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was werde ich wie zahlen

von UW11.06.2007 | 22:06
1918 Ansichten
6 Antworten

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Hallo. Meine med. Reha beginnt nun im Rahmen einer 4Wochen Kur. Eine Zuzahlung von 13Euro oder so pro Tag kann ich mir niemals leisten. Woher. Ich beziehe kein Einkommen, kein Hartz. Deshalb bekomme ich sicher auch kein Üg??????

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, UW,

wenn Sie selbst über keinerlei Einkommen verfügen, "werden Sie auf Antrag vollständig von der Zuzahlungspflicht befreit." Sie sollten sich daher ein entsprechendes Formular "Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung" von Ihrem Rentenversicherungsträger zuschicken lassen, ausfüllen und wieder einreichen. Sie bekommen dann einen Bescheid und können beruhigt in die Reha starten. - Alles Gute für die Reha!

5 Antworten

Antoniusam 11.06.2007 | 22:18
Irgendein Einkommen müssen Sie doch haben. Wovon leben Sie denn sonst ?
Nixam 12.06.2007 | 06:54
Zuzahlungspflicht gemäss § 32 Absatz 1 SGB VI besteht nur, wenn Sie Entgeltfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber(falls Arbeitsplatz vorhanden)haben. Sind Sie Sozialleistungsbezieher (Arbeitslosengeld-,-Hilfe, Unterhaltsgeld, Krankengeld,Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt etc.)oder haben überhaupt kein Einkommen, dann besteht auch überhaupt keine Zuzahlungspflicht(§32 Absatz 4 SGB VI). Damit bleibt festzustellen: Die von Ihnen angesprochene Zuzahlungsregelung von kalendertäglich EUR 10,-- ab einem Nettoentgelt von EUR 1.200,-- gemäss § 32 SGB VI in Verbindung mit den Zuzahlungsrichtlinien RV ist NICHT gültig für Sie. Auf der Verdienstbescheinigung zur Berechnung von Übergangsgeld gibt es auf einer Seite einen Punkt, der da heisst: "Ich bin Hausfrau/Hausmann ohne eigenes Einkommen"). Hier machen Sie Ihr Kreuzchen und schicken das an den RV-Träger zurück. Sie erhalten nach der Reha einen Zuzahlungsbescheid mit der Feststellung der Befreiung von der Kostenbeteiliung gemäss § 32 SGB VI.
Nixam 12.06.2007 | 07:00
Anspruch auf Übergangsgeld besteht, wenn der Versicherte an einer med. Leistung teilnimmt und ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nicht besteht. Haben Sie vor der Reha keinerlei Leistungen bezogen, bekommen Sie auch für die Dauer der Reha keine Leistungen (Übergangsgeld). Übergangsgeld kann ja auch nur dann berechnet werden, wenn Sie vorher eine Leistung erhalten haben, aus welcher das Übergangsgeld berechnet werden kann. Haben Sie vorher keinerlei Leistungen erhalten(Arbeitsentgelt, Krankengeld, Alogeld etc.) gibt es auch keine Berechnungsgrundlagen, aus welcher Ihnen ein Übergangsgeld berechnet werden kann. Also besteht auch kein Übergangsgeldanspruch. Trotzdem: Viel Erfolg in der Reha!
UWam 12.06.2007 | 11:43
Hallo. Ich habe einen Ehemann, er ernährt mich.
Batrixam 13.06.2007 | 11:01
Die generelle Befreiung von der Zuzahlung erfolgt NICHT bei allen Sozialleistungen! Nur wenn man kein Einkommen hat oder Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung/Sozialhilfe (also Leistung aufgrund von Bedürftigkeit) bezieht erfolgt die Befreiung unabhängig von der Leistungshöhe. Bei allen anderen Sozialleistungen (Krankengeld, Alo-Geld I etc.) ist die Befreiung von der Leistungshöhe abhängig!
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