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Experten-Antwort

Was wird bewilligt.

von garfield03.12.2018 | 20:14
55 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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habe den Reha entlassungsbrief erhalten. Rehaklinik emmpfielt Einleitung LTA und zwar qualifizierung oder Berufstraining. habe allerdings im eigenen Antrag auch noch Umschulung beantragt. Die Rehaklinik schreibt aber nichts von Umschulung. Kann ich trotzdem eine Umschulung erhalten oder wird nur noch bewilligt was im Entlassungsbrief steht. Das wäre eine Katastrophe denn das wäre unzureichend da mich die REhaklinik für unter 3 Stunden im Beruf hält.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Garfield,

mit Qualifizierung meint der Entlassungsbericht u.a. eine Umschulung. Im Anschluss an die medizinische Reha prüft der Rentenversicherungsträger, ob eine berufliche Rehabilitation notwendig ist. Sollte die Notwendigkeit bestehen, wird meist direkt der Reha-Fachberater eingeschaltet, der sich individuell mit Ihren Bedarfen auseinandersetzt. Der Entlassungsbericht ist unbedeutend hinsichtlich der vorgeschlagenen Art der Leistung. Diese wird individuell vom Reha-Fachberater mit Ihnen erarbeitet.

Freundliche Grüße

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1 Antworten

DRVam 03.12.2018 | 21:03
Wenn Sie selbst eine LTA beantragt haben, warten Sie zunächst mal die Entscheidung ab. Sie schreiben ja selbst, dass in einer Reha nur eine Empfehlung erfolgt, die endgültige Entscheidung aber von Ihrem Rententräger getroffen wird und die kann durchaus von der „Empfehlung“ abweichen.
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