Der Antwort von "Emser" ist wenig hinzuzufügen.
Zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit noch der ergänzende Hinweis, dass grundsätzlich erstmal alle Einkünfte, die steuerrechtlich als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit behandelt werden, als Hinzuverdienst gewertet werden.
Falls Sie also einen Wohnwagenmietvertrieb (Selbständigkeit) betreiben, dann würden auch diese Einkünfte aus Vermietung zu den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit zählen und somit angerechnet werden.