Hallo Ralf,
eine unmittelbare Riesterförderung ist nicht möglich, solange Sie als Selbstständiger mit einem Auftraggeber von der Versicherungspflicht befreit sind. Ein anderer Weg, die staatliche Förderung zu erhalten, wäre nur im Rahmen der Ehegattenförderung möglich, vorausgesetzt man ist verheiratet. Diese mittelbare Förderung kann gezahlt werden, wenn auch der unmittelbar förderfähige Ehegatte einen eigenen Vertrag abschließt und den Mindesteigenbeitrag einzahlt.