Hallo Karsten L.,
leider können wir im Forum zu steuerrechtlichen Fragen nur bedingt antworten.
Grundsätzlich werden für die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens alle Einkünfte zusammengerechnet, die ein Rentner erhält. D.h. die eigene Rente (Erwerbsminderungs- oder Altersrente), die Hinterbliebenenrente und auch die Betriebsrente.
Mit welchem Ertragsanteil die jeweilige Betriebsrente zu dem steuerpflichtigen Einkommen zählt ist abhängig von der Art der Betriebsrente (z.B. Direktzusagen, Pensionsfonds etc.) und von den eingezahlten Beiträgen (voll oder teilweise steuerfrei).
Eine abschließende Antwort können Sie nur bei einem Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder beim Finanzamt erhalten.