Was wird angerechnet?

von
Sarah

Um die 45 Jahre für die besondere langjährig versicherten voll zu bekommen benötige ich noch 4 Monate.

Zwei Jahre vor Rentenbeginn wird die ALG Zeit nicht berücksichtigt.

Folgender Sachverhalt:
Bis 28.3 Arbeitslosengeld
29.3 bis 20.6 Pflichtbeitragszeit
Ab 21.6 Arbeitslosengeld.

Da angefangene Monate als ganze gezählt werden ist meine Frage ob der Monat März und der Juni als Pflichtbeitragszeit berechnet wird und ich somit die 4 Monate die ich benötige schon erreicht habe?

von
KSC

Ja, März und Juni zählen mit

Experten-Antwort

Hallo Sarah,
in der Rentenversicherung gilt das Monatsprinzip. Teilmonate gelten als volle Monate für die Wartezeit.

Experten-Antwort

Hallo Sarah,
die Pflichtbeiträge aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung vom 29.03.2021 bis 20.06.2021 zählen für die Wartezeit von 45 Jahren
(insgesamt 4 Monate).

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