Hallo Sarah,
in der Rentenversicherung gilt das Monatsprinzip. Teilmonate gelten als volle Monate für die Wartezeit.
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Hallo Sarah,
in der Rentenversicherung gilt das Monatsprinzip. Teilmonate gelten als volle Monate für die Wartezeit.
Hallo Sarah,
die Pflichtbeiträge aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung vom 29.03.2021 bis 20.06.2021 zählen für die Wartezeit von 45 Jahren
(insgesamt 4 Monate).
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