Die Altersgrenzen für den Anspruch auf Rente für schwerbehinderte Menschen werden in Ihrem Fall um 12 Monate anhoben. D.h., Ihr frühester Rentenbeginn ist der 01.02.2019 (mit 10,8 % Abschläge). Ohne Abschläge könnten Sie diese Rente frühestens am 01.02.2022 beanspruchen.