Hallo, UW,
wenn Sie selbst über keinerlei Einkommen verfügen, "werden Sie auf Antrag vollständig von der Zuzahlungspflicht befreit." Sie sollten sich daher ein entsprechendes Formular "Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung" von Ihrem Rentenversicherungsträger zuschicken lassen, ausfüllen und wieder einreichen. Sie bekommen dann einen Bescheid und können beruhigt in die Reha starten. - Alles Gute für die Reha!