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Wechsel des Rentenversicherungsträgers möglich?

von Tanja31.08.2012 | 07:47
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, folgende Frage: Ich bin über die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern versichert und bin seit 2009 Angestellte im Öffentlichen Dienst (davor auch Büroarbeitsstellen, aber als Arbeiter eingestellt gewesen). Die Mehrzahl meiner Kolleginnen und Kollegen sind über die Deutsche Rentenversicherung Berlin versichert. Nun wurde mir von der DRV Nordbayern eine Reha in einer Spezialklinik verweigert, aus dem Grund dass sie "dort nicht belegen". Lt. Impressum ist die Klinik auch "nur" von der DRV Berlin als Reha-Klinik anerkannt. Das Problem ist, dass ich an einem sehr speziellen Rückenleiden erkrankt bin und nur diese Klinik die von der DRV Nordbayern mehrfach abgelehnt wurde (hatte Widersprüche und Änderungsanträge gestellt. Das Ganze hat sich fast ein halbes Jahr lang hingezogen), in Bayern darauf spezialisiert ist. Es gibt noch ein, zwei weitere Kliniken in Deutschland die für Patienten wie mich Rehas anbieten, aber die sind weit über 500km von hier entfernt (lange Fahrtstrecken sind bei mir nicht mehr möglich) und wahrscheinlich auch nicht von der DRV Nordbayern anerkannt. Ein Kollege meinte, wenn die Zeit, die man als Angestellter arbeitet, die Zeit die man als Arbeiter gearbeitet hat, überwiegt, dann könnte man die RV wechseln bzw sie wechselt dann automatisch. Stimmt das? Wenn ja, dann fehlen mir nur noch 9 Monate und meine Zeit als Angestellte überwiegt die Zeit die ich als Arbeiter eingestellt war. Gibt es sonst noch eine Möglichkeit, den Rentenversicherungsträger zu wechseln? Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antworten. MfG Tanja

8 Antworten

vielleicht nur Halbwahrheitenam 31.08.2012 | 08:17
Sie könnten im Bergbau tätig werden und so einen Wechsel zur Knappschaft einleiten. Oder sie ziehen einfach um, der zuständige Regionalträger wird per Wohnort ermittelt. "Ein Kollege meinte, wenn die Zeit, die man als Angestellter arbeitet, die Zeit die man als Arbeiter gearbeitet hat, überwiegt, dann könnte man die RV wechseln bzw sie wechselt dann automatisch." - Davon habe ich noch nie gehört. Es ist wohl richtig das früher Arbeiter bei den Regionalträgern waren und die Angestellten bei der Bfa (heute DRV Bund), allerdings war die Zeit die man als Angestellter oder Arbeiter gearbeitet hat egal. Maßgebend war nur als was man angefangen hat. Aber wie der Name sagt, bin mir dabei nicht ganz so sicher. Vielleicht gibts mehr oder neue Regelungen was das betrifft. mfg
-am 31.08.2012 | 08:21
Hallo Tanja, seit 2004 ist die Zuständigkeit der Versicherungsträger nicht mehr an die Tätigkeit (also Angestellter oder Arbeiter) gebunden. Die Zuständigkeit die am 31.12.2004 bestand bleibt lebenslang bestehen. Neue Versicherungsniummern werden nach dem Zufallsprinzip vergeben. Ein Wechsel ist nur möglich wenn ausländische Zeiten dazukommen oder wenn der Wohnsitz in ein anderes Bundesland erfolgt. Das gilt aber nur, wenn Sie nicht bei der DRV Bund oder der DRV Knappschaft/Bahn/See versichert sind. Ein Wechsel "auf Antrag" ist daher nicht möglich. Wenn eine andere Rehaklinik für Sie nicht in Frage kommt sprechen Sie Ihren zuständigen Versicherungsträger doch einmal auf das persönliche Budget an. Sie bekommen dann einen Geldbetrag (BUdget) mit dem Sie Ihre Rehamaßnahme selber planen können. Sie können gerne bei einer der nächsten Beratungsstellen vorsprechen, dort kann man Ihnen noch weitere Informationen zum persönlichen Budget geben.
???am 31.08.2012 | 09:45
Ob das persönliche Budget tatsächlich das Problem löst, glaube ich nicht. Es ist nämlich hier eine Höchstgrenze einzuhalten. Das Budget darf nicht die ohne Budget entstehenden Kosten übersteigen. Auf Deutsch: Sie würden sich in Ihrer Wunschklinik als Privatpatient behandeln lassen, bekommen aber nur das erstattet, was die Kur in der von der DRV Nordbayern festgelegten Klinik gekostet hätte. Bevor Sie sich dafür entscheiden, sollten Sie sich informieren, was da an Mehrkosten auf Sie zukommt.
=//=am 31.08.2012 | 09:49
Zitat von Tanja anzeigen
Also dass die DRV Nordbayern die Einweisung in die von Ihnen gewünschte Klinik mit der Begründung ablehnt, dass sie nur von der DRV Bund belegt wird, ist gelinde gesagt ein Unding! Maßgebend für eine Reha-Maßnahme ist, dass eine Klinik dem Qualitätsstandard entspricht. Das heißt im Ergebnis, ist der Kostenträger für eine Klinik die Dt. Rentenversicherung, ist es völlig uninteressant, ob diese von der DRV Bund oder der DRV Nordbayern oder einem sonstigen Regionalträger BELEGT wird (nicht anerkannt!). Wichtig ist alleine, dass der Kostenträger die DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG ist. In erster Linie wollen die einzelnen Rententräger natürlich ihre eigenen Kliniken belegen. Das ist ja schon eine Kostenfrage. Aber generell dürfte die Klinik nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass sie von der DRV Bund belegt wird. Übrigens ist das, was Ihr Kollege bzgl. des Wechsels des RV-Trägers gesagt hat, völliger Humbuck. Aber das wurde ja hier schon erörtert. Es ist schon witzig, was manche Leute glauben zu wissen - und keine Ahnung haben.
Tanjaam 31.08.2012 | 11:43
Vielen lieben Dank für eure Antworten. Also, das Interessante ist, dass mir der Hinweis, die von mir gewünschte Klinik wird nicht von der DRV Nordbayern gelegt, nur telefonisch gegeben wurde. Mein Ortho beantragte die Reha für mich in der auch von mir gewünschten Klinik. Grund: In dieser Klinik gibt es spezielle Therapiegruppen für mein Rückenleiden. Die DRV Nordbayern bewilligte die Reha in einer Klinik für Rheumakranke! Ich legte Widerspruch ein, begründete, warum es die Klinik XY sein MUSS und stützte mich auch auf das Patientenwahlrecht nach § 9, SGB 9. Die DRV Nordbayern antwortete 10 (!) Wochen später, meinem Widerspruch sei STATTGEGEBEN worden, ich darf jetzt in eine nochmal ganz andere Klinik! Diese ist zwar ansatzweise auch für mein Rückenleiden geeignet, aber eben nicht so, wie die von meinem Ortho empfohlene und von mir gewünschte Klinik. Krankheitsbedingt konnte ich die neue Widerspruchsfrist nicht einhalten und stellte stattdessen einen Änderungsantrag und begründete noch detaillierter, warum es eben genau diese Klinik sein muss. Diesmal inkl. Röntgenbilderausdrucke usw usw usw. Zwei Wochen später kam die Antwort, dass es bei der, durch den Widerspruch bewilligten, Klinik bleibt und man um mein Verständnis bittet. Kein schriftliches Wort über die von mir gewünschte und vom Orthopäden gewollte Reha-Klinik, geschweige denn warum man mich dort nicht hinlässt! D. h. also, so oder so habe ich eben Pech und muss nehmen was ich kriegen kann. Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten? Oder schleudere ich da eher Kosten raus, verzögere die Reha noch weiter (das Ganze läuft jetzt seit Anfang März 2012!) und werde am Ende doch in die von der DRV Nordbayern ausgewählte, Klinik gehen müssen?
egalam 31.08.2012 | 15:09
Das kann so aber auch nicht stimmen. Ich war zum Start "Arbeiter", dann "Angestellter" (DRV Bund) und dann wieder "Arbeiter". Umgezogen bin ich wohl, aber dann hätte sich der Status als Angestellter ja nie ändern dürfen. Ansonsten schon immer Bürotätigkeit, da kann man eigentlich sowieso kein Arbeiter sein. Ich habe das nie verstanden. Na egal.
Tanjaam 31.08.2012 | 15:22
Würde er Provision bekommen, dann würde er sich viel mehr ins Zeug legen um mich in diese Klinik zu bekommen. Tut er aber nicht, also glaube ich kaum, dass mein Orthopäde irgendeinen Nutzen davon hätte, wenn ich in eben diese Klinik gehe. Mich würde mal Deine Informationsquelle interessieren. Bild-Zeitung? Im Übrigen hatte ich schon geschrieben, dass im näheren Umkreis eben NUR DIESE Klinik auf mein Rückenleiden SPEZIALISIERT ist. Die nächste Klinik, die sich auch damit auskennt ist über 500 km (eigentlich sind es fast 700km) entfernt. Die Chancen, DORT eine Reha zu bekommen sind gleich null, da es ja eine spezialisierte Klinik eben in meinem Bundesland gibt. In diesem Sinne: Wer lesen kann ist klar im Vorteil ;-)
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