Hallo helga,
aus meiner Sicht ist Ihre Sorge unberechtigt. Das Verfahren zur Weitergewährung einer Erwerbsminderungsrente unterscheidet sich grundsätzlich nicht dahingehend, ob eine Erwerbsminderungsrente (weiterhin nur befristet) oder unbefristet begehrt wird. Die für die Weitergewährung notwendigen Unterlagen und Verfahrensschritte sind in beiden Fällen die gleichen. Sie sollten daher zunächst den Weitergewährungsantrag wie beabsichtigt stellen, das weitere Verfahren abwarten und sich für den Fall, dass tatsächlich unerwartete Verzögerungen bei der Bearbeitung ergeben, direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.