Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenEine der wesentlichen Voraussetzungen ist stets die Reha-Fähigkeit. Dann geht med. RH ggf. vor und LTA muss insoweit warten. Ein lfd. Widerspruchsverfahren kann ruhen bis die med. Sachaufklärung einen Beleg für die erforderliche Belastbarkeit hervorbringt. Bei geplanten Klinikaufenthalten wird gern auf einen Entlassungsbericht gewartet.
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