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Experten-Antwort

Was zählt alles zur Rentenzeit?

von bremerin24.09.2012 | 09:28
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Was alles zählt denn zur Rentenzeit dazu? Wie kommt man auf z.B. 45 Jahren? -Ausbildung -Vollzeit -Teilzeit -Übergangsgeld -Krankengeld -ALG1 -freiwillige Einzahlung bei Selbständigkeit Dankeschön

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.09.2012 | 10:36

Bei den 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Rente ab 65 ohne Abschlag) gilt folgendes:

Zu den Pflichtbeitragszeiten zählen beispielsweise auch Pflichtbeiträge aus Kindererziehung, nicht erwerbsmäßiger Pflege, Krankengeldbezug und Wehr- und Zivildienst. Berücksichtigungszeiten können für die Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Lebensjahr und für Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege in der Zeit von Januar 1992 bis März 1995 angerechnet werden. Es werden auch Pflichtbeiträge aus geringfügigen Beschäftigungen angerechnet. Nicht berücksichtigt werden Pflichtbeiträge, die wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurden, und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich sowie aus einem Rentensplitting unter Ehegatten.

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