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Experten-Antwort

Was wird nun aus meinem LTA-Antrag?Klinik!

von herrdrexl03.02.2012 | 19:27
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2 Antworten

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Guten Tag. Mich würde interessieren,was nun aus meinem LTA-Antrag wird. Ich bin zur Zeit (1 Jahr) im Krankengeld. War vor 2 Monaten auf Reha und habe einen Antrag auf LTA gestellt. Dieser wurde zunächst abgelehnt. (Weil ich wohl Kaufmann bin, und ich wohl mit meinem Rheuma und psychischen Probleme irgendwie einen Job finden könnte). Nun habe ich Einspruch eingelegt. Und sehe da, mein Psychologe wird angehört. Auch dieser fordert (wie Rheumatologe und Hausarzt) eine Umschulung oder eine andere LTA-Maßnahme. Bin ja erst 42Jahre alt! Doch: Ich habe erfahren, dass ich schon wieder in die Klinik muß. Und anschließend wohl wieder in eine Rehamaßnahme. Frage: Was wird nun aus meinem LTA-Antrag? Der Rententräger weiß ja von dem Klinikaufenthalt nichts. GEht ja über die Kasse. Auch eine evtl. AHB über Kasse. Sollte ich dies dem Rententräger melden? Dann wird wohl mein LTA Antrag komplett abgelehnt. Oder nichts sagen und hoffen, dass dieser genehmigt wird, und ich die Maßnahme erst später antreten werde. PS: Die Kasse möchte mich natürlich auch aus dem KG bekommen. MDK wurde auf meine Ärzte auch schon angesetzt. Wie soll ich mich verhalten? Was erwartet mich? danke drexl

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.02.2012 | 13:48

Eine der wesentlichen Voraussetzungen ist stets die Reha-Fähigkeit. Dann geht med. RH ggf. vor und LTA muss insoweit warten. Ein lfd. Widerspruchsverfahren kann ruhen bis die med. Sachaufklärung einen Beleg für die erforderliche Belastbarkeit hervorbringt. Bei geplanten Klinikaufenthalten wird gern auf einen Entlassungsbericht gewartet.

1 Antworten

Krämersam 03.02.2012 | 20:50
Auch bei ihnen liegen doch die Fakten warum ihr LTA Antrag von der RV - erstmal - abgelehnt wurde auf der Hand : seit 1 Jahr AU med. Reha bereits erfolglos absolviert ( wie wurde dort ihre Erwerbsfähigkeit eigentlich eingeschätzt ? Das ist ja ganz wichtig zu wissen. ) weiterhin in psychologischer Behandlung akut weiterhin erkrankt Somit sind Sie doch den Anforderungen z.b. einer Umschulung derzeit und bis auf weiteres nicht gewachsen und selbige wird eben abgelehnt. Die RV "schmeisst" nunmal kein Geld zum Fenster raus für eine Massnahme die aller Wahrscheinlichkeit nach vom Antragsteller aus gesundheitlichen Gründen nicht durchgehalten werden kann. Klingt hart - ist aber nunmal so. Jetzt noch ein neuer Klinikaufenthalt. Das heisst , es besteht weiterhin eine akute Erkrankung. Danach event. noch Reha/AHB über die Kasse. Das ihrem Widerspruch damit stattgegeben wird sind grundsätzlich natürlich damit eher schlechter geworden. Den anstehenden Klinikaufenthalt und eine sich womöglich noch anschliessende AHB/Reha brauchen Sie der RV vorab jetzt nicht zu melden. Allerdings bringt es ihnen auch nichts selbiges zu verschweigen. Und das ihr Psychologe angehört wird heisst erstmal gar nichts. Sie sollten das keinesfalls überbewerten oder sich dadurch zuviel versprechen. Dies kann hilfreich sein, muss es aber nicht zwangsläufig. Persönlich würde ich immer gegenüber der RV mit offenen Karten spielen und zumindest den anstehenden Klnikaufenthalt melden. Die RV wird dann das Widerspruchsverfahren sicher solange " auf Eis " legen und dann den Klinikbericht anfordern wollen. Selbiges gilt auch für eine sich event. noch die anschliessende AHB/Reha. Auch dieser Bericht wird dann in die Entscheidung zu ihrem LTA Antrag von der RV mit einbezogen. Alles andere wäre ja auch recht sinnfrei.. Das also ihr Widerspruch abgelehnt wird, wenn Sie der RV von dem anstehenden Klinikaufenthalt und der AHB/Reha berichten glaube ich nicht. Das Verfahren wird eher solange " auf Eis " gelegt bis das alles erledigt ist und dann wird darüber entschieden.
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