger als 36 Monate sind. Das hiesse, jetzt mal angenommen du hast noch 3 Monate über von der Zeit vor der EMR müsstest du einmal danach quasi wieder gesundgeschrieben für 28 Tage ins Alg1 und hättest dann sofort einen neuanspruch.
Jan Kocham 22.06.2022 | 08:45
Stimmt, bei der Arbeitsmarktrente ist es anders, das hatte ich übersehen. Gruß
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