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Experten-Antwort

Was will ich? Was will RV bzw. KK? LTA oder EM-REnte?

von steerchen09.11.2011 | 14:18
2987 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallöchen. Ich bin ein wenig verwirrt... Habe Antrag auf Reha (Aufforderung Krankenkasse) und einen LTA-Antrag (Anraten Ärzte) gestellt. Med. Reha wurde genehmigt und durchgeführt. Weiterhin arbeitsunfähig. Warte nun auf Rehabericht. Meine Kasse macht nun Druck (seit 6 Monaten in KG. Hab keinen Job) und hat mir Vorgeschlagen, ich sollte mal ins Berufsförderwerk vorbeischauen. Würde hier eine Beratung erhalten... Rententräger sagt, sie wolle erstmals den Rehabericht ansehen und entscheiden ob LTA oder umwandlung in EM-Antrag... Da ich Rheuma habe (öfters Schübe etc.) kann ich auch nicht einschätzen, was nun richtig ist... Eine LTA probieren oder eine teilweise EM-Rente mit Hinzuverdienst (ich fühle mich im Stande -ohne Schub- 4-5 Stunden am Tag zu arbeiten. Mehr geht aber nicht. Habe schon 2x Wiedereingliederung bei 5h abbrechen müssen. Problem: Ich bin Kaufmann (40)! Welche LTA sollte ich machen/bekommen? Meine Ärzte (Psychologe und Rheumatologe) meinen es wäre das Beste, wenn ich eine teilw. EM-Rente bekomme und ein wenig hinzuverdienen soll. So könnte ich es langfristig packen... Ich weiß nun nicht, was ich tun soll? Das tun was die Kasse möchte (Berufsföderungswerk) oder weiterhin abwarten bis eine Entscheidung vom Rententräger kommt (dann bleib ich bis dahin weiter im Krankengeld was die Kasse stört)... Oder einfach über das Berufsförderwerk eine Möglichkeit suchen und eine evtl. Umschulung etc probieren mit der Gefahr, dass ich es wieder nicht packe.... Hilfe....

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.11.2011 | 12:44

Auch wir schlagen vor, erst den Entlassungsbericht abzuwarten, dann entscheiden, ob und welche Anträge gestellt werden sollten. Im Falle der LTA, dann ggfs. nach Bewilligung mit dem Rehafachberater ein Gespräch führen und abklären welche Maßnahmen für Sie am sinnvollsten erscheinen. Weiter Ausführungen können hier nicht gemacht werden, da, wie schon so oft erwähnt, alles weitere nur noch Spekulation wäre.

8 Antworten

Mork von Orkam 09.11.2011 | 14:31
Ihre Frage impliziert bereits die Antwort: erst mal rausfinden was Sie wollen. Dann entsprechend handeln. Die Rentenkasse macht erst was, wenn der Rehabericht vorliegt. Da können Sie nix machen. Was die Kasse will, kann ihnen völlig egal sein. Die nerven nur wegen des Bezugs von Krankengeld.
...am 10.11.2011 | 06:56
kleine Ergänzung: was die KK will und was sie tatsächlich auch darf, sind manchmal zweierlei - lassen Sie sich nicht unter Druck setzen - Sie sind Ihrer Pflicht mit der Stellung der Reha-Anträge nachgekommen... Nun muss die Kasse sich ein wenig gedulden!
...am 10.11.2011 | 06:54
Wer bezahlt denn die Maßnahme im Berufsförderungswerk? Läuft das nicht dann als LTA? Dann müßten Sie so oder so die Entscheidung der RV abwarten... Nach Prüfung des Reha-Entlassungsberichtes wird entschieden ob Sie erwerbsgemindert sind oder ob eine LTA in irgendeiner Form Sinn macht.
Vendettaam 10.11.2011 | 11:15
Sie sind Kaufmann und 40 Jahre alt. Gehen wir mal davon aus,daß Sie auch in diesem Beruf bisher tätig gewesen waren. Sie wurden arbeitsunfähig aus der Reha entlassen. Der Reha-Bericht würde hergeben,daß Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu prüfen wären. Die St.Nahme des ärztlichen Dienstes sagt dann aus,Sie können weiterhin als Kaufmann arbeiten bei einem geeigneten Arbeitsplatz. Für die Vermittlung ist die Agentur für Arbeit zuständig. Das bedeutet dann keine teilweise Rente und auch keine beruflichen Leistungen. Also weiterhin krank und Krankengeld. Dann erneuter Reha-Antrag durch die Krankenkasse. Wieder Reha. Wieder kein Erfolg. Aussteuerung durch die Krankenkasse. Und immer noch keine Rente, weil Sie als Kaufman arbeiten können bei einem geeigneten Arbeitsplatz. Und Ihnen kann also egal sein was die Krankenkasse so will?
siinfreiam 10.11.2011 | 12:27
welchen geistigen Nährwert hat ihr Beitrag hinsichtlich des Bezugs von Krankengeld bzw. dem Willen und Wollen der Kasse?
Galwienam 10.11.2011 | 12:28
Was sie wollen, kann Ihnen hier niemand beantworten. Das müssen Sie schon selbst herausfinden. Fakt ist, wenn die Rentenversicherung den Reha-Entlassungsbericht abwarten will, dann können Sie daran nichts ändern. Auch die Krankenkasse mit ihren Rückfragen wird diesen Prozess nicht beschleunigen können. Selbst wenn Sie beim Berufsförderungswerk "vorbeschauen" sollten, es handelt sich meiner Meinung dabei auch um eine LTA, die wiederum die DRV erst dann entscheiden will, wenn der Entlassungsbericht vorliegt. Irgendwie beißt sich da ein bißchen die Katze in den eigenen Schwanz. Sollte der Entlassungsbericht der DRV vorliegen werden die entscheiden liegt eine EM vor oder kommt eine LTA in Betracht. Im ersteren Fall erhalten Sie ein nettes Schreiben in dem sinngemäß drinsteht "lieber Versicherter stell bitte einen formgerechten Rentenantrag". Im letzteren Fall wäre es dann erst mal angebracht, ein Gespräch mit einem Reha-Fachberater zu führen. Vielleicht bringt ja das dann eine Hilfe bei der Frage "was will ich denn eigentlich"
Nixam 10.11.2011 | 13:54
Die KK will Sie schnellstmöglich aus dem Krankengeld raushaben. Ohne Entlassungsbericht aber kann der RV-Träger keine Entscheidung zu weiteren Leistungen treffen. Drehen Sie den Spieß einfach um: Bitten Sie die Krankenkasse, selbst für die Beibringung des ausführlichen Entlassungsberichtes zu sorgen, wenn man Sie so schnell wie möglich aus dem Krankengeld haben möchte. Solange Ihr Anspruch auf Krankengeld nicht ausgeschöpft ist, kann Ihnen nichts passieren. Die Sprüche der Krankenkasse sind alles nur leere Luftblasen. Lassen Sie sich davon nicht beirren. Viele Grüße Nix
Vendettaam 10.11.2011 | 13:23
Der "Nährwert" liegt darin,daß es so kommen wird und die Kasse mit der Einstellung ihrer Zahlungen drohen wird.
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