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Experten-Antwort

Was zählt zum Grundfreibetrag? (2 Renten bzw 3 Renten)

von Karsten L.21.11.2018 | 09:59
204 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich habe eine Verständnisfrage, damit ich weiß ob ich eine Steuererklärung einreichen muss oder nicht. Ich beziehe seit 2010 Rente wegen voller Erwerbsminderung, dazu kommt eine Betriebsrente. Nun meine Frage: wird nur die Erw.-Rente heran gezogen (die dann mit 60% unter dem Grundfreibetrag liegt) oder muss ich zu diesem Betrag auch 60% der Betriebsrente hin rechnen? (wenn ich das richtig verstanden habe werden Betriebsrenten genau so behandelt wie gesetzliche Altersrenten?) Also fiktives Beispiel 60% der Erw.-Rente = 7.500€, 60% der Betriebsrente = 1.700€, zusammen 9.200€ - über dem Grundfreibetrag, also Erklärung einreichen? Und auch bei meiner Mutter weiß ich nicht ob sie eine Erklärung einreichen muss, sie bezieht zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Altersrente ebenfalls eine Betriebsrente und eine Witwenrente, wie verhält es sich da? 50% Altersrente, 50% Witwenrente und 50% Betriebsrente? Herzlichen Dank im voraus! Karsten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karsten L.,

leider können wir im Forum zu steuerrechtlichen Fragen nur bedingt antworten.

Grundsätzlich werden für die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens alle Einkünfte zusammengerechnet, die ein Rentner erhält. D.h. die eigene Rente (Erwerbsminderungs- oder Altersrente), die Hinterbliebenenrente und auch die Betriebsrente.

Mit welchem Ertragsanteil die jeweilige Betriebsrente zu dem steuerpflichtigen Einkommen zählt ist abhängig von der Art der Betriebsrente (z.B. Direktzusagen, Pensionsfonds etc.) und von den eingezahlten Beiträgen (voll oder teilweise steuerfrei).

Eine abschließende Antwort können Sie nur bei einem Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder beim Finanzamt erhalten.

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5 Antworten

Karsten L.am 21.11.2018 | 11:19
Ich habe mir schon gedacht, dass das nicht so einfach ist... Ich bedanke mich für Ihre Antwort und werde mich dann vorsichtshalber an das Finanzamt wenden. :) Herzliche Grüße, Karsten L.
Schorscham 21.11.2018 | 11:38
Betriebsrenten werden wie Arbeitseinkommen behandelt und sind daher in der Anlage N anzugeben. Für sie gelten auch andere Grundfreibeträge als für gesetzliche Renten. Google hilft Ihnen bestimmt weiter! MfG
Rogeram 21.11.2018 | 11:38
Sie erhalten doch von jeder ihrer Rentenbezugsstelle eine Bescheinigung da steht alles, auch der Freibetrag, drauf. Ab Januar anfordern, wenn nicht automatisch kommt.
Schorscham 21.11.2018 | 11:43
Dort können die "Rentenbezugsmitteilungen zur Vorlage beim Finanzamt" online angefordert werden: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Danach kommen die Bescheinigungen jährlich automatisch. MfG
Grokoam 21.11.2018 | 16:13
Sie erhalten doch von jeder ihrer Rentenbezugsstelle eine Bescheinigung da steht alles, auch der Freibetrag, drauf. Ab Januar anfordern, wenn nicht automatisch kommt.
Dort können die "Rentenbezugsmitteilungen zur Vorlage beim Finanzamt" online angefordert werden: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Danach kommen die Bescheinigungen jährlich automatisch. MfG
Aber nur Vielleicht, Ich muß die Bezugsmitteilung jedes Jahr auf`s Neue anfordern.
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