Um die 45 Jahre für die besondere langjährig versicherten voll zu bekommen benötige ich noch 4 Monate.
Zwei Jahre vor Rentenbeginn wird die ALG Zeit nicht berücksichtigt.
Folgender Sachverhalt:
Bis 28.3 Arbeitslosengeld
29.3 bis 20.6 Pflichtbeitragszeit
Ab 21.6 Arbeitslosengeld.
Da angefangene Monate als ganze gezählt werden ist meine Frage ob der Monat März und der Juni als Pflichtbeitragszeit berechnet wird und ich somit die 4 Monate die ich benötige schon erreicht habe?