Hallo Garfield,
mit Qualifizierung meint der Entlassungsbericht u.a. eine Umschulung. Im Anschluss an die medizinische Reha prüft der Rentenversicherungsträger, ob eine berufliche Rehabilitation notwendig ist. Sollte die Notwendigkeit bestehen, wird meist direkt der Reha-Fachberater eingeschaltet, der sich individuell mit Ihren Bedarfen auseinandersetzt. Der Entlassungsbericht ist unbedeutend hinsichtlich der vorgeschlagenen Art der Leistung. Diese wird individuell vom Reha-Fachberater mit Ihnen erarbeitet.
Freundliche Grüße