Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe seit 8 Jahren einen Vertrag bei der Gothaer. Lt. Stiftung Warentest schnitt diese Versicherung schlecht ab, wegen niedrigerer Kapitalbildung und sehr hohen Verwaltungsgebühren. Ein Berater vom Bund der Versicherten riet mir diese Versicherung ruhen zu lassen und eine neue abzuschließen. Entstehen dann nicht weitere unnötige Verwaltungsgebühren?
Muss die Versicherung das dulden?
Gerne wollte ich mir eine Zweitmeinung holen. Geht es, den angesparten Betrag zu einer neuen Versicherung zu übertragen, ohne dass die staatlichen Zulagen rückwirkend zurückgezahlt werden? Was empfehlen Sie?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Frau Sieber,
wenn Sie die Versicherung ruhen lassen und einen neuen Vertrag abschließen, so entstehen Ihnen erneut die Abschluß- und Vertriebskosten.
Nach den Bestimmungen für die Zertifizierung eines Vertrags muß die Versicherung dulden, dass Sie den Vertrag ruhen lassen.
Das angesparte Kapital können Sie auf den neuen Vertrag übertragen lassen.
Wie hoch die Kosten dafür sind müssen Sie dem alten Vertrag entnehmen. Die staatliche Zulagen gehen bei der Übertrageung des angesparten Kapitals auf einen neuen zertifizierten Vertrag nicht verloren.
Bevor Sie einen neuen Vertrag abschließen, empfehle ich Ihnen eine Beratung bei der Verbraucherzentrale.
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 06.11.2012, 12:47 Uhr]