Hallo Helga,
das Renten, die von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig sind, stets auf Zeit zu leisten sind, können Sie im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung § 102 Sechstes Sozialgesetzbuch
(SGB VI) nachlesen:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0101_125/gra_sgb006_p_0102.html#doc1575146bodyText4.
Ob Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder Krankengeld nach Wegfall des Rentenanspruches bestehen, müssten Sie bitte direkt mit den jeweiligen Leistungsträgern klären.