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Experten-Antwort

Wechsel EMR in Altersrente

von Knobloch31.08.2013 | 09:38
1546 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich bin geboren 01/1958, seit 02/2012 erhalte ich eine volle EMR auf Dauer und habe einen GdB von 50 unbefristet. Wann kann ich frühestens in die Rente für Schwerbehinderte wechseln? (das sich an der Rentenhöhe leider nichts mehr ändert ist bekannt)

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Altersgrenzen für den Anspruch auf Rente für schwerbehinderte Menschen werden in Ihrem Fall um 12 Monate anhoben. D.h., Ihr frühester Rentenbeginn ist der 01.02.2019 (mit 10,8 % Abschläge). Ohne Abschläge könnten Sie diese Rente frühestens am 01.02.2022 beanspruchen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Entschuldigung, ich habe bei der Beantwortung Ihrer Frage nicht darauf geachtet, dass Sie schon Rente beziehen. Die Abschläge bleiben, zumindest für die Zeiten, die bereits in Ihrer EM-Rente berücksichtigt wurden, gleich. Nur wenn Sie weitere Zeiten zurückgelegt haben, werden die Abschläge für diese weiteren Zeiten neu bestimmt.

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2 Antworten

+am 31.08.2013 | 09:54
Mit 60 + 12 Montaten, also im 61 Lebensjahr - 01.2019 LG +
Knoblocham 02.09.2013 | 09:18
Ich dachte das sich an den Abschlägen nichts mehr ändert da ich ja schon volle EMR erhalte. Bleibt die Rentenhöhe für die SB Renten ab 2019 bzw. 2022 gleich wie jetzt oder ändert sich etwas?
Deutsche Rentenversicherung
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