Hallo BB,
bei der Anrechnung von Einnahmen aus Vermietung gibt es eine Übergangsregelung:
Wenn die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde und mind. einer der Ehegatten vor dem 02.01.1962 geboren ist, dann werden Mieteinnahmen nicht angerechnet (und müssen daher auch nicht unbedingt angegeben werden).
Bei Eheschließung ab dem 01.01.2002 oder wenn beide Ehegatten erst ab 02.01.62 geboren wurden - dann müssen Sie diese Einnahmen angeben und diese werden auch angerechnet.