Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Wechsel der privaten Renten-/Lebensversicherung bei bestehender Befreiung mit 1 Auftraggeber

von Ralf25.05.2009 | 15:21
815 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich bin seit dem 01.01.2009 von der Versicherungspflicht zur GRV befreit. Dafür hatte ich 1998 eine entsprechende private Rentenversicherung abgeschlossen. Ich würde diese nun gerne vorzeitig beenden und eine staatlich geförderte Basisrente neu abschließen. Geht das? Danke und Gruß Ralf

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Ralf,

eine unmittelbare Riesterförderung ist nicht möglich, solange Sie als Selbstständiger mit einem Auftraggeber von der Versicherungspflicht befreit sind. Ein anderer Weg, die staatliche Förderung zu erhalten, wäre nur im Rahmen der Ehegattenförderung möglich, vorausgesetzt man ist verheiratet. Diese mittelbare Förderung kann gezahlt werden, wenn auch der unmittelbar förderfähige Ehegatte einen eigenen Vertrag abschließt und den Mindesteigenbeitrag einzahlt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Klare Antwort: Nein. Ein Wechsel des Produkts ist zulässig.

3 Antworten

Ralfam 27.05.2009 | 11:26
Hallo, zunächst Danke für Ihre Rückantwort. Leider passt diese nicht zu meiner Frage. Riester spielt hierbei keine Rolle. Nochmal, es geht darum, dass ich als AN-ähnlicher Selbständiger, auf Grund einer privaten Rentenversicherung, welche ich vor dem 01.01.1999 abschließen musste, von der Beitragspflicht zur GRV befreit wurde. Ich möchte diesen Vertrag nun durch eine Basisrente/Rüruprente ersetzen. Die Auflagen, welche der Vertrag erfüllen musste, damit die Befreiung ausgesprochen werden konnte, erfüllt das neue Produkt ebenso. Meine konkrete Frage also: Wird durch den Wechsel des Produktes, die 1999 ausgesprochene Befreiung von der Beitragspflicht tangiert? Gruß Ralf
Feliam 28.05.2009 | 10:49
Die einmal ausgesprochene Befreiung gilt für die Tätigkeit, für die Sie befreit worden sind, fort. Das Vorliegen der Voraussetzungen (anderweitige Altersvorsorge) ist nur auf den Zeitpunkt der Befreiung abzustellen und wird nicht später überprüft. D.h. ein Wechsel der Versicherung oder sogar eine Kündigung derselben haben auf die Befreiung keine Auswirkung. (§ 231 Abs.5 SGB VI)
Ralfam 29.05.2009 | 08:31
Vielen Dank für die Rückantworten. Damit haben Sie mir weitergeholfen. Grüße Ralf
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026