Zitiert von: zoe
Lassen Sie sich also nicht irritieren, machen Sie einfach den Minijob (mit Beiträgen)
Hallo nochmals.
Aber warum dann "Minijob mit Beiträge"?
Da wäre es doch sinnvoller, den Minijob ohne Beiträge auszuüben. Somit hätte ich mtl. etwas mehr vom Minijob.
Die zusätzlich eingezahlten Beiträge während des Minijobs würde mir ja keine höhere spätere Altersrente bringen.
Und vorzeitig in Rente zu gehen, brauche ich ja nicht.
Könnte die EMR ja bis zum Alter der AR laufen lassen.
Das ist ja das unverständliche.
Warum Beiträge zahlen, wenn es mir nichts bringt.
[/quote]
Machen sie doch einfach, was Sie wollen *freundliches Grinsen*
Aber ernsthaft:
im Moment haben Sie noch gar keinen Minijob (mit 450,00 EUR), also noch nicht einmal die 433,80 EUR, die Ihnen nach Beitragszahlung übrig blieben, und wollen dennoch 16,20 EUR sparen.
Während Sie bereits von der 'beitragsfreien' Zurechnungszeit Ihrer EM-Rente profitieren. Und die wurde nach Ihrem Verdienst VOR der EM-Rente berechnet, der vermutlich (hoffentlich) höher war als ein Minijob.
Ein Minijob ist grundsätzlich beitragspflichtig. Man kann auf diese Beitragspflicht verzichten. Dies gilt dann aber für diesen minjob durchgehend. Dann später in diesem Job wieder in die Versicherungspflicht zu wechseln ist nicht möglich. Es müsste also ein neuer her.
Und wenn demnächst (oder auch etwas später) für Sie konkret die Überlegung ansteht, weil Sie dann tatsächlich einen Minjob ausüben wollen, fragen Sie dann direkt noch einmal bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung nach und lassen sich die anderen Vorteile auch noch erklären. Die auch abhängig sein können von Ihrem bisherigen Versicherungsverlauf und deshalb hier nicht abschließend beantwortet werden können (siehe auch Experten-Antwort).